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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Verwaltung der Kirchensteuer durch die Finanzämter


vom 18. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 46], S.887)

Gem. § 10 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Kirchensteu­er­wesens vom 31. August 1990 (BGBl 1990 Teil II S. 1194 ff) übertrage ich den Finanzämtern die Verwaltung der Kir­chen­steuer vom Einkom­men, der Kirchen­steuer vom Vermö­gen sowie des Kirch­geldes in glaubensver­schiedener Ehe für folgende kirchensteuer­berech­tigte Körper­schaften mit Wir­kung ab 1. Januar 1991:

Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg
Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebietes
Bistum Berlin
Apostolische Administratur Görlitz
Bischöfliches Amt Magdeburg
Bischöfliches Amt Schwerin.

Die Übertragung gilt nur für die auf dem Gebiete des Landes Brandenburg liegenden Kirchengemeinden der genannten Kirchen.