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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 (TL Asphalt-StB 07)


vom 5. Dezember 2008
(ABl./08, [Nr. 51], S.2855)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 16/2008 vom 19. September 2008 (VkBl. 2008 S. 523) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 (TL Asphalt-StB 07)" bekannt gegeben.

Die TL Asphalt-StB 07 enthalten Anforderungen an Asphaltmischgut, das für die  Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt verwendet wird.

Bis zum Vorliegen von Grenzwerten für die proportionale Spurrinnentiefe gemäß den „Technischen Prüfvorschriften für Asphalt im Straßenbau, Teil 22 (TP Asphalt-StB)" können im Bauvertrag Grenzwerte, die auf Langzeiterfahrungen der brandenburgischen Straßenbauverwaltung basieren, für hochbeanspruchte Verkehrsflächen im Zuge von Bundesfern- und Landesstraßen vereinbart werden.

Im Rahmen der Erstprüfung ist in diesen Fällen für das Mischgut der Deck- und Binderschichten eine Spurrinnentiefe von ≤ 3,5 mm nachzuweisen. Die Versuchsbedingungen der „Technischen Prüfvorschriften für Asphalt im Straßenbau, Teil Spurbildungsversuch - Bestimmung der Spurrinnentiefe im Wasserbad, Ausgabe 1997 (TP A-StB)" sind dabei einzuhalten (Stahlrad, 20 000 Überrollungen, Wasserbad bei 50 Grad Celsius).

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg übernimmt die Führung einer Liste der zertifizierten Hersteller von Asphaltmischgut im Rahmen des Konformitätsnachweises 2+. Unter der Internetadresse www.ls.brandenburg.de wird die Liste veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

Hersteller von Asphaltmischgut gemäß den TL Asphalt-StB 07 können sich unter Vorlage der Konformitätszertifikate sowie der jährlichen Überwachungsberichte (siehe DIN EN 13108-21) auf freiwilliger Basis in diese Liste aufnehmen lassen. Mit gültigem Listeneintrag der Asphaltmischgutart eines Herstellers kann auf die Vorlage des Zertifikates über die Werkseigene Produktionskontrolle im Rahmen des Bauvertrages verzichtet werden; die Vorlage der Konformitätserklärung des Herstellers gemäß TL Asphalt-StB 07 ist ausreichend. Auftragnehmer, deren Lieferanten nicht in der Liste enthalten sind, haben die erforderlichen Nachweise im Rahmen des Bauvertrages zu erbringen.

Bei der Mitverwendung von Asphaltgranulat sind die „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau, Ausgabe 2004 (BTR RC-StB 04)" (Formblatt „Klassifizierung von Asphaltgranulat") zu beachten.  

Die TL Asphalt-StB 07 ersetzen in Verbindung mit den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07)" die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt, Ausgabe 2001 (ZTV Asphalt-StB 01)" und den Abschnitt 4 der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau (ZTV T-StB 95/Ausgabe 2002)" sowie die „Technischen Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2001 (TLG Asphalt-StB 01)".

Hiermit werden die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 (TL Asphalt-StB 07)" für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 1/1997 - Straßenbau vom 23. Januar 1997 (ABl. 1997 S. 94, 181) wird aufgehoben.

Neuen Bauvergaben sind ab dem 1. Januar 2009 die TL Asphalt-StB 07 zu Grunde zu legen.

Die TL Asphalt-StB 07 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.