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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie Historische Fassung

ARCHIV

Brandenburgische Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zum Nachweis der Verformungsbeständigkeit von Asphalt (BZTV Asphalt VB-StB 97)


vom 23. Januar 1997
(ABl./97, [Nr. 07], S.94)

geändert durch Bekanntmachung des MIR vom 5. März 1997
(ABl./97, [Nr. 12], S.181)

Die in den letzten Jahren auf schwer belasteten Straßen und Autobahnen allgemein auf Asphaltbefestigungen aufgetretenen Verformungen in Form von Spurrinnen gaben Anlass zur Untersuchung deren möglicher Ursachen.

Dabei konnten Zusammenhänge zwischen verstärkten äußeren Einwirkungen auf die Verkehrsflächen und technischen Fehlern bei der Mischgutherstellung und dem Mischguteinbau erkannt werden.

Für die Herstellung von Asphaltgemischen gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahnbrücken aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 94).

Für hoch beanspruchte Verkehrsflächen, das sind

  • Straßen der Bauklassen SV und I nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO)
  • Verkehrsflächen mit besonderen Beanspruchungen gem. Nummer 1.3 der ZTV Asphalt-StB 94,

empfehle ich die Anwendung der Technischen Hinweise der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).

Das sind die

„Hinweise für die Zusammensetzung, die Herstellung und den Einbau von Asphaltbinderschichten für Straßen der Bauklasse SV und I sowie für Verkehrsflächen mit besonderer Beanspruchung", Ausgabe Juni 1994

sowie die

„Empfehlungen für die Zusammensetzung, die Herstellung und den Einbau von Splittmastixasphalt", Ausgabe Dezember 1995.

Die Standfestigkeit der Asphaltgemische für hoch beanspruchte Verkehrsflächen wird durch die Tiefe einer unter definierten Bedingungen erzeugten Spurrinne zusätzlich mit dem Spurbildungstest nachgewiesen.

In den „Brandenburgischen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen zum Nachweis der Verformungsbeständigkeit von Asphalt" (BZTV Asphalt VB-StB) sind diesbezügliche Anforderungswerte im Rahmen der Eignungsprüfungen festgelegt sowie die technische Durchführung des Spurbildungstestes geregelt.

Ich führe hiermit die „Brandenburgischen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen zum Nachweis der Verformungsbeständigkeit von Asphalt" (BZTV Asphalt VB-StB) ein und bitte, diese in Ergänzung zur ZTV Asphalt-StB bei der Herstellung von Deck- und Binderschichten von hoch beanspruchten Verkehrsflächen im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen anzuwenden.

Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und Ursprungswaren aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die diesen technischen Vertragsbedingungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

Für den Bereich der Kreis- und Gemeindestraßen wird die Anwendung der BZTV Asphalt VB-StB empfohlen.