Suche

Suche innerhalb der Norm

ARCHIV

Link zur Hilfe-Seite

Verordnung über die Wahrnehmung überregionaler und landesweiter Aufgaben durch einzelne staatliche Schulämter (Aufgabenübertragungs-Verordnung MBJS - AStSchAV)

Verordnung über die Wahrnehmung überregionaler und landesweiter Aufgaben durch einzelne staatliche Schulämter (Aufgabenübertragungs-Verordnung MBJS - AStSchAV)
vom 18. April 2002
(GVBl.II/02, S.247)

zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. August 2007
(GVBl.II/07, [Nr. 18], S.292)

Auf Grund des § 5 Abs. 2 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406) in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1 und 131 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 12. April 1996 (GVBl. I S. 102), von denen § 131 Abs. 3 durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juni 2000 (GVBl. I S. 90) geändert worden ist, verordnet der Minister für Bildung, Jugend und Sport:

§ 1
Wahrnehmung überregionaler und landesweiter Aufgaben

Zur Ausübung der Schulaufsicht werden den staatlichen Schulämtern für den Bereich anderer staatlicher Schulämter die in der Anlage festgelegten Zuständigkeiten übertragen.

§ 2
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Aufgabenübertragungs-Verordnung vom 15. September 1999 (GVBl. II S. 518) außer Kraft.

Potsdam, den 18. April 2002

Der Minister für Bildung, Jugend und Sport
Steffen Reiche

 

Anlage

Verzeichnis der übergreifenden schulaufsichtlichen Zuständigkeiten einzelner staatlicher Schulämter für das gesamte Land Brandenburg

