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Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg
I.
Einleitung
Mit dem Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (HGrGMoG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2580) wurde die Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme (Kameralistik, Doppik) sowie unterschiedlicher Haushaltsdarstellungen (Titelhaushalt, Produkthaushalt) ab dem 1. Januar 2010 ermöglicht. Zur Gewährleistung einheitlicher Verfahrens- und Datengrundlagen in unterschiedlichen Haushaltssystemen bei Bund und Ländern wurde nach § 49a des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) das Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens (kurz: Gremium) eingerichtet. Von diesem Gremium des Bundes und der Länder sind Standards für kamerale und doppische Haushalte sowie für Produkthaushalte zu erarbeiten und jährlich zu überprüfen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Anforderungen der Finanzstatistik einschließlich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berücksichtigt werden.
Die vom Gremium erarbeiteten Standards werden jeweils durch die Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder umgesetzt. Die Veröffentlichung erfolgt separat durch Bund und Länder. Zur Gewährleistung größtmöglicher Transparenz werden die vom Gremium eingestellten, jährlich zu überprüfenden Standards mit Vorwort und Eckpunkten im Internet auf der Seite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.
Das Gremium hat nach der grundlegenden Überarbeitung des Funktionenplans mit Zuordnungshinweisen (FPL), die Umsetzung dazu erfolgte in Brandenburg durch den Runderlass vom 24. Februar 2011 (ABl. S. 975), nun eine Harmonisierung des Gruppierungsplans mit Zuordnungshinweisen (GPL) vorgenommen. Zudem wurden die bisherigen „Allgemeinen Hinweise zum Gruppierungs- und Funktionenplan“ deutlich gekürzt und durch die „Allgemeinen Vorschriften zum Gruppierungsplan“ sowie die „Allgemeinen Vorschriften zum Funktionenplan“ ersetzt. Schließlich wurden im Rahmen der jährlichen Überprüfungen auf der letzten Sitzung am 23. Oktober 2013 durch das Gremium auch kleinere Anpassungen am Funktionenplan beschlossen.
In Brandenburg sind diese Regelungen insgesamt in der Verwaltungsvorschrift zur Haushaltssystematik (VV-HSBbg, kurz VV-HS) enthalten, die hier vollständig neu gefasst veröffentlicht wird. Ab Aufstellung des Haushalts für das Haushaltsjahr 2015 findet diese Verwaltungsvorschrift in der anliegenden Fassung Anwendung. Erläuterungen zu den Änderungen sowie eine synoptische Darstellung der Veränderungen gegenüber der bisher geltenden Vorschrift werden den Beauftragten für den Haushalt (BdH) mit gesondertem Rundschreiben bekannt gegeben.
II.
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg
(VV-HSBbg)
Vom 24. November 2013
Auf Grund des § 5 der Landeshaushaltsordnung (LHO) erlässt das Ministerium der Finanzen die folgenden Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg (VV-HSBbg):
Inhalt:
Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan
Gruppierungsplan
Allgemeine Vorschriften zum Funktionenplan
Funktionenplan
Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan
1 Gliederung
Der Gruppierungsplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in
Hauptgruppen - Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
Obergruppen - Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
Gruppen - Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.
Die Hauptgruppen beginnen mit der Ziffer 0, die Obergruppen mit der Ziffer 1. Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert.
Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem Gruppierungsplan orientiert sich in erster Linie an Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge. Eine konsequente Anwendung ist notwendig für die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.
2 Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben
Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Arten zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.
3 Begriffsbestimmungen
3.1 Übertragungsleistungen, Zuweisungen und Zuschüsse
Übertragungsleistungen sind insbesondere Zinseinnahmen und -ausgaben, Darlehensrückflüsse, Gewährung von Darlehen, Tilgungsausgaben, Zuweisungen, Zuschüsse und Schuldenaufnahme.
Keine Übertragungsleistungen sind Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.
Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen, insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben.
