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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (ZTV A-StB 12)


vom 15. Juni 2012
(ABl./12, [Nr. 28], S.1007)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 4/2012 vom 4. April 2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (ZTV A-StB 12)“ bekannt gegeben.

Die ZTV A-StB 12 behandeln den Aufbruch von Verkehrsflächen, den Aushub und das Verfüllen von Leitungsgräben sowie die Wiederherstellung des Oberbaues von Verkehrsflächen. Die wiederhergestellten Schichten des Oberbaues müssen den Regelungen der jeweils dafür geltenden Technischen Lieferbedingungen und Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen entsprechen. Die für diese Schichten im Land Brandenburg darüber hinaus geltenden ergänzenden Regelungen sind zu beachten. 

Hiermit werden die ZTV A-StB 12 für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.