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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Brandenburgische Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zum Nachweis der Verformungsbeständigkeit von Asphalt (BZTV Asphalt VB-StB 97)


vom 23. Januar 1997
(ABl./97, [Nr. 07], S.94)

geändert durch Bekanntmachung des MIR vom 5. März 1997
(ABl./97, [Nr. 12], S.181)

Außer Kraft getreten
(ABl./97, [Nr. 07], S.94)

Für Asphaltgemische, die in hoch beanspruchten Verkehrsflächen zur Anwendung kommen, das sind

  • Straßen der Bauklassen SV und I sowie
  • Verkehrsflächen mit besonderer Beanspruchung gem. Nr. 1.3 der ZTV Asphalt-StB 94,

ist im Rahmen der Eignungsprüfung zusätzlich die Tiefe einer unter definierten Prüfbedingungen erzeugten Spurrinne mit dem Spurbildungstest nachzuweisen.

Werden bei Kontrollprüfungen nach ZTV Asphalt-StB Abweichungen von der Eignungsprüfung festgestellt, die als Einzelmerkmal noch gelten aber in der Summe die Standfestigkeit des Materiales anzweifeln lassen, können zusätzlich Kontrollprüfungen an Bohrkernen mit dem Spurbildungstest durchgeführt werden. Kontrollprüfungen dienen nur der Erfahrungssammlung.

PrüfartAsphaltkonstruktionsschichtSpurrinnentiefe
(Mittelwert aus zwei Einzelwerten)1)
Eignungsprüfung
(Probeplatte)
Deckschicht
---------------------------------
Binderschicht
---------------------------------
Deckschicht/Binderschicht
≤  3,5 mm
--------------------------------
 
≤ 3,5 mm
--------------------------------
 
≤ 3,5 mm
Kontrollprüfung
(Bohrkern)
Deckschicht
---------------------------------
Binderschicht
---------------------------------
Deckschicht/Binderschicht
 4,5 mm2)
--------------------------------
 
 ≤ 4,5 mm2)
--------------------------------
 
≤ 4,5mm2)

1) Spannweite:  siehe Abschnitt 7 der FGSV-Prüfanweisung

2) nur zur Erfahrungssammlung

Die Beschaffenheit der Probeplatten kann von den Herstellungsbedingungen (Gerätearten) abhängig sein.

Geeignet für die Herstellung der Probeplatten sind Lamellen- oder Segmentverdichter sowie andere, eine Walzverdichtung nachahmende Geräte.

Die endgültige Festschreibung eines bestimmten Gerätes oder einer bestimmten Verdichtungsart sowie weiterer Prüfbedingungen wird durch zur Zeit laufende Vergleichsuntersuchungen und Forschungen betrieben.

Der Spurbildungstest wird nach der Prüfanweisung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Ausgabe Oktober 1996, "Spurbildungstest an Asphalt, Teil I, Bestimmung der Spurrinnentiefe im Wasserbad" unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ergänzungen durchgeführt, die für die Tabelle 1 zusammenfassend in der Anlage dargestellt werden.

Ergänzung zu Abschnitt 4 (Proben), eingeschobener 2. Absatz

Zweischichtige Proben können ebenfalls hergestellt und geprüft werden, müssen aber dabei einen Schichtenverbund besitzen. Die Herstellung des Verbundes erfolgt durch einen Haftkleber, der auf die völlig erkaltete untere Schicht mit einer Menge von 0,2 kg/m2 gleichmäßig aufgetragen werden muß.

Ergänzungen in Tabelle 1 (s. Anlage):

 Ergänzung zur Zeile "Dicke"

  • Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt = 40 mm ±5 mm
  • zweischichtig: 90 mm ± 5 mm bzw. 120 mm ± 5 mm

Ergänzung zur Zeile "Verdichtungsgrad, bez. auf Marshallprobekörper"

  • für Asphaltbinder: 99 % bis 101 %
  • für Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt: 98 % bis 100 %

Neue Zeile unter "Verdichtungsgrad, bez. auf Marshallprobekörper"

  • Abkühlzeit nach der Herstellung der Probeplatten: 24 h

Ergänzung zu Abschnitt 6 (Auswertung und Angabe des Ergebnisses)

  • Der Verdichtungsgrad ist zusätzlich anzugeben.
  • Der Spurbildungstest darf nur von einer nach den Richtlinien für die Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen für bituminöse und mineralische Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) zugelassenen Prüfstelle durchgeführt werden.

Anmerkung: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.