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Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Schmelzkammergranulat im Straßenbau (TL SKG-StB 93) - Technische Lieferbedingungen für Steinkohlenflugasche im Straßenbau (TL SFA-StB 93)

Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Schmelzkammergranulat im Straßenbau (TL SKG-StB 93) - Technische Lieferbedingungen für Steinkohlenflugasche im Straßenbau (TL SFA-StB 93)
vom 30. Oktober 2020
(ABl./20, [Nr. 47], S.1140)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 09/2000 vom 13. März 2000 hat das damalige Bundes­ministerium für Verkehr die „Technischen Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau, Ausgabe 2000 (TL Min-StB 2000)“ bekannt gegeben. Die Einführung der TL Min-StB 2000 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen erfolgte mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Num­mer 37/2000 - Straßenbau vom 6. Dezember 2000 (ABl. 2001 S. 122).

Die TL Min-StB ersetzten unter anderem die folgenden Regelwerke:

  1. Technische Lieferbedingungen für Schmelzkammergranulat im Straßenbau, Ausgabe 1993 (TL SKG-StB 93) und
  2. Technische Lieferbedingungen für Steinkohlenflugasche im Straßenbau, Ausgabe 1993 (TL SFA-StB 93).

Damit sind die folgenden Runderlasse

  1. „Technische Lieferbedingungen für Schmelzkammergranulat im Straßenbau (TL SKG-StB 93)“ des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 15/1997 - Straßenbau - vom 2. Juni 1997 (ABl.S. 649) und
  2. „Technische Lieferbedingungen für Steinkohlenflugasche im Straßenbau (TL SFA-StB 93)“ des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 16/1997 - Straßenbau - vom 2. Juni 1997 (ABl.S. 649)

mit Wirkung vom 6. Dezember 2000 außer Kraft getreten.