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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Auflösung des Instituts für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Brandenburg


vom 18. Dezember 2003
(ABl./04, [Nr. 12], S.159)

Auf Grund des Artikels 2 § 4 Nr. 9 des Haushaltssicherungsgesetzes 2003 vom 10. Juli 2003 (GVBl. I S. 194) wird verfügt:

  1. Das Institut für Stadtentwicklung und  Wohnen des Landes Brandenburg wird zum 1. April 2004 aufgelöst.
  2. Die nicht ausgliederbaren Aufgaben des Instituts für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Brandenburg werden zum selben Zeitpunkt in das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen des Landes Brandenburg eingegliedert.
  3. Die Verfügung tritt am 1. April 2004 in Kraft.