3.2 Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs
Einnahmen: Obergruppen/Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33
Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88
Zum öffentlichen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans gehören:
- die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände,
- die Sondervermögen des Bundes und der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung vgl. Nummer 3.3),
- die Sozialversicherungsträger: zum Beispiel Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit (öffentliche Zusatzversorgungskassen, wie zum Beispiel die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen, vgl. Nummer 3.3),
- die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbstständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Gemeindeverband) zum Mitglied haben.
3.3 Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland
Einnahmen: Obergruppen/Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34
Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89
Zum sonstigen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans zählen im Inland die natürlichen Personen, die privaten Einrichtungen, die öffentlichen Einrichtungen, soweit sie nicht unter Nummer 3.2 aufgeführt sind, sowie die privaten und öffentlichen Unternehmen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, so kann eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen. So sind zum Beispiel Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden, den Unternehmen zuzuordnen.
Zu den Unternehmen zählen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren beziehungsweise erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören unter anderem auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung.
Öffentliche Unternehmen sind:
- Eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des § 26 BHO/LHO,
- Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung,
- Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,
- Unternehmen des privaten Rechts (zum Beispiel AG, GmbH, eGmbH), wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, das heißt mit mehr als 50 vom Hundert am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel über eine Holding) beteiligt sind.
Öffentliche Einrichtungen sind:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht unter Nummer 3.2 genannt), die keine Unternehmen sind,
- juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, das heißt mit mehr als 50 vom Hundert am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel über eine Holding) beteiligt sind,
- juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand auf Grund der Satzung oder Ähnlichem beherrschenden Einfluss ausübt.
3.4 Zahlungen zwischen Inland und Ausland
Einnahmen: Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34
Ausgaben: Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89
Für die Behandlung von Zahlungen vom und an das Ausland ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen von und an Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, zum Beispiel
- Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im Ausland durch Vermittlung von Banken,
- Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von Unternehmen im Ausland,
- Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende Personen auf Konten bei Inlandsbanken, zum Beispiel Wiedergutmachungsleistungen, Zahlungen aus Lieferungsverträgen.
Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.
3.5 Wertgrenzen
3.5.1 Die für die Beschaffung von beweglichen Sachen geltenden Wertgrenzen für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) ergeben sich aus den Zuordnungshinweisen im Gruppierungsplan. Die dort genannten Beträge verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer.
3.5.2 Für Baumaßnahmen können sich Wertgrenzen aus besonderen Bestimmungen, zum Beispiel baufachlichen Bestimmungen ergeben.
Gruppierungsplan
0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel
01 Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage
02 EU-Eigenmittel (nur Bund)
03/04 Bundessteuern
05/06 Landessteuern
07/08 Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten)
09 Steuerähnliche Abgaben
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
11 Verwaltungseinnahmen
12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
13 Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen
14 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen
15 Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich
16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen
17 Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich
18 Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
21 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
22 Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich
23 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
26 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen
27 Zuschüsse von der EU
28 Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen
29 Vermögensübertragungen soweit nicht für Investitionen
31 Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen
32 Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt
33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich
34 Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen
35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken
36 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre
37 Globale Mehr- und Mindereinnahmen
38 Haushaltstechnische Verrechnungen
41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
42 Bezüge und Nebenleistungen
43 Versorgungsbezüge und dgl.
44 Beihilfen, Unterstützungen Fürsorgeleistungen und dgl.
45 Sonstige personalbezogene Ausgaben
46 Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben
5 Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst
51
bis
54 Sächliche Verwaltungsausgaben
55 Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (nur Bund)
