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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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ARCHIV

Auslandsreisekostenverordnung (ARV) - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder vom 23. November 2011


vom 14. Dezember 2011
(ABl./12, [Nr. 02], S.47)

Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MdF vom 6. November 2012
(ABl./12, [Nr. 51], S.2143)

Als Anlage wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) des Bundesministeriums des Innern vom 23. November 2011, die am 1. Januar 2012 in Kraft treten wird, bekannt gegeben.

Die Anlage zur ARVVwV berücksichtigt das durch die Wechselkurs- und Verbraucherpreisentwicklung veränderte Preisniveau für die Neufestsetzung der Auslandstage- und der Auslandsübernachtungsgelder.

Für den Landesbereich gilt die ARVVwV mit der Maßgabe, dass die durch die erhöhten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bedingten Mehrausgaben ab 1. Januar 2012 weiterhin durch entsprechende Einsparungen innerhalb der bei dem Reisekosten-Titel verfügbaren Ausgaben zu decken sind.

Hinsichtlich der einheitlichen Anwendung bei Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung in einer Kantine (Artikel 2 Absatz 1 ARVVwV) ist die dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 21. November 2002 (ABl. S. 1082) beigefügte Anlage „Auslandstagegeld bei Inanspruchnahme einer Kantine“ nach wie vor zu beachten (Rundschreiben des BMI vom 14. November 2002).

Für im Jahr 2011 durchgeführte Dienstreisen, die erst im Jahr 2012 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2011 festgesetzt sind.

Anlagen