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Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 1998

Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 1998
vom 27. März 1998
(GVBl.II/98, [Nr. 09], S.257)

Am 8. März 2008 außer Kraft getreten durch Verordnung vom 4. Februar 2008
(GVBl.II/08, [Nr. 04], S.38)

Auf Grund des § 7 Satz 2 und des § 64 Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes vom 22. April 1993 (GVBl. I S. 110, 113) verordnet der Minister des Innern:

§ 1

(1) Die Wahlen zu den Gemeindevertretungen der kreisangehörigen Gemeinden, Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte und Kreistagen der Landkreise sowie die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden werden gleichzeitig mit der Wahl des 14. Deutschen Bundestages am 27. September 1998 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr durchgeführt.

(2) Etwa notwendig werdende Stichwahlen ehrenamtlicher Bürgermeister finden am 11. Oktober 1998 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 27. März 1998

Der Minister des Innern
Alwin Ziel