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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Anlagen (1) Änderungshistorie

ARCHIV

Errichtung des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und IT-Serviceaufgaben (LDS)


vom 19. Dezember 2000
(ABl./00, [Nr. 51], S.1189)

geändert durch Erlass des MI vom 22. Januar 2007
(ABl./07, [Nr. 05], S.227)

Außer Kraft getreten
(ABl./00, [Nr. 51], S.1189)

  1. Im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern wird ein Landesbetrieb gemäß § 14 Landesorganisationsgesetz errichtet. Er führt die Bezeichnung "Landesbetrieb für Datenverarbeitung und IT-Serviceaufgaben (LDS)". Der Landesbetrieb übernimmt die Aufgaben des Bereiches Datenverarbeitung und das Personal des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik, soweit es nicht dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und nicht dem Ministerium des Innern zugeordnet wurde. Er ist für den Bereich Datenverarbeitung dessen Rechtsnachfolger. Betriebsführung, Umfang der Dienst- und Fachaufsicht sowie die Grundsätze der Aufgabenerledigung und Wirtschaftsführung ergeben sich aus der Geschäftsanweisung für den Landesbetrieb. Die in der Anlage beigefügte Geschäftsanweisung ist Bestandteil des Erlasses. Die Geschäftsanweisung kann vom Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen geändert werden. Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.
  2. Die für das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik sowie für den Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik ergangenen Richtlinien, Erlasse und Dienstanweisungen sowie die Dienstvereinbarungen und weitere interne Regelungen gelten fort, soweit sie keine Sachverhalte der Statistik betreffen.

Anlagen