ARCHIV
Weiterentwicklung und Optimierung des Winterdienstes - Anforderungen und Maßnahmen
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 20/2012 vom 8. November 2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Maßnahmenpapier „Weiterentwicklung und Optimierung des Winterdienstes - Anforderungen und Maßnahmen“ bekannt gegeben. Das ARS wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder erarbeitet und abgestimmt.
Das ARS gibt, über das bestehende Regelwerk des Straßenbetriebsdienstes hinaus, für den Bereich des Winterdienstes Hinweise zu aktuellen Entwicklungen in Technik, Forschung und Praxis. Im Maßnahmenpapier spiegeln sich die Erfahrungen der letzten sehr schneereichen Winter insbesondere hinsichtlich der Bevorratung und des Einsatzes der Streustoffe wieder.
Hiermit wird das ARS Nummer 20/2012 vom 8. November 2012 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - das Maßnahmenpapier „Weiterentwicklung und Optimierung des Winterdienstes - Anforderungen und Maßnahmen“ - für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen im Land Brandenburg eingeführt.
Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.