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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßenentwurf - Hinweise zur Anwendung der RAS-L, Ausgabe 1995


vom 5. August 2003
(ABl./03, [Nr. 34], S.810)

Mit dem Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr. 13/1999 - Straßenbau - vom 1.März 1999 wurde die Richtlinie für Anlage von Straßen, Teil: Linienführung RAS-L, Ausgabe 1995 für die Arbeit der Brandenburgischen Straßenbauverwaltung eingeführt.

Hinweise zur Anwendung der RAS-L (1995)

Entwurfsgrundlagen

  1. Für die Festlegung der Trassierungselemente ist von folgendem Zusammenhang auszugehen: Ve = Vzul = (V85). Diese Festlegung erfolgt unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der zurzeit laufenden Richtlinien-überarbeitung des Bundes. Bei den Abstimmungen zum neuen Richtlinienwerk wurde erkennbar, dass der Bemessungswert V85 an Bedeutung verlieren wird.
  1. Wird zur besseren Anpassung der Trasse an Zwangpunkte im Lageplan eine Entwurfsgeschwindigkeit Ve < Vzul gewählt, so ist für die Einhaltung der Sicht (Haltesichtweite und/oder Überholsichtweite) von der Vzul auszugehen.

Linienführung

  1. Eine hohe Verkehrssicherheit wird u. a. gewährleistet durch:
  • Beachtung der Relationstrassierung (siehe RAS-L, Bild 4: Abstimmung der Radienfolge bei Straßen der Kategoriengruppe A - mittels „Radientulpe“) und
  • Vermeidung der Überlagerung von Mindestparametern im Lage- und Höhenplan.

Linienführung

  1. Scheitelklothoiden sind nur im Ausnahmefall zu verwenden. Sind sie nicht zu vermeiden, so sind keine Mindestparameter zu verwenden.
  1. Bei der Wahl des Ausrundungsradius für Kuppen (HK) sind keine Radien anzuwenden, die eine Sichtweite zwischen der halben und der vollen Überholsichtweite ermöglichen würden, da dies vom Fahrer als das Vorhandensein der vollen Überholsichtweite missverstanden werden kann.
  1. Bei der Anwendung von Wannenradien mit min HW sind auch für die Radien im Lageplan kleine Werte zu wählen, um optische Verzerrungen und die damit verbundene Fehleinschätzung des Lageplanradius durch den Fahrzeugführer zu vermeiden. Das Verhältnis von R / HW sollte kleiner als 1 / 10 sein.
  1. Zur Gewährleistung einer guten räumlichen Linienführung sollten die Anzahl der Wendepunkte im Grundriss und im Aufriss möglichst gleich groß sein und an der gleichen Stelle angeordnet werden.
  1. Hochpunkte der Gradiente sollten im Lageplan im Bereich des durchgehenden Kreisbogens liegen, damit der Fahrzeugführer die zu erwartende Richtungsänderung rechtzeitig erkennen kann. Hochpunkte sollten ebenfalls außerhalb von Brücken liegen.

Gerade als Trassierungselement

  1. Die Gerade kann mit ihren Einsatzgrenzen gemäß RAS-L zur Anwendung kommen, vor allem im Bereich von Knotenpunkten und der Trassenlage neben vorhandenen Verkehrsanlagen (Bündelung von Trassen).
  1. Zwischen gleichsinnig gekrümmten Kurven sollte die Mindestlänge der Zwischengerade in [m] dem sechsfachen Wert der Entwurfsgeschwindigkeit in [km/h] entsprechen.
  1. Faustformel: Länge der Geraden < Größe des nachfolgenden Radius
    L ≥ 300 m ⇒ min R > 400 m
    L <   300 m ⇒ min R > L

Verwindungsbereiche

  1. Die Festlegungen der RAS-L zur Mindestlängsneigung bzw. zur Größe der Differenz zwischen Straßenlängsneigung und Anrampungsneigung sind unverändert gültig und erfordern speziell für den breiten Regelquerschnitt RQ 15,5 sorgfältige Planungen zur Vermeidung abflussschwacher Bereiche.
  1. Speziell bei dem breiten Regelquerschnitt RQ 15,5 ist für abflussschwache Bereiche die Anwendung von Querrinnen zu prüfen.
  1. Die Verwindung ist am Anfang der Klothoide zu beginnen und muss innerhalb der Klothoide abgeschlossen werden. Verwindungsbereiche sind außerhalb von Brücken auszubilden.
  1. Die Querneigungswechsel sollten möglichst im Bereich der Wendepunkten der Gradiente angeordnet werden. Ist dies nicht möglich, sollte der Querneigungswechsel eher im Bereich der Kuppe als im Bereich der Wanne liegen.
  1. Schrägverwindungen sind zu vermeiden, da ihre bauliche Realisierung mit der erforderlichen Genauigkeit (Handarbeit) kaum möglich ist.