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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 (TL Asphalt-StB 07)


vom 5. Dezember 2008
(ABl./08, [Nr. 51], S.2855)

geändert durch Runderlass des MIL vom 1. Oktober 2012
(ABl./12, [Nr. 45], S.1571)

Außer Kraft getreten am 2. April 2014 durch Runderlass des MIL vom 2. April 2014
(ABl./14, [Nr. 17], S.606)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

I.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 11/2012 vom 8. August 2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) weitere Änderungen und Ergänzungen zu den „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 (TL Asphalt-StB 07)“, den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07)“ und den „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2007 (TL Bitumen-StB 07)“ bekannt gegeben.

Mit der Anwendung dieser Änderungen und Ergänzungen des Technischen Regelwerkes soll die Dauerhaftigkeit von Asphaltstraßen verbessert werden.

II.

Prüfungen

Zur Erfahrungssammlung sind zusätzliche Prüfungen an Straßenbaubitumen und Polymermodifizierten Bitumen vorgesehen. Die zusätzlichen Prüfungen fallen sowohl beim Bindemittelhersteller, beim Hersteller des Asphaltmischgutes sowie beim Auftraggeber der Baumaßnahme an. Die Prüfergebnisse sind für eine statistische Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Die Änderungen der Anforderungen an Asphaltmischgut gelten in Verbindung mit den „Technischen Prüfvorschriften für Asphalt (TP Asphalt-StB), Teil 6: Raumdichte von Asphaltprobekörpern (Ausgabe 2012)“. Die Bestimmung der Raumdichte an Probekörpern aus Asphalttragschichtmischgut erfolgt nunmehr für alle Asphalttragschichtmischgutsorten mit Hilfe des Verfahrens B (Tauchwägung).

Diese Änderungen sind für alle nach dem 1. Januar 2013 vorgelegten Erstprüfungen zu beachten.

Die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 (TL Asphalt-StB 07)“ wurden mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 26/2008 - Verkehr vom 5. Dezember 2008 (ABl. S. 2855) eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde der Spurbildungsversuch für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen gesondert geregelt. Diese Regelungen zum Spurbildungsversuch werden ersetzt. Für die Durchführung des gemäß der TL Asphalt-StB 07 für einzelne Gemische geforderten Spurbildungsversuchs gilt nunmehr die TP Asphalt-StB, Teil 22.

Bis zum Vorliegen von Grenzwerten für die proportionale Spurrinnentiefe soll das langjährig bewährte Anforderungsniveau in Brandenburg erhalten bleiben. Für den Einsatz bei einer dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B > 10 Mio. oder für besondere Beanspruchungsfälle sind die ausgewählten Gemische für Deck- und Binderschichten nur dann geeignet, wenn die Gesamtverformung für jede einzelne Schicht ≤ 3,5 mm beträgt. Ermittelt wird dieser Wert über die proportionale Spurbildungstiefe und die vorgesehene Einbaudicke der Schicht. Diese Aussage wird Teil des Eignungsnachweises.

III.

Hiermit werden die Änderungen und Ergänzungen des Technischen Regelwerkes für Asphaltstraßen für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die geänderten Regelungen (siehe Anlage zum ARS des BMVBS Nummer 11/2012) sind in allen einschlägigen Ausschreibungen in der Leistungsbeschreibung als Vertragsgrundlage zu vereinbaren und beizufügen.

Die Änderungen und Ergänzungen des Technischen Regelwerkes für Asphaltstraßen sowie weitere Hinweise zur Umsetzung der Regelungen sind unter dem Internetauftritt des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg abrufbar (www.ls.brandenburg.de).