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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg
vom 29. Juni 2004
(GVBl.I/04, [Nr. 13], S.281)

Dem in Berlin am 26. April 2004 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

zum Staatsvertrag

zum Landesplanungsvertrag