Staatliches SchulamtAufgabe
1. Brandenburg an der Havel 1.1 Zuständigkeit für die Fächer Mathematik, Sport und Sachunterricht an Grundschulen
1.2 Zuständigkeit für die Fächer Englisch, Französisch, Spanisch, Technik, Bautechnik, Politische Bildung, Recht, Elektrotechnik, Kommunikation und Technik, Maschinentechnik und den Lernbereich Naturwissenschaften einschließlich deren Prüfungsangelegenheiten an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und an gymnasialen Oberstufen an Oberstufenzentren sowie an deutschen Schulen im Ausland (für die das Land Brandenburg im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland zuständig ist)
1.3 Zuständigkeit für das Prüfungsfach Mathematik der Fachoberschule, der doppelqualifizierenden Bildungsgänge und der Prüfungen gemäß der Fachhochschulreifeverordnung
1.4 Zuständigkeit für das Prüfungsfach Wirtschaftswissenschaft an der Fachoberschule
1.5 Zuständigkeit für das Prüfungsfach Agrarproduktion der Fachoberschule und der agrarwirtschaftlichen Prüfungsfächer der doppelqualifizierenden Bildungsgänge
1.6 Zuständigkeit für das Prüfungsfach Ernährungswissenschaft an der Fachoberschule
1.7 Zuständigkeit für alle
  1. Prüfungsfächer der Berufsfachschule für Landwirtschaftlich-technische Assistenten
  2. Prüfungsfächer der Berufsfachschule für Biologisch-technische Assistenten
  3. Prüfungsfächer der Berufsfachschule für Lebensmittel-technische Assistenten
  4. Prüfungsfächer der Berufsfachschule für Umweltschutz-technische Assistenten
  5. Prüfungsfächer der Berufsfachschule für Chemisch-technische Assistenten
1.8 Zuständigkeit für den Aufgabenbereich der sonderpädagogischen Förderung: Förderschwerpunkte Hören, Sehen, Lernen, körperliche und motorische Entwicklung
1.9 Zuständigkeit für die Fächer Biologie, Chemie und Physik und Prüfungen des Zweiten Bildungsweges sowie für Didaktik und Methodik der Erwachsenenbildung
1.10 Zuständigkeit für die Fächer Biologie, Chemie und Physik in den Prüfungen im Telekolleg
1.11 Zuständigkeit für die Wahrnehmung von Aufgaben gemäß den §§ 10, 11 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Brandenburgischen Studienkollegverordnung
1.12 Zuständigkeit für Fahrende
1.13 Zuständigkeit für „OPUS 2000“ im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention
2. Cottbus 2.1 Zuständigkeit für die Fächer Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (L-E-R), Wirtschaft-Arbeit-Technik (W-A-T) und Sorbisch (Wendisch) sowie den Lernbereich Naturwissenschaften (Biologie, Physik) an Grundschulen
2.2 Zuständigkeit für die Fächer Deutsch (Schwerpunkt GOST/Abitur), Deutsch als Zweitsprache, Sorbisch (Wendisch), Geografie, Geschichte, Pädagogik, Psychologie und L-E-R einschließlich deren Prüfungsangelegenheiten an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und an gymnasialen Oberstufen an Oberstufenzentren sowie an deutschen Schulen im Ausland (für die das Land Brandenburg im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland zuständig ist)
2.3 Zuständigkeit für die Fremdsprachenprüfungsfächer der Fachoberschule, der doppelqualifizierenden Bildungsgänge und der Prüfungen gemäß der Fachhochschulreifeverordnung
2.4 Zuständigkeit für das Prüfungsfach Gestaltung der Fachoberschule
2.5 Zuständigkeit für alle Prüfungsfächer der Berufsfachschule für gestaltungstechnische Assistenten
2.6 Zuständigkeit für die Aufgabenerstellung für das KMK-Fremdsprachenzertifikat in der beruflichen Bildung
2.7 Zuständigkeit für den Aufgabenbereich der sonderpädagogischen Förderung: Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
2.8 Zuständigkeit für die Fächer Deutsch, Französisch, Russisch und Psychologie und Prüfungen des Zweiten Bildungsweges sowie für Didaktik und Methodik der Erwachsenenbildung
2.9 Zuständigkeit für die Fächer Deutsch und Psychologie in den Prüfungen im Telekolleg
2.10 Zuständigkeit für die Anerkennung aller schulischen Abschlüsse und Berechtigungen, die außerhalb des Landes Brandenburg erworben wurden
2.11 Zuständigkeit für Arbeitsschutz, Sicherheitserziehung, Unfallverhütung
2.12 Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen in Erzieherberufen, die außerhalb des Landes Brandenburg erworben worden sind, sowie deren staatliche Anerkennung
2.13 Zuständigkeit für die Angelegenheiten des internationalen Lehrer- und Schüleraustausches im Rahmen von EU-, Bundes- und Landesprogrammen einschließlich der Bearbeitung von Zuwendungen aus Landesmitteln und Pflege der diesbezüglichen Datenbank
2.14 Zuständigkeit für EU-Bildungsprogramme im Schulbereich
2.15 Zuständigkeit für die Vermittlung und Betreuung von Schulpartnerschaften und internationaler Projektarbeit
2.16 Zuständigkeit für die Angelegenheiten des Fremdsprachenassistentenaustausches im und aus dem Land Brandenburg einschließlich der finanztechnischen Betreuung
2.17 Zuständigkeit für die Koordination und Abwicklung des Lehrertauschverfahrens zwischen den Bundesländern
2.18 KMK-Statistik Schulsport
2.19 Titelverwaltung Landes- und Regionalfinalveranstaltungen „Jugend trainiert für Olympia“ und weiterer Schulsportwettbewerbe sowie Sportfeste der Grund- und Förderschule
2.20 Zuständigkeit für den Support für die staatlichen Schulämter und die Fachadministration im technischen Bereich für den Geschäftsbereich des MBJS der Fortbildungsdatenbank-TIS
3. Eberswalde 3.1 Zuständigkeit für das Fach Deutsch an Grundschulen
3.2 Zuständigkeit für die Fächer Mathematik (Schwerpunkt Sekundarstufe I und Schwerpunkt GOST/Abitur), Latein, Informatik und Wirtschaftsinformatik einschließlich deren Prüfungsangelegenheiten an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und an gymnasialen Oberstufen an Oberstufenzentren sowie an deutschen Schulen im Ausland (für die das Land Brandenburg im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland zuständig ist)
