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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Anlagen (6) Änderungshistorie

ARCHIV

Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Bestimmung der Formblätter nach § 2 Absatz 2 Satz 1 der Brandenburgischen Ausbildungsförderungsverordnung (VV Formblätter BbgAföG)


vom 10. August 2010
(ABl./10, [Nr. 33], S.1370)

Außer Kraft getreten am 20. Juli 2011 durch Allgemeine Verwaltungsvorschrift des MWFK vom 10. Juni 2011
(ABl./11, [Nr. 28], S.1164)

Aufgrund des § 2 Absatz 2 Satz 1 der Brandenburgischen Ausbildungsförderungsverordnung erlässt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift:

1 Bestimmung der Formblätter

Als Formblätter, auf denen die zur Feststellung des Anspruchs auf Leistungen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz erforderlichen Tatsachen anzugeben sind, werden die anliegenden Formblätter bestimmt:

  • Formblatt 1: Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
  • Formblatt 2: Einkommenserklärung
  • Formblatt 3: Antrag auf Aktualisierung des Einkommens

2 Inkrafttreten

Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft.

Anlagen