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Verordnung über die Wahrnehmung überregionaler und landesweiter Aufgaben durch einzelne staatliche Schulämter (Aufgabenübertragungs-Verordnung MBJS - AStSchAV)

Verordnung über die Wahrnehmung überregionaler und landesweiter Aufgaben durch einzelne staatliche Schulämter (Aufgabenübertragungs-Verordnung MBJS - AStSchAV)
vom 18. April 2002
(GVBl.II/02, S.247)

zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. August 2005
(GVBl.II/05, [Nr. 27], S.471)

Auf Grund des § 5 Abs. 2 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406) in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1 und 131 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 12. April 1996 (GVBl. I S. 102), von denen § 131 Abs. 3 durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juni 2000 (GVBl. I S. 90) geändert worden ist, verordnet der Minister für Bildung, Jugend und Sport:

§ 1
Wahrnehmung überregionaler und landesweiter Aufgaben

Zur Ausübung der Schulaufsicht werden den staatlichen Schulämtern für den Bereich anderer staatlicher Schulämter die in der Anlage festgelegten Zuständigkeiten übertragen.

§ 2
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Aufgabenübertragungs-Verordnung vom 15. September 1999 (GVBl. II S. 518) außer Kraft.

Potsdam, den 18. April 2002

Der Minister für Bildung, Jugend und Sport
Steffen Reiche

Anlage

Verzeichnis über die schulaufsichtlichen Zuständigkeiten einzelner staatlicher Schulämter
im Bereich anderer staatlicher Schulämter