3.3 Zuständigkeit für das Prüfungsfach Deutsch der Fachoberschule, der doppelqualifizierenden Bildungsgänge und der Prüfungen gemäß der Fachhochschulreifeverordnung
3.4 Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Autismus
3.5 Zuständigkeit für die Fächer Mathematik und Informatik und Prüfungen des Zweiten Bildungsweges sowie für Didaktik und Methodik der Erwachsenenbildung
3.6 Zuständigkeit für die Fächer Mathematik und Technologie/Informatik in den Prüfungen im Telekolleg
3.7 Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel für deutsch-polnische Schulprojekte
3.8 Zuständigkeit für die Anzeige gemäß § 80 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – für die staatlichen Schulämter im Geschäftsbereich des MBJS
3.9 Zuständigkeit für den Aufbau und die Weiterentwicklung eines IT-gestützten Schulinformationssystems, insbesondere Abstimmung und Bündelung der Anforderungen der staatlichen Schulämter sowie Begleitung des Umsetzungsprozesses an den Schulen aus Sicht der staatlichen Schulämter:
  • Fachverfahren „Ressourcenplanung und Steuerung“ im Schulamt
  • Verzahnung von Planungsinstrumenten (APSIS), Schulverwaltungsprogrammen (Winschule, ATLANTIS), Stundenplanprogrammen (gp-Untis) und Datenerhebungsinstrumenten (ZENSOS, Schulstatistik)
4. Frankfurt (Oder) 4.1 Zuständigkeit für die erste Fremdsprache sowie den Lernbereich Gesellschaftswissenschaften (Geografie, Geschichte, Politische Bildung) an Grundschulen
4.2 Zuständigkeit für die Fächer Astronomie, Wirtschaft-Arbeit-Technik, Gestaltungs- und Medientechnik, Kunst, Darstellen und Gestalten, Darstellendes Spiel, Polnisch und Sport einschließlich deren Prüfungsangelegenheiten an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und an gymnasialen Oberstufen an Oberstufenzentren
4.3 Zuständigkeit für alle Prüfungsfächer an der Berufsfachschule für Kaufmännische Assistenten der Fachrichtungen a) Bürowirtschaft b) Fremdsprachen c) Informationsverarbeitung
4.4 Zuständigkeit für alle Prüfungsfächer der Berufsfachschule für
  1. Assistenten für Tourismus
  2. Sportassistenten
  3. Denkmaltechnische Assistenten
  4. Assistenten für Hotelmanagement
  5. Assistenten für Innenarchitektur
4.5 Zuständigkeit für den Aufgabenbereich der sonderpädagogischen Förderung: Förderschwerpunkte Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung
4.6 Zuständigkeit für das Fach Englisch und Prüfungen des Zweiten Bildungsweges
4.7 Zuständigkeit für das Fach Englisch in den Prüfungen im Telekolleg
4.8 Zuständigkeit für die
  1. Koordination der Zusammenarbeit mit den freien Schulträgern sowie mit den Ersatzschulen
  2. Bearbeitung von Anträgen zur Genehmigung sowie zur Anerkennung von Ersatzschulen und Vorbereitung der entsprechenden Bescheide
  3. Bearbeitung von Anzeigen zur Eröffnung von Ergänzungsschulen sowie von Anträgen zur Anerkennung von Ergänzungsschulen und Bestätigung der Anzeigen sowie Vorbereitung der Bescheide zu Anerkennungsanträgen
  4. Führung der Dokumentation zu den Genehmigungs- und Anerkennungsvorgängen sowie zu den Anzeigen
  5. Vorbereitung, Durchführung und Verwendungsnachweisprüfung der Finanzhilfe an die Schulträger der Ersatzschulen
  6. Bearbeitung von Anträgen auf Umsatzsteuerbefreiung für Träger anerkannter Ergänzungsschulen
4.9 Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung von Landes- und Bundeswettbewerben, mit Ausnahme Landes- und Bundesfinals „Jugend trainiert für Olympia“
4.10 Zuständigkeit für den Aufbau und die Weiterentwicklung eines IT-gestützten Schulinformationssystems, insbesondere Abstimmung und Bündelung der Anforderungen der staatlichen Schulämter sowie Begleitung des Umsetzungsprozesses an den Schulen aus Sicht der staatlichen Schulämter:
  • Schulverwaltung-Online für Allgemeinbildende Schulen (Winschule zukünftig Winschule-neu)
  • Schulverwaltung-Online für Berufliche Schulen (ATLANTIS)
  • Stundenplanprogramm (gp-Untis)
5. Perleberg 5.1 Zuständigkeit für den Lernbereich Ästhetik (Musik, Kunst) an Grundschulen
5.2 Zuständigkeit für die Fächer Deutsch (Schwerpunkt Sekundarstufe I), Russisch, Biologie, Physik, Wirtschaftswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft (b) und Rechnungswesen einschließlich deren Prüfungsangelegenheiten an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und an gymnasialen Oberstufen an Oberstufenzentren sowie an deutschen Schulen im Ausland (für die das Land Brandenburg im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland zuständig ist)
5.3 Zuständigkeit für alle Prüfungsfächer der Fachschulen
5.4 Zuständigkeit für alle Prüfungsfächer der Berufsfachschule für
  1. Soziales
  2. Assistenten für Automatisierungs- und Computertechnik
5.5 Zuständigkeit für die Fächer Kunst, Musik und Erdkunde und Prüfungen des Zweiten Bildungsweges
5.6 Zuständigkeit für Nichtschülerprüfungen zum Erwerb von Abschlüssen der Fachschule
6. Wünsdorf 6.1 Zuständigkeit für die Fächer Chemie, Chemietechnik, Musik und Philosophie sowie für den Religionsunterricht einschließlich deren Prüfungsangelegenheiten an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und an gymnasialen Oberstufen an Oberstufenzentren sowie an deutschen Schulen im Ausland (für die das Land Brandenburg im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland zuständig ist)
6.2 Zuständigkeit für das Fach Technik der Fachoberschule und das Prüfungsfach Technologie der doppel-qualifizierenden Bildungsgänge
6.3 Zuständigkeit für das Prüfungsfach Sozialpädagogik/Sozialarbeit der Fachoberschule
6.4 Zuständigkeit für die Fächer Geschichte und Politische Bildung und Prüfungen des Zweiten Bildungsweges
6.5 Zuständigkeit für die Fächer Geschichte, Sozialkunde und Wirtschaftslehre in den Prüfungen im Telekolleg
6.6 Zuständigkeit für die pädagogische Beratung bei der Entwicklung, Durchführung und Beurteilung von Waldpädagogik-Konzepten
6.7 Zuständigkeit für Nichtschülerprüfungen zum Erwerb von Abschlüssen der Berufsfachschule