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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagungseinheit von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe 2014 (AKVS 2014); Fortschreibung des Kostenberechnungskatalogs (KBK, Anlage 2)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagungseinheit von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe 2014 (AKVS 2014); Fortschreibung des Kostenberechnungskatalogs (KBK, Anlage 2)
vom 27. Mai 2020
(ABl./20, [Nr. 25], S.541)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 8. März 2021
(ABl./21, [Nr. 11], S.288)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 03/2020 vom 7. Februar 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Fortschreibung des Kostenberechnungskatalogs (KBK, Anlage 2) bekannt gegeben.

Hiermit wird die Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe 2014 (AKVS 2014); Fortschreibung des Kostenberechnungskatalogs (KBK, Anlage 2) für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.

Der fortgeschriebene Kostenberechnungskatalog (Stand 8/2019) berücksichtigt die seit 2015 fortgeschriebenen Standardleistungskataloge, insbesondere Leistungen im Erdbau. Er steht auf der Internetseite des BMVI (www.bmvi.de) im Bereich des Handbuchs „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS 2014)“ zum kostenlosen Download bereit.

Die Änderungen sind kenntlich gemacht.

Der Kostenberechnungskatalog ist ab sofort anzuwenden.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr. 25/2000 vom 4. Juli 2000 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) wird hiermit aufgehoben.

Dieser Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.