Staatliches SchulamtAufgabeZuständigkeit
1. Brandenburg an der Havel 1.1 Zuständigkeit für die Fächer Mathematik, Sport und Sachunterricht an Grundschulen für das Land Brandenburg
  1.2 Zuständigkeit für die Fächer Englisch, Französisch, Technik, Bautechnik, Politische Bildung, Recht, Elektrotechnik, Kommunikation und Technik, Maschinentechnik und den Lernbereich Naturwissenschaften einschließlich deren Prüfungsangelegenheiten an weiterführenden allgemein bildenden Schulen und an gymnasialen Oberstufen an Oberstufenzentren sowie an deutschen Schulen im Ausland (für die das Land Brandenburg im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland zuständig ist) für das Land Brandenburg
  1.3 Zuständigkeit für das Prüfungsfach Mathematik der Fachoberschule, der doppelqualifizierenden Bildungsgänge und der Prüfungen gemäß der Fachhochschulreifeverordnung für das Land Brandenburg
  1.4 Zuständigkeit für das Prüfungsfach Wirtschaftswissenschaft an der Fachoberschule für das Land Brandenburg
  1.5 Zuständigkeit für das Prüfungsfach Agrarproduktion der Fachoberschule und der agrarwirtschaftlichen Prüfungsfächer der doppelqualifizierenden Bildungsgänge für das Land Brandenburg
  1.6 Zuständigkeit für das Prüfungsfach Ernährungswissenschaft der Fachoberschule für das Land Brandenburg
  1.7 Zuständigkeit für alle
  1. Prüfungsfächer der Berufsfachschule für Landwirtschaftlich-technische Assistenten
  2. Prüfungsfächer der Berufsfachschule für Biologisch-technische Assistenten
  3. Prüfungsfächer der Berufsfachschule für Lebensmittel-technische Assistenten
  4. Prüfungsfächer der Berufsfachschule für Umweltschutz-technische Assistenten
  5. Prüfungsfächer der Berufsfachschule für Chemisch-technische Assistenten
für das Land Brandenburg
  1.8 Zuständigkeit für Medienberufe – Bild und Ton – nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung für das Land Brandenburg
  1.9 Zuständigkeit für den Aufgabenbereich der sonderpädagogischen Förderung:
  1. Förderschwerpunkte Hören, Sehen
  2. Förderschwerpunkt Lernen
  3. Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
für das Land Brandenburg
  1.10 Zuständigkeit für die Fächer Biologie, Chemie und Physik und Prüfungen des Zweiten Bildungsweges sowie für Didaktik und Methodik der Erwachsenenbildung für das Land Brandenburg
  1.11 Zuständigkeit für die Fächer Biologie, Chemie und Physik in den Prüfungen im Telekolleg für das Land Brandenburg
  1.12 Zuständigkeit für die Wahrnehmung von Aufgaben gemäß den §§ 10, 11 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Brandenburgischen Studienkollegverordnung für das Land Brandenburg
  1.13 Zuständigkeit für beruflich Fahrende für das Land Brandenburg
  1.14 Zuständigkeit für „OPUS 2000“ im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention für das Land Brandenburg
2. Cottbus 2.1 Zuständigkeit für die Fächer L-E-R und Sorbisch (Wendisch) sowie den Lernbereich Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Arbeitslehre) an Grundschulen für das Land Brandenburg
  2.2 Zuständigkeit für die Fächer Deutsch (Schwerpunkt GOST/Abitur), Deutsch als Zweitsprache, Sorbisch (Wendisch), Geografie, Geschichte, Pädagogik, Psychologie und Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde einschließlich deren Prüfungsangelegenheiten an weiterführenden allgemein bildenden Schulen und an gymnasialen Oberstufen an Oberstufenzentren sowie an deutschen Schulen im Ausland (für die das Land Brandenburg im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland zuständig ist) für das Land Brandenburg
  2.3 Zuständigkeit für die Fremdsprachenprüfungsfächer der Fachoberschule der doppelqualifizierenden Bildungsgänge und der Prüfungen gemäß der Fachhochschulreifeverordnung für das Land Brandenburg
  2.4 Zuständigkeit für das Prüfungsfach Gestaltung der Fachoberschule für das Land Brandenburg
  2.5 Zuständigkeit für alle Prüfungsfächer der Berufsfachschule für gestaltungstechnische Assistenten für das Land Brandenburg
  2.6 Zuständigkeit für die Aufgabenerstellung für das KMK-Fremdsprachenzertifikat in der beruflichen Bildung für das Land Brandenburg
  2.7 Zuständigkeit für Medienberufe – Digital- und Printmedien – nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung für das Land Brandenburg
  2.8 Zuständigkeit für den Aufgabenbereich der Sonderpädagogischen Förderung: Förderschwerpunkt geistige Entwicklung für das Land Brandenburg
