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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau, Ausgabe 1995/Fassung 2002 (ZTV T-StB 95)


vom 20. Februar 2003
(ABl./03, [Nr. 11], S.310)

Außer Kraft getreten
(ABl./03, [Nr. 11], S.310)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, Städte und Gemeinden.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 31/2002 vom 09.12.2002 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau, Ausgabe 1995/ Fassung 2002 (ZTV T-StB 95) bekannt gegeben

Unter Berücksichtigung der überarbeiteten Fassungen von ATV, ZTV, DIN EN, TL und anderer Regelungen wurden die ZTV T-StB 95, Fassung 1998 redaktionell überarbeitet und als ZTV T-StB 95, Ausgabe 1995/ Fassung 2002 neu aufgelegt.

Die im ARS 31/2002 des BMVBW vom 09.12.2002 genannten Hinweise sind zu beachten.

Bezüglich der in Tabelle 1.1 der ZTV T-StB 95, Ausgabe 1995/ Fassung 2002 genannten Anwendungsbereiche für Recyclingbaustoffe sind die Regelungen der Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Wiederverwertung von Baustoffen im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - (BTR RC-StB 02), eingeführt mit dem Runderlass des MSWV, Abt. 5 - Nr. 21/2002 vom 17.12.2002 zu beachten.

Die als „Zusätzliche Vertragsbedingungen“ gekennzeichneten Teile der ZTV T-StB 95, Ausgabe 1995/Fassung 2002 sind den Bauverträgen zu Grunde zu legen. Die Richtlinien sind bei der Bauvorbereitung, der Aufstellung der Bauvertragsunterlagen sowie bei der Überwachung, Abnahme und Abrechnung der Bauarbeiten zu beachten.

Hiermit führe ich die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau, Ausgabe 1995/Fassung 2002 (ZTV T-StB 95) für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen ein.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen wird die Anwendung der ZTV T-StB 95, Ausgabe 1995/ Fassung 2002 empfohlen.

Die Runderlasse des MSWV, Abt. 5 - Nr. 12/1997 vom 03.06.1997 (ABl. Nr. 27 vom 10.07.1997) und Nr. 19/1999 vom 30.04.1999 (ABl. Nr. 20 vom 26.05.1999) werden hiermit aufgehoben.

Die ZTV T-StB 95, Ausgabe 1995/ Fassung 2002 sind beim FGSV Verlag Köln, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln, zu beziehen.