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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Kunstbauten, Ausgabe 1996 (ZTV-K) Zemente nach DIN EN 197 und DIN 1164 für den Brücken- und konstruktiven Ingenieurbau an Bundesfern- und Landesstraßen


vom 24. Mai 2002
(ABl./02, [Nr. 24], S.603)

Außer Kraft getreten
(ABl./02, [Nr. 24], S.603)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise, Städte und Gemeinden

Da am 01. April 2002 die Periode der Koexistenz der europäischen und nationalen Normen für Zement endet, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) mit seinem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 8/2002 die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Kunstbauten, Ausgabe 1996 (ZTV-K)“ für den Bereich der Bundesfernstraßen ergänzt bzw. geändert.

Die Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen die Abschnitte 6.7.1.1 Bindemittel und 6.7.5.4 Zement der Ausgabe 1996 der ZTV-K.

Das ARS Nr. 8/2002 ist im Verkehrsblatt, Heft 9/2002 vom 15.05.2002 veröffentlicht.

Ich führe hiermit die Änderungen bzw. Ergänzungen der ZTV-K, Ausgabe 1996 für den Bereich der Landesstraßen sowie unter Anwendung des § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen ein und bitte, sie künftig allen Bauverträgen zugrunde zu legen.