  2.9 Zuständigkeit für die Fächer Deutsch, Französisch, Russisch und Psychologie und Prüfungen des Zweiten Bildungsweges sowie für Didaktik und Methodik der Erwachsenenbildung für das Land Brandenburg
  2.10 Zuständigkeit für die Fächer Deutsch und Psychologie in den Prüfungen im Telekolleg für das Land Brandenburg
  2.11 Zuständigkeit für die Anerkennung aller schulischen Abschlüsse und Berechtigungen, die außerhalb des Landes Brandenburg erworben wurden für das Land Brandenburg
  2.12 Zuständigkeit für Arbeitsschutz, Sicherheitserziehung, Unfallverhütung für das Land Brandenburg
  2.13 Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen in Erzieherberufen, die außerhalb des Landes Brandenburg erworben worden sind, sowie deren staatliche Anerkennung für das Land Brandenburg
  2.14 Zuständigkeit für die Angelegenheiten des internationalen Lehrer- und Schüleraustausches im Rahmen von EU-, Bundes- und Landesprogrammen, einschließlich der Bearbeitung von Zuwendungen aus Landesmitteln und Pflege der diesbezüglichen Datenbank für das Land Brandenburg
  2.15 Zuständigkeit für die Umsetzung des EU-Bildungsprogramms SOKRATES für das Land Brandenburg
  2.16 Zuständigkeit für die Vermittlung und Betreuung von Schulpartnerschaften und internationaler Projektarbeit für das Land Brandenburg
  2.17 Zuständigkeit für die Angelegenheiten des Fremdsprachenassistentenaustausches im und aus dem Land Brandenburg einschließlich der finanztechnischen Betreuung für das Land Brandenburg
  2.18 Zuständigkeit für die Koordination und Abwicklung des Lehrertauschverfahrens zwischen den Bundesländern für das Land Brandenburg
  2.19 KMK-Statistik Schulsport für das Land Brandenburg
  2.20 Titelverwaltung „Jugend trainiert für Olympia“ Landes- und Regionalfinalveranstaltungen und weiterer Schulsportwettbewerbe sowie Sportfeste der Grund- und Förderschule für das Land Brandenburg
3. Eberswalde 3.1 Zuständigkeit für das Fach Deutsch an Grundschulen für das Land Brandenburg
  3.2 Zuständigkeit für die Fächer Mathematik (Sekundarstufe I und GOST/Abitur), Informatik und Wirtschaftsinformatik einschließlich deren Prüfungsangelegenheiten an weiterführenden allgemein bildenden Schulen und an gymnasialen Oberstufen an Oberstufenzentren sowie an deutschen Schulen im Ausland (für die das Land Brandenburg im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland zuständig ist) für das Land Brandenburg
  3.3 Zuständigkeit für das Prüfungsfach Deutsch der Fachoberschule, der doppelqualifizierenden Bildungsgänge und der Prüfungen gemäß der Fachhochschulreifeverordnung für das Land Brandenburg
  3.4 Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Autismus für das Land Brandenburg
  3.5 Zuständigkeit für die Fächer Mathematik und Informatik und Prüfungen des Zweiten Bildungsweges sowie für Didaktik und Methodik der Erwachsenenbildung für das Land Brandenburg
  3.6 Zuständigkeit für die Fächer Mathematik und Technologie/Informatik in den Prüfungen im Telekolleg für das Land Brandenburg
  3.7 Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel für deutsch-polnische Schulprojekte für das Land Brandenburg
  3.8 Zuständigkeit für die Anzeige gemäß § 80  Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – für die staatlichen Schulämter im Geschäftsbereich des MBJS für das Land Brandenburg
  3.9 Zuständigkeit für die Koordination des Aufbaus und der Weiterentwicklung eines IT-gestützten Schulinformationssystems hinsichtlich aller die staatlichen Schulämter betreffenden Belange, insbesondere Abstimmung und Bündelung der Anforderungen der staatlichen Schulämter sowie Begleitung des Umsetzungsprozesses aus Sicht der staatlichen Schulämter mit den Komponenten:
  • Schulverwaltung-Online Brandenburg für die Schulaufsicht (SOBB) (Leitprojekt im Masterplan der Landesregierung)
    • Allgemein bildende Schulen
    • Berufliche Schulen
  • Informationsportale (z. B. SLIB/ZENSOS)
  • Fachverfahren Ressourcenplanung und -steuerung
  • Controlling und Systemmonitoring (z. B. Schulportrait)
  • Führungsinformationssystem für Schulaufsicht
für das Land Brandenburg
4. Frankfurt (Oder) 4.1 Zuständigkeit für die 1. Fremdsprache sowie den Lernbereich Gesellschaftswissenschaften (Geografie, Geschichte, Politische Bildung) an Grundschulen für das Land Brandenburg
  4.2 Zuständigkeit für die Fächer Astronomie, Wirtschaft-Arbeit-Technik, Kunst, Darstellen und Gestalten, Darstellendes Spiel, Polnisch und Sport einschließlich deren Prüfungsangelegenheiten an weiterführenden allgemein bildenden Schulen und an gymnasialen Oberstufen an Oberstufenzentren für das Land Brandenburg
