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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (2) Änderungshistorie

Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Bekanntmachung der Erhaltungsziele nach § 26b Absatz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Pelze"


vom 8. April 2006
(ABl./06, [Nr. 21], S.390)

zuletzt geändert durch Bekanntmachung des MUGV vom 7. Dezember 2010
(ABl./11, [Nr. 1], S.7)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 26b Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42), - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er legt die unter Nummer 3 genannten Erhaltungsziele fest sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung ist durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Die in Anlage 1 (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Potsdam-Mittelmark sowie in der Stadt Brandenburg an der Havel wurde als FFH-Gebiet mit der Bezeichnung “Pelze“ und der Gebietsnummer DE 3540-302 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen. Das Gebiet hat eine Größe von rund 51 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Fluren:

Gemeinde:Gemarkung:Flur:
Brandenburg an der Havel Brandenburg 149, 151;
Bensdorf Bensdorf 3.

Die Grenze des Geltungsbereiches dieses Erlasses ist in der Übersichtsskizze (Anlage 1) und jeweils im Maßstab 1 : 10.000 in der Biotoptypenkarte, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) und der Zielkarte sowie in Flurkarten (Blätter 1 und 2) eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Flurkarten. Diese Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesumweltamt in Potsdam, bei den unteren Naturschutzbehörden des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg an der Havel sowie bei dem Amt für Forstwirtschaft Belzig in der Außenstelle Rathenow von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.

2 Beschreibung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung

Das FFH-Gebiet “Pelze“ befindet sich im Elb-Havel-Winkel, circa 2,5 Kilometer nordöstlich der Ortslage Bensdorf und circa 2 Kilometer nördlich der Ortslage Woltersdorf, in nordwestlicher Nähe zur Stadt Brandenburg an der Havel. Als Teil eines ehemaligen Elbelaufes gehört es zur naturräumlichen Großeinheit “Elbtalniederung“ und innerhalb dieser zur Haupteinheit “Untere Havelniederung“.

Das Gebiet besteht aus einem Komplex naturnaher Waldgesellschaften mit Sümpfen und Tümpeln, einem circa 2 Hektar großen eutrophen See, einem circa 1,5 Hektar großen Bereich Dauergrünland sowie einer ebenso großen Ackerbrache. Das Gebiet gehört zu einem von Feldlagen umgebenen Wald im Einzugsgebiet der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel.

Wesentliche Bedeutung kommt dem Pelzegraben zu, er durchfließt beziehungsweise begrenzt das FFH-Gebiet im Süden. Er beeinflusst mit seinem Wasserstand die aktuelle Erscheinung der Waldbilder und deren Entwicklungspotential. Der Pelzegraben enthält südlich des oben genannten Sees ein Wehr.

Etwa 35 Biotope - der größte Teil ist den naturnahen Laubwäldern zuzurechnen - bilden die Basis für drei Lebensraumtypen (LRT) im FFH-Gebiet.

Als relativ kleines, aber kompaktes Waldgebiet erfüllt die “Pelze“ im Brandenburger Wald- und Seengebiet eine gegenüber den umliegenden Flächen herausragende ökologische Funktion insbesondere als Refugium für seltene und schutzwürdige Flora und Fauna.

3 Erhaltungsziele

Ziel ist die Erhaltung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes, des alten bodensauren Eichenwaldes mit Quercus robur auf Sandebenen (Teilfläche) sowie des natürlichen eutrophen Sees mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition und die Entwicklung und Wiederherstellung des alten bodensauren Eichenwaldes mit Quercus robur auf Sandebenen (Teilfläche), des Lebensraumes des Fischotters (Lutra lutra) und des Bibers (Castor fiber).

4 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald, LRT-Nummer 9160, Größe circa 2,8 Hektar, Erhaltungszustand B

Hierbei handelt es sich um Eichen-Hainbuchenwälder auf nährstoffreichem, zeitweilig oder dauerhaft feuchtem, mitunter anlehmigem Substrat mit höherem Grundwasserstand. Diese Waldform findet sich im Bereich der Pelze als schlauchförmiges, in Süd-Nord-Ausrichtung streichendes Areal im nördlichen Bereich des FFH-Gebietes. Der Lebensraumtyp bildet die Grenze zwischen den östlich vorgelagerten Erlenbeständen und den im Westen angrenzenden Kiefernwaldungen. Die das Bestandesbild prägenden Baumarten sind Stieleiche (Quercus robur), teilweise über 130 Jahre alt, sowie Hainbuche (Carpinus betulus), die ebenfalls mit einzelnen Individuen von über 130 Jahren vorkommt. Darüber hinaus finden sich neben den vorgenannten Baumarten im Alter von rund 50 Jahren auch Schwarzerle (Alnus glutinosa) und Esche (Fraxinus excelsior) in nahezu plenterartiger Vergesellschaftung. Ökologisch erforderlich ist der Erhalt der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung sowie der Erhalt und die Entwicklung einer naturnahen Alters- und Bestandesstruktur.

Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen, LRT-Nummer 9190, Größe circa 2 Hektar, Erhaltungszustand A (1,2 Hektar) und C (0,8 Hektar)

Ein Teilbereich des Lebensraumtyps ist in einem hervorragenden Erhaltungszustand, dieser findet sich im nach Westen weisenden Ausläufer des Gebietes und ist vermutlich ein Relikt einer Grenzbepflanzung zwischen zwei Gemarkungen. Mit einem Alter von gut 115 Jahren dominiert Stieleiche (Quercus robur), vereinzelt begleitet von Hainbuche (Carpinus betulus) und Buche (Fagus sylvatica), randlich auch von Robinie (Robinia pseudoacacia) und Gemeiner Kiefer (Pinus sylvestris) im Alter von circa 65 Jahren. Die Nebenbaumarten sind durch Naturverjüngung entstanden.