56 Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
57 Zinsausgaben an Kreditmarkt
58 Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
59 Tilgungsausgaben an Kreditmark
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
61 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich
62 Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich
63 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich
66 Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche
67 Erstattungen an sonstige Bereiche
68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche
69 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
81 Erwerb von beweglichen Sachen
82 Erwerb von unbeweglichen Sachen
83 Erwerb von Beteiligungen und dgl.
85 Darlehen an öffentlichen Bereich
86 Darlehen an sonstige Bereiche
87 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
88 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich
89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche
9 Besondere Finanzierungsausgaben
91 Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke
96 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
97 Globale Mehr- und Minderausgaben
98 Haushaltstechnische Verrechnungen
0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel
01 Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
011 Lohnsteuer
012 Veranlagte Einkommensteuer
013 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)
014 Körperschaftsteuer
015 Umsatzsteuer
016 Einfuhrumsatzsteuer
017 Gewerbesteuerumlage
018 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
Einnahmen aus dem bis 31. Dezember 2008 geltenden Zinsabschlag
Einnahmen aus der ab 1. Januar 2009 geltenden Kapitalertragsteuer im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912)
02 EU-Eigenmittel (nur Bund)
021 Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU
022 BNE-Eigenmittel der EU
023 Zölle
024 Abschöpfungen
03/04 Bundessteuern
031 Energiesteuer
032 Tabaksteuer
033 Branntweinmonopol
034 Schaumweinsteuer
035 Kaffeesteuer
036 Versicherungsteuer
037 Stromsteuer
038 Kraftfahrzeugsteuer
039 Luftverkehrsteuer
041 Kernbrennstoffsteuer
044 Solidaritätszuschlag
049 Sonstige Bundessteuern
05/06 Landessteuern
051 Vermögensteuer
052 Erbschaftsteuer
053 Grunderwerbsteuer
055 Totalisatorsteuer
056 Andere Rennwettsteuern
057 Lotteriesteuer
058 Sportwettensteuer
059 Feuerschutzsteuer
061 Biersteuer
069 Sonstige Landessteuern
07/08 Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten)
071 Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer
072 Grundsteuer A
073 Grundsteuer B
075 Gewerbesteuer
076 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
077 Gewerbesteuerumlage
Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und an die Länderebene des Stadtstaates gezahlt wird. Es erfolgt ein Nachweis mit negativem Vorzeichen.
078 Gemeindeanteil an der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
082 Vergnügungssteuern
zum Beispiel Spielvergnügungssteuer
083 Hundesteuer
084 Getränkesteuer
086 Schankerlaubnissteuer
087 Jagd- und Fischereisteuer
089 Sonstige Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten)
09 Steuerähnliche Abgaben
092 Münzeinnahmen (nur Bund)
093 Abgaben von Spielbanken
099 Sonstige steuerähnliche Abgaben
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
11 Verwaltungseinnahmen
111 Gebühren, sonstige Entgelte
Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind (soweit nicht Gruppe 112)
Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme von Anstalten und Einrichtungen
Beiträge im Sinne des Abgabenrechts (soweit nicht Gruppe 341)
Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
112 Geldstrafen, Geldbußen und Zwangsgelder (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)
Geldstrafen für gerichtlich oder sonst erkannte Strafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder, Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder einschließlich damit zusammenhängender Prozesskosten usw.
119 Sonstige Verwaltungseinnahmen
Einnahmen aus Veröffentlichungen, Verkauf und Vertrieb amtlicher Drucksachen, Ausschreibungsunterlagen usw.
Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden
Stundungs- und Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist)
Einnahmen aus Aufträgen Dritter
Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte
Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern
Einnahmen aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen sowie Fundsachen
Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung
Einnahmen aus dem Verfall von Kautionsbeträgen
Einnahmen aus Regressen
Vertragsstrafen (soweit nicht bei der Hauptforderung)
Einnahmen aus Erbschaften, Anfall eines Vereinsvermögens (§ 46 BGB) und Stiftungsvermögens (§ 88 BGB)
Haftungsentschädigungen
Rückzahlungen auf Grund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes
Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen
Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw.
Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Bediensteten, Honorarabgaben
Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können oder für die im entsprechenden Haushaltskapitel kein Titel ausgebracht ist
Erstattungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß § 56 Absatz 2a BAföG, sofern nicht bei Gruppe 671
12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
Als wirtschaftliche Tätigkeit des Bundes und der Länder ist im Sinne dieser Obergruppe zu verstehen:
- Betrieb eigener Wirtschaftsunternehmen in verschiedenen Rechtsformen
- Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen
- Erzeugung und Erwirtschaftung von Gütern für den Eigenbedarf und für den Verkauf an Dritte in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen
121 Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen
Ablieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar
- Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und Überschussablieferungen
(Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.)
122 Konzessionsabgaben
Vertragsmäßige, periodisch gewöhnlich jährlich wiederkehrende Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum,
zum Beispiel aus Bergbaukonzessionen (Fördererlöse und -abgaben für Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz usw.), von kommunalen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen
123 Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto
Gewinnablieferungen/Reinerträge aus den staatlichen Wetten und Lotterien, zum Beispiel Zahlenlotto, Fußballtoto, Spiel 77 und Losbrieflotterie
124 Mieten und Pachten
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Bestellung von Erbbaurechten und sonstiger Nutzung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Anlagen und Geräten, zum Beispiel
- Kostenbeiträge für Beleuchtung, Heizung, Wasser und andere Abgabenanteile
- Pachteinnahmen für Parkplätze, Garagen, Tankanlagen, Marktplätze und Ausstellungsgelände
- Pachteinnahmen für verwaltungseigene Kantinen
- Jagd- und Fischereipacht
125 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit
Verkauf von erwirtschafteten Gütern und Diensten in Wirtschaftsunternehmen sowie in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen,
zum Beispiel Einnahmen aus Holzverkäufen und andere Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Forsten
Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe/Arbeitsbetriebe
Einnahmen aus Jagd und Fischerei
Einnahmen aus sonstigen Betriebszweigen,
zum Beispiel Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartografischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen
Einnahmen aus der Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung
Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte
129 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
frei für Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 125 nicht zugeordnet werden können
13 Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen
131 Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (zum Beispiel Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und beschränkt dinglichen Rechten (Nutzungs-, Verwertungs- und Sicherungs- beziehungsweise Erwerbsrechten)
132 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Soweit nicht bei Gruppen 119 und 125
133 Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen
Einnahmen aus der Veräußerung von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen
Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen
Verwendung von Kapitalbeständen
Rückzahlung von Betriebsmitteln
Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
134 Kapitalrückzahlungen
14 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen
Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen
141 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland
146 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland
15 Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung
Zur Abgrenzung des “öffentlichen Bereichs“ vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
151 Zinseinnahmen vom Bund
152 Zinseinnahmen von Ländern
153 Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
154 Zinseinnahmen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
156 Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
157 Zinseinnahmen von Zweckverbänden
16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen
161 Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der “öffentlichen Unternehmen“ und “öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nummer 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
162 Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland
Zinsen von zum Beispiel Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen
Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen
Zinseinnahmen auf Grund von Rückzahlungen von Darlehen gemäß BAföG
166 Zinseinnahmen aus dem Ausland
17 Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des “öffentlichen Bereichs“ vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
171 Darlehensrückflüsse vom Bund
172 Darlehensrückflüsse von Ländern
173 Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden
174 Darlehensrückflüsse von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
176 Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
177 Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden
18 Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen
181 Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der “öffentlichen Unternehmen“ und “öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nummer 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
182 Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland
Darlehensrückflüsse von zum Beispiel Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland
Darlehensrückflüsse auf Grund von Rückzahlungen von Darlehen gemäß BAföG
186 Darlehensrückflüsse aus dem Ausland
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen vgl. Nummer 3.1 der Allgemeinen Vorschriften
(Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vgl. Hauptgruppe 3)
21 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des “öffentlichen Bereichs“ vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften
211 Allgemeine Zuweisungen vom Bund
zum Beispiel Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder
212 Allgemeine Zuweisungen von Ländern
zum Beispiel Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
213 Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
zum Beispiel Landesumlagen
214 Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
216 Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
217 Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden
22 Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des “öffentlichen Bereichs“ vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen
221 Schuldendiensthilfen vom Bