Wasserrechtliche Anforderungen an Tankstellen für Kraftfahrzeuge
- Der Katalog der wasserrechtlichen Anforderungen an Abfüllanlagen von Tankstellen vom 5. September 1994 (ABl. S. 1418) und der Katalog der wasserrechtlichen Anforderungen an kleine Tankstellen für Dieselkraftstoff vom 31. Mai 1996 (ABl. S. 717) werden hiermit aufgehoben.
- Bei der Errichtung und wesentlichen Änderung von Tankstellen für Kraftfahrzeuge sind die Anforderungen zum Schutz der Gewässer gemäß der Technischen Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) ATV-DVWK-A 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“1 (August 2004) zu beachten.
- Bei Eigenverbrauchertankstellen liegt ein geringer Verbrauch gemäß Nummer 2.1.2 Abs. 2 der TRwS A 781 bei einem Lagervolumen bis zu 10 000 Litern und einem Jahresverbrauch bis zu 40 000 Litern vor.