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Verordnung über die Zusatzausbildung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Betriebswirtin“ oder „Staatlich geprüfter Betriebswirt“ bei erworbenen Abschlüssen als Ökonom, Ingenieurökonom oder Wirtschaftler (Zusatzausbildungsverordnung Betriebswirt - ZuausBwV)