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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie Historische Fassung Anlagen (1)

ARCHIV

Errichtung des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und IT-Servicaufgaben (LDS)


vom 19. Dezember 2000
(ABl./00, [Nr. 51], S.1189)

geändert durch Erlass des MI vom 22. Januar 2007
(ABl./07, [Nr. 05], S.227)

  1. Im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern wird ein Landesbetrieb gemäß § 13 Landesorganisationsgesetz errichtet. Er führt die Bezeichnung "Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik (LDS)". Der Landesbetrieb übernimmt die Aufgaben und das Personal der entsprechenden Landesoberbehörde. Er ist deren Rechtsnachfolger. Betriebsführung, Umfang der Dienst- und Fachaufsicht sowie die Grundsätze der Aufgabenerledigung und Wirtschaftsführung ergeben sich aus der Geschäftsanweisung für den Landesbetrieb. Die in der Anlage beigefügte Geschäftsanweisung ist Bestandteil des Erlasses. Die Geschäftsanweisung kann vom Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen geändert werden. Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.
  2. Der Erlass des Ministeriums des Innern vom 13. März 1991 zur "Errichtung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg" (ABl. 1991, S. 190) wird aufgehoben. Soweit sie der Geschäftsanweisung nicht entgegenstehen, gelten die für das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik als Landesoberbehörde ergangenen Richtlinien, Erlasse und Dienstanweisungen sowie die Dienstvereinbarungen und weitere interne Regelungen fort.
  3. Der Landesbetrieb richtet bis zum 1. Januar 2002 ein kaufmännisches Rechnungswesen ein.
  4. Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

Anlagen