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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Anlagen (3) Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Fortschreibung der Richtzeichnung für Ingenieurbauten


vom 31. Juli 2011
(ABl./11, [Nr. 38], S.1652)

Außer Kraft getreten am 13. September 2012 durch Runderlass des MIL vom 13. September 2012
(ABl./12, [Nr. 44], S.1558)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise, der kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 15/2010 vom 23. Juli 2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) fortgeschrieben.

Folgende Richtzeichnungen wurden geändert und durch die Ausgabe Dezember 2009 ersetzt. Die früheren Ausgaben sind damit überholt:

  • Abs 1/Blatt 1, Abs 3/Blatt 1, Abs 4
  • Bösch 1, Bösch 2
  • Elt 2/Blatt 2
  • Flü 1, Flü 2
  • Gel 3, Gel 4, Gel 5, Gel 10, Gel 14, Gel 15, Gel 16, Gel 17, Gel 18
  • Kap 1/Blatt 1, Kap 2/Blatt 1, Kap 3/Blatt 1, Kap 4/Blatt 1, Kap 13
  • Lag 1, Lag 2, Lag 3, Lag 4, Lag 5, Lag 6, Lag 7, Lag 8, Lag 9, Lag 10, Lag 11
  • LS 1/Blatt 1, LS 1/Blatt 2, LS 2, LS 5
  • Mast 1
  • Verb 1
  • VES 1
  • VZB 2, VZB 4, VZB 5, VZB 10/Blatt 1, VZB 13/Blatt 1
  • Was 0, Was 1, Was 4/Blatt 1, Was 4/Blatt 2, Was 6/Blatt 1, Was 6/Blatt 2, Was 7, Was 8
  • Zug 5/Blatt 1

Neu aufgenommen wurden folgende Richtzeichnungen mit Ausgabe Dezember 2009:

  • Kap 1/Blatt 2, Kap 1/Blatt 3, Kap 2/Blatt 2, Kap 2/Blatt 3, Kap 3/Blatt 2, Kap 3/Blatt 3, Kap 4/Blatt 2
  • Mess 1/Blatt 1, Mess 1/Blatt 2, Mess 2
  • Was 20
  • Zug 5/Blatt 2

Folgende Richtzeichnungen werden zurückgezogen und sind nicht mehr anzuwenden:

  • Gel 8
  • Kap 5, Kap 9, Kap 10, Kap 11, Kap 15, Kap 16
  • Lag 12/Blatt 1, Lag 12/Blatt 2, Lag 13
  • VZB 1

Das Inhaltsverzeichnis und das Verzeichnis der geänderten Richtzeichnungen und Richtlinien vom August 2008 werden durch die Ausgabe Dezember 2009 ersetzt.

Hiermit führe ich die neue Ausgabe der Richtzeichnungen mit dem Ausgabedatum Dezember 2009 einschließlich Inhaltsverzeichnis, Änderungshinweisen und dem neuen Hinweisblatt (Hinweise zu den RiZ-ING) ein.

Die neuen Richtzeichnungen sind ab sofort soweit zutreffend in neu abzuschließenden Bauverträgen zu vereinbaren. Laufende Verträge sind entsprechend der dem Vertrag zugrunde liegenden Fassung der Richtzeichnung für Ingenieurbauten (RiZ-ING) fortzuführen.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 4/2009 vom 5. März 2009 wird hiermit aufgehoben und durch diesen Runderlass ersetzt.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Die Sammlung der Richtzeichnungen einschließlich Inhaltsverzeichnis, Änderungshinweisen und dem neuen Blatt „Hinweise zu den RiZ-ING“ werden nur noch digital zur Verfügung gestellt. Bis zur Fertigstellung einer entsprechenden Internetplattform des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung werden die Richtzeichnungen für Ingenieurbauten auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt unter:

www.bast.de ➝ Publikationen ➝ Regelwerke zum Download ➝ Brücken- und Ingenieurbau

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Nummer 15/2010, vom 23. Juli 2010 wurde im Verkehrsblatt Seite 322 veröffentlicht.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42), wird die Geltung dieses Runderlasses bis zum 31. Juli 2016 befristet.

Anlagen