  4.3 Zuständigkeit für alle Prüfungsfächer an der Berufsfachschule für Kaufmännische Assistenten der Fachrichtungen
  1. Bürowirtschaft
  2. Fremdsprachen
  3. Informationsverarbeitung
für das Land Brandenburg
  4.4 Zuständigkeit für alle Prüfungsfächer in der Berufsfachschule für
  1. Assistenten für Tourismus
  2. Sportassistenten
  3. Denkmaltechnische Assistenten
  4. Assistenten für Hotelmanagement
für das Land Brandenburg
  4.5 Zuständigkeit für den Aufgabenbereich der sonderpädagogischen Förderung: Förderschwerpunkte Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung für das Land Brandenburg
  4.6 Zuständigkeit für das Fach Englisch und Prüfungen des Zweiten Bildungsweges für das Land Brandenburg
  4.7 Zuständigkeit für das Fach Englisch in den Prüfungen im Telekolleg für das Land Brandenburg
  4.8 Zuständigkeit für die
  1. Koordination der Zusammenarbeit mit den freien Schulträgern sowie mit den Ersatzschulen
  2. Bearbeitung von Anträgen zur Genehmigung sowie zur Anerkennung von Ersatzschulen und Vorbereitung der entsprechenden Bescheide
  3. Bearbeitung von Anzeigen zur Eröffnung von Ergänzungsschulen sowie von Anträgen zur Anerkennung von Ergänzungsschulen und Bestätigung der Anzeigen sowie Vorbereitung der Bescheide zu Anerkennungsanträgen
  4. Führung der Dokumentation zu den Genehmigungs- und Anerkennungsvorgängen sowie zu den Anzeigen
  5. Vorbereitung, Durchführung und Verwendungsnachweisprüfung der Finanzhilfe an die Schulträger der Ersatzschulen
  6. Bearbeitung von Anträgen auf Umsatzsteuerbefreiung für Träger anerkannter Ergänzungsschulen
für das Land Brandenburg
  4.9 Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung von Landes- und Bundeswettbewerben, mit Ausnahme Landes- und Bundesfinals „Jugend trainiert für Olympia“ für das Land Brandenburg
5. Perleberg 5.1 Zuständigkeit für den Lernbereich Ästhetik (Musik, Kunst) an Grundschulen für das Land Brandenburg
  5.2 Zuständigkeit für die Fächer Deutsch (Schwerpunkt Sekundarstufe I), Russisch, Biologie, Physik, Wirtschaftswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft (b) und Rechnungswesen einschließlich deren Prüfungsangelegenheiten an weiterführenden allgemein bildenden Schulen und an gymnasialen Oberstufen an Oberstufenzentren sowie an deutschen Schulen im Ausland (für die das Land Brandenburg im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland zuständig ist) für das Land Brandenburg
  5.3 Zuständigkeit für alle Prüfungsfächer der Fachschule für das Land Brandenburg
  5.4 Zuständigkeit für alle Prüfungsfächer der Berufsfachschule für
  1. Sozialpflegerische Berufe
  2. Assistenten für Automatisierungs- und Computertechnik
für das Land Brandenburg
  5.5 Zuständigkeit für IT-Berufe, Elektrotechnik nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung für das Land Brandenburg
  5.6 Zuständigkeit für die Fächer Kunst, Musik und Erdkunde und Prüfungen des Zweiten Bildungsweges für das Land Brandenburg
  5.7 Zuständigkeit für Nichtschülerprüfungen zum Erwerb von Abschlüssen der Fachschule für das Land Brandenburg
6. Wünsdorf 6.1 Zuständigkeit für die Fächer Chemie, Chemietechnik, Italienisch, Latein, Spanisch, Musik, Religionsunterricht und Philosophie einschließlich deren Prüfungsangelegenheiten an weiterführenden allgemein bildenden Schulen und an gymnasialen Oberstufen an Oberstufenzentren sowie an deutschen Schulen im Ausland (für die das Land Brandenburg im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland zuständig ist) für das Land Brandenburg
  6.2 Zuständigkeit für das Fach Technik der Fachoberschule und das Prüfungsfach Technologie der doppelqualifizierenden Bildungsgänge für das Land Brandenburg
  6.3 Zuständigkeit für das Prüfungsfach Sozialpädagogik/Sozialarbeit der Fachoberschule  
  6.4 Zuständigkeit für Berufe der Metalltechnik einschließlich Kfz-Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung für das Land Brandenburg
  6.5 Zuständigkeit für die Fächer Geschichte und Politische Bildung und  Prüfungen des Zweiten Bildungsweges für das Land Brandenburg
  6.6 Zuständigkeit für die Fächer Geschichte, Sozialkunde und Wirtschaftslehre in den Prüfungen im Telekolleg für das Land Brandenburg
  6.7 Zuständigkeit für die pädagogische Beratung bei der Entwicklung, Durchführung und Beurteilung von Waldpädagogik-Konzepten für das Land Brandenburg
  6.8 Zuständigkeit für Nichtschülerprüfungen zum Erwerb von Abschlüssen der Berufsfachschule für das Land Brandenburg