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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (2)

Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung


vom 24. September 2012
(ABl./12, [Nr. 51], S.2064)

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vom 8. September 2012 ist am 19. September 2012 im Bundesgesetzblatt Teil I (BGBl. I S. 1935) verkündet worden und am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. Die Änderungsverordnung ist als Anlage 1 beigefügt.

Die wesentlichen Änderungen wurden in einem Informationsblatt zusammengefasst, das als Anlage 2 beigefügt ist.

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung gilt für Aufwendungen, die seit dem Inkrafttreten entstanden sind. In den Fällen, in denen in dieser Vorschrift die Entscheidung durch die oberste Dienstbehörde, gegebenenfalls unter Beteiligung des Bundesministeriums des Innern, zu treffen ist, tritt an deren Stelle das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg. Sofern in der Rechtsverordnung auf Bundesgesetze Bezug genommen wird, zu denen landeseigene Regelungen erlassen wurden, gelten diese entsprechend.

Die Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009 (BGBl. I S. 326), bekannt gegeben mit Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - 45-FD 3190.83-001/08 - vom 23. Februar 2009 (ABl. S. 754), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2011 (BGBl. I S. 1394) geändert worden ist, bekannt gegeben mit Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - 45-FD 3190.89-001/10 - vom 29. Juli 2011 (ABl. S. 1708), wird wie folgt geändert:

Anlagen