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Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wiesen- und Teichgebiet Eulo und Jamno“

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wiesen- und Teichgebiet Eulo und Jamno“
vom 26. April 2001
(GVBl.II/01, [Nr. 09], S.175)

Auf Grund des § 22 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes vom 25. Juni 1992 (GVBl. I S. 208) verordnet der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung:

Artikel 1

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wiesen- und Teichgebiet Eulo und Jamno“, Beschluss des Rates des Bezirkes Cottbus Nr. 03-2/68 vom 1. Mai 1968, wird wie folgt geändert:

Die Fläche, die in den Anlagen zu dieser Verordnung (Übersichtskarte 1 : 15 000 und Flurkarte 1 : 2 000) schraffiert dargestellt ist, wird aus dem Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes ausgegliedert. Die Gesamtgröße des Landschaftsschutzgebietes verringert sich um 32 ha auf 1 396,03 ha. Maßgebend für den neuen Grenzverlauf ist der innere Rand der in der Flurkarte eingetragenen Linie. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung.

Die Verordnung mit ihren Karten kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Spree-Neiße, als untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Artikel 2

Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes kann gegen diese Verordnung nur innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Verkündung geltend gemacht werden.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 26. April 2001

Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.