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Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)
vom 17. Juli 2007
(GVBl.II/07, [Nr. 20], S.314)
zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Mai 2012
(GVBl.II/12, [Nr. 38])
Am 19. Juli 2014 außer Kraft getreten durch Verordnung vom 11. Juli 2014
(GVBl.II/14, [Nr. 47])
§ 1
Gebührentarif
Für die in den Anlagen 1 und 2 (außer Tarifstellen 1 und 13.3.4) genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Verwaltungsgebühren erhoben. Für die in der Anlage 2, Tarifstellen 1 und 13.3.4 genannte Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen werden die dort genannten Benutzungsgebühren erhoben. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Verordnung.
§ 2
Mehrfache Amtshandlungen
Zur Abgeltung mehrfacher Amtshandlungen, die denselben Schuldner und dieselbe Tarifstelle betreffen, können die Gebühren für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von höchstens einem Jahr auf Antrag pauschal festgesetzt werden.
§ 3
Gebührenbemessung
Soweit Gebühren nach dem erforderlichen Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung als Stundensätze zu Grunde zu legen:
|
60,00 EUR |
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45,00 EUR |
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35,00 EUR |
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31,00 EUR. |
Bei der Ermittlung der Zeitgebühren ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft benötigt wird. Die Zeit für Ortsbesichtigungen, einschließlich der An- und Abreise, ist einzurechnen.
§ 4
(aufgehoben)
§ 5
Gebühren in besonderen Fällen
Für Amtshandlungen der Flurbereinigungsbehörde bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke und bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung findet die Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
§ 6
(aufgehoben)
§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 17. Dezember 2001 (GVBl. 2002 II S. 10), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. Juli 2006 (GVBl. II S. 288), außer Kraft.
Potsdam, den 17. Juli 2007
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke
Inhaltsübersicht des Gebührentarifs der Anlagen 1 und 2 (Überschriften in Kurzform):
Anlage 1
Allgemeine Gebühren
1 | Allgemeine Gebühren |
1.1 | Beglaubigungen, Bescheinigungen und Urkunden, Zeugn isse |
1.2 | Anfertigung von Zweitschriften, Kopien, Computerausdrucken |
1.3 | Vervielfältigung von Karten |
1.4 | Nutzung von Diensträumen |
1.5 | Sonstiges |
Anlage 2
Gebühren für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd
1 - 6 | (aufgehoben) |
7 | Tierzucht und -haltung |
7.1 | Anerkennung und Zustimmung nach den §§ 3, 4 und 5 des Tierzuchtgesetzes (TierZG) |
7.2 | Zulassung von Ausnahmen nach § 22 Abs. 6 TierZG |
7.3 | Besamungsstationen nach § 17 TierZG |
7.4 | Embryotransfereinrichtungen nach § 17 TierZG |
7.5 | Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung nach § 14 Abs. 2 TierZG und Embryotransfer nach § 16 Abs. 1 TierZG |
7.6 | Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 1 der Verordnung über Lehrgänge nach dem TierZG |
7.7 | Amtshandlungen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz |
7.8 | (weggefallen) |
8 | Pflanzenschutz |
8.1 | Prüfung von Pflanzenschutzmitteln |
8.2 | Seuchen- und Phytohygiene entsprechend § 3 der Bioabfallverordnung |
8.3 | Phytosanitäre Bearbeitung von pflanzlichen Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ausfuhr und Einfuhr in bzw. aus Drittländern |
8.4 | Phytopathologische Prüfungen von Pflanzen, Pflanzenteilen, -erzeugnissen sowie von Erden, Substraten und Wasser |
8.5 | Warndienst |
8.6 | Abnahme von Prüfungen einschließlich Zeugnis |
8.7 | Anerkennung und Überprüfung von Kontrollbetrieben für Pflanzenschutztechnik |
8.8 | Erteilung von Genehmigungen |
8.9 | Einfuhrkontrolle von Sendungen mit Pflanzenschutzmitteln |
