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Richtlinien zur Anwendung der Verordnung zur Berechnung von Ablösebeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (ABBV-Richtlinien)

Richtlinien zur Anwendung der Verordnung zur Berechnung von Ablösebeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (ABBV-Richtlinien)
vom 16. März 2023
(ABl./23, [Nr. 13], S.304)

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 18/2022 vom 10. August 2022 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Richtlinien zur Anwendung der Verordnung zur Berechnung von Ablösebeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz 2022 (ABBV-Richtlinien 2022) bekannt gegeben. Das ARS wurde im Verkehrsblatt (VkBl. 2022 S. 546) veröffentlicht. 

Mit diesem Erlass werden die Richtlinien für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen für das Land Brandenburg eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die Anlage zu § 2 Absatz 1 ABBV ist zum Teil noch an die Änderungen der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (1. EKrV) anzupassen. Es wird auf die Übergangsregelungen unter Nummer I. des ARS 18/2022 verwiesen. 

Das ARS 26/2012 vom 12. Dezember 2012 wurde aufgehoben.

Die geänderten Richtlinien wurden auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter www.bmdv.bund.de veröffentlicht.

Dieser Erlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetseite www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Abweichend von der „Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg“ (GGO) vom 15. März 2016 wird die Geltung dieses Erlasses nicht befristet.