Auflösung des Instituts für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Brandenburg
Auf Grund des Artikels 2 § 4 Nr. 9 des Haushaltssicherungsgesetzes 2003 vom 10. Juli 2003 (GVBl. I S. 194) wird verfügt:
- Das Institut für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Brandenburg wird zum 1. April 2004 aufgelöst.
- Die nicht ausgliederbaren Aufgaben des Instituts für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Brandenburg werden zum selben Zeitpunkt in das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen des Landes Brandenburg eingegliedert.
- Die Verfügung tritt am 1. April 2004 in Kraft.