ARCHIV
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Kunstbauten, Ausgabe 1996 (ZTV-K) Zemente nach DIN EN 197 und DIN 1164 für den Brücken- und konstruktiven Ingenieurbau an Bundesfern- und Landesstraßen
Der Runderlass richtet sich an die
- Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
- Straßenbaudienststellen der Landkreise, Städte und Gemeinden
Da am 01. April 2002 die Periode der Koexistenz der europäischen und nationalen Normen für Zement endet, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) mit seinem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 8/2002 die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Kunstbauten, Ausgabe 1996 (ZTV-K)“ für den Bereich der Bundesfernstraßen ergänzt bzw. geändert.
Die Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen die Abschnitte 6.7.1.1 Bindemittel und 6.7.5.4 Zement der Ausgabe 1996 der ZTV-K.
Das ARS Nr. 8/2002 ist im Verkehrsblatt, Heft 9/2002 vom 15.05.2002 veröffentlicht.
Ich führe hiermit die Änderungen bzw. Ergänzungen der ZTV-K, Ausgabe 1996 für den Bereich der Landesstraßen sowie unter Anwendung des § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen ein und bitte, sie künftig allen Bauverträgen zugrunde zu legen.