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Einführung bautechnischer Regelungen für den Straßenbau in Brandenburg - Brücken- und Ingenieurbau; Korrosionsschutz von Stahlbauten (ZTV-KOR-Stahlbauten/TL/TP-KOR-Stahlbauten)
Der Runderlass richtet sich an die
Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 30/2002 vom 25.11.2002 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Regelungen zum Korrosionsschutz von Stahlbauten getroffen.
Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau wird im Land Brandenburg für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.
Im Interesse einer einheitlichen Regelung wird empfohlen, diese Regelung für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und Gemeinden liegenden Straßen zu übernehmen.
Dieses ARS ist im Verkehrsblatt, Heft 24 vom 31.12.2002 veröffentlicht worden.