Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung zur Waldbewertung im Land Brandenburg


vom 3. Januar 2000
(ABl./00, [Nr. 06], S.63)

Außer Kraft getreten am 9. September 2013 durch Richtlinie des MIL vom 10. September 2013
(ABl./14, [Nr. 28], S.894)

Die folgende Richtlinie ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen.

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die Forstbehörden des Landes Brandenburg bei der Durchführung von Bewertungen von Waldflächen im Sinne des Waldgesetzes.

2. Zuständigkeiten

Für Waldbewertungen im Landeswald sind zuständig:

  • die Ämter für Forstwirtschaft für Bewertungsobjekte bis 5 ha im Falle von Verkehrswertermittlungen und Schadenswertermittlungen;
  • die Landesforstanstalt Eberswalde für Bewertungsobjekte > 5 ha bei Verkehrswertermittlungen und bei Schadenswertermittlungen;
  • die Landesforstanstalt Eberswalde für alle anderen Wertermittlungen.

Bei der Durchführung von Waldbewertung durch die Landesforstanstalt Eberswalde sind die Ämter für Forstwirtschaft in die Erhebung der Waldzustandsdaten bei Bedarf einzubeziehen.

Werden Waldbewertungen durch Forstdienststellen im Körperschafts- und Privatwald durchgeführt, gilt die vorgenannte Zuständigkeitsregelung analog.

3. Bewertungsgrundlagen

Die Bewertungsgrundlagen sind in der Anlage der Richtlinie zur Waldbewertung dargestellt. Diese Bewertungsgrundlagen werden periodisch durch die Landesforstanstalt Eberswalde
aktualisiert. Die jeweils gültigen Anlagen können über die Landesforstanstalt Eberswalde, Alfred-Möller-Straße 1, 16225 Eberswalde, bezogen werden.

4. In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten

Die Richtlinie zur Waldbewertung im Land Brandenburg tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft. Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten tritt die Richtlinie zur Waldbewertung im Lande Brandenburg vom 15. Juni 1992 außer Kraft.