Der andere Teilbereich dieses Lebensraumtyps ist in einem durchschnittlichen beziehungsweise beschränkten Erhaltungszustand und befindet sich an der Nordspitze des Gebietes. Er ist relativ artenarm und geprägt durch einen homogenen Stieleichenbestand mit dichter Strauchschicht aus Faulbaum (Frangula alnus), Brombeere (Rubus fruticosus) und schütterer Krautschicht.

Ökologisch erforderlich ist der Erhalt und die Entwicklung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung sowie einer naturnahen Alters- und Bestandesstruktur.

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition, LRT-Nummer 3150, circa 2 Hektar, Erhaltungszustand B

Dieses natürlich eutrophe Standgewässer mit Ährigem Tausendblatt (Myriophyllum spicatum) und stellenweisem Bewuchs von Weißer Seerose (Nymphea alba) befindet sich im Osten des Gebietes in direkter Nachbarschaft des Pelzegrabens. Seine Entstehung wird auf den Abbau von tonhaltigen Schichten im 19. Jahrhundert zurückgeführt. Der naturnahe hydrologische Zustand und die Gewässerränder sind zu erhalten, dazu gehört die Vermeidung jeglicher Art von Eutrophierung.

Der Lebensraumtyp Nummer 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren - kommt auf einer Gesamtfläche von circa 0,07 Hektar als “flächige Hochstaudenflur auf Grünlandbrache feuchter bis nasser Standorte“ mit Erhaltungszustand C vor. Zur Erhaltung dieses sehr kleinflächigen Lebensraumtyps sind keine eigenständigen Maßnahmen notwendig.

Biber, Erhaltungszustand C

Im Uferbereich des Lebensraumtyps Nummer 3150 befindet sich ein Erdbau des Bibers. Der Biber benötigt störungsarme natürliche oder naturnahe Gewässerufer mit dichter Vegetation und weichholzartenreiche Gehölzsäume. Die im Gebiet lebenden Biber sind innerhalb ihres Verbreitungsgebietes nicht isoliert. Zur Erhaltung des Habitates ist die derzeitige Gewässerdynamik im Gebiet beizubehalten. Die Uferbereiche sind in naturnahem und störungsarmem Zustand zu erhalten.

Fischotter, Erhaltungszustand C

Der Pelzegraben ist Nahrungshabitat des Fischotters. Der Fischotter benötigt störungsarme großflächige vernetzte semiaquatische Lebensräume. Die im Gebiet lebenden Otter sind innerhalb ihres Verbreitungsgebietes nicht isoliert. Zur Erhaltung des Habitates ist die derzeitige Gewässerdynamik im Gebiet beizubehalten. Die Uferbereiche sind in naturnahem und störungsarmem Zustand zu erhalten

Erhaltungszustand

A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand

5 Bestand und Bewertung der

  • nach § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope,

  • Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 4 aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie haben

Naturnahe Laubwälder

Der überwiegende Teil des Gebietes wird durch Waldbilder der Biotoptypengruppe 081 (Moor- und Bruchwälder) geprägt. Der mittlere und südöstliche Teil der “Pelze“ wird fast ausschließlich von dauernd vernässten beziehungsweise mit hochanstehendem Wasserspiegel ausgestatteten Erlenwäldern gebildet. Auf der Nordwestseite des FFH-Gebietes schließen sich Laubwaldbestände trockenerer Ausprägung mit Beteiligung von Stieleiche, Hainbuche und Buche an. Die Altholzbestände weisen einen guten Totholzanteil auf. Die Bestände sind überwiegend nicht gestört und mit einem relativ vollständigen Arteninventar ausgestattet. Ziel ist die Erhaltung dieses Zustandes.

Standgewässer

Im nordöstlichen Teil des Schutzgebietes finden sich die Standgewässer in unterschiedlicher Größe und Ausprägung. Nördlich des oben genannten Lebensraumtypes Nummer 3150 befinden sich besäumte Kleingewässer, welche allesamt den Biotopen nach § 32 BbgNatSchG zuzurechnen sind.

Die Wasserstände im gesamten Gebiet werden aufgrund der unmittelbaren Nähe der Flächen zum Pelzgraben durch dessen Wasserstände mitbestimmt. Das Ziel jeder Wasserstandsregulierung im FFH-Gebiet ist die Erhaltung des vorherrschenden Wasserregimes, und zwar derart, dass weder die Extrempegel über- beziehungsweise unterschritten, noch der langjährige Mittelpegel der vergangenen Jahre verändert wird.

Seggen- und binsenreiche Nasswiese

Im Westen des Gebietes befindet sich eine kleine Fläche Dauergrünland, die durch Seggen- und Binsenarten geprägt ist. Das dauerhaft hochanstehende Wasser lässt eine Ansiedlung von Gehölzen nicht oder nur am Rande zu. Ziel ist die Erhaltung dieses Grünlandes.

6 Umsetzung

Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 aufgeführten Erhaltungsziele sind in der Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.

Für die Betreuung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die hierüber die untere Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

7 In-Kraft-Treten

Dieser Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Anlagen