8.10 | Anwendung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln |
9 | Saatgutanerkennung |
9.1 | nach der Saatgutverordnung |
9.2 | nach der Pflanzkartoffelverordnung |
9.3 | Elektrophoretische Untersuchungen auf Sortenechtheit, Sortenreinheit und Sortenidentifizierung |
10 | Waldrechtliche Angelegenheiten |
10.1 | Bereitstellung von Walddaten und Forstkarten |
10.2 | Verwaltungsentscheidungen nach LWaldG |
10.3 | Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse |
10.4 | Gebühren für Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz |
11 | Jagdrechtliche Angelegenheiten |
11.1 | Jägerprüfung, Falknerprüfung, Jagdaufseherprüfung |
11.2 | Jagdscheine |
11.3 | Jagdbezirke |
11.4 | Jagdausübung |
11.5 | Sonstige jagdliche Amtshandlungen/Genehmigungen/ Bestätigungen |
12 | Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) |
12.1 | Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte |
12.2 | Erteilung schriftlicher Auskünfte |
12.3 | Herausgabe von Unterlagen und Duplikaten |
12.4 | Gewährung von Akteneinsicht |
12.5 | Auslagen |
13 | Veterinärwesen, Lebens- und Futtermittelüberwachung sowie Wasserhygiene |
13.1 bis 13.25 | (aufgehoben) |
13.26 | Besondere Amtshandlungen im Weinrecht |
14 | Sachverständigenwesen |
14.1 | Antragsgebühr |
14.2 | Bestellungsgebühr |
14.3 | Wiederbestellung früherer Sachverständiger |
14.4 | Sachkundenachweise |
14.5 | Bestellung als Probenehmer |
14.6 | Verlängerung der Bestellung als Probenehmer |
15 | Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sons-tige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz |
15.1 | Berufsabschlussprüfungen |
15.2 | Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung |
15.3 | Fortbildungsprüfungen |
15.4 | Wiederholung von Prüfungen |
15.5 | Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen |
16 | Zulassung als private Kontrollstelle nach dem Markengesetz und dem Lebensmittelspezialitätengesetz |
16.1 | Erstzulassungen nach dem Markengesetz |
16.2 | Erstzulassungen nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz |
16.3 | Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 i. V. m. dem Markengesetz (MarkenG) und Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 509/2006 i. V. m. dem Lebensmittelspezialitätengesetz (LspG) |
17 | Amtshandlungen nach dem Marktstrukturgesetz |
17.1 | Anerkennung einer Erzeugergemeinschaft |
17.2 | Verleihung der Rechtsfähigkeit an eine Erzeugergemeinschaft |
18 | Fischerei |
18.1 | Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg |
18.2 | Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg |
19 | Amtshandlungen auf der Grundlage des Einkommensteuergesetzes |
20 | Amtshandlungen nach dem Düngemittelgesetz |
20.1 | Anerkennung von Untersuchungseinrichtungen |
20.2 | Bestimmung von Probenehmern |
20.3 | Teilnahme an Ringversuchen |
20.4 | Erteilung von Genehmigungen nach § 4 Abs. 4 DüV |
20.5 | Erteilung von Genehmigungen nach § 4 Abs. 5 DüV |
20.6 | Erteilung von Genehmigungen nach § 5 Abs. 3 DüV |
20.7 | Erteilung von Genehmigungen nach § 8 Abs. 1 DüV |
20.8 | Erteilung einer Anordnung nach § 8a des Düngemittelgesetzes |
21 | Amtshandlungen nach den Verordnungen zu den gemeinsamen Marktorganisationen |
21.1 | Amtshandlungen nach der Gemeinsamen Marktorganisation Obst/Gemüse |
21.2 | Qualitätskontrolle bei Obst und Gemüse |
21.3 | Gemeinsame Marktorganisation Eier |
21.4 | Gemeinsame Marktorganisation Käse |
21.5 | Gemeinsame Marktorganisation Butter |
21.6 | Gemeinsame Marktorganisation Fleisch |
21.7 | Kontrollen nach dem Vieh- und Fleischgesetz für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung |
21.8 | Erlaubnis zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens |
21.9 | Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Geflügelfleisch |
21.10 | Amtshandlungen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz |
22 | Vollzug allgemeiner umweltrechtlicher Vorschriften |
Anlagen
- 1Anlg. 1 u. 2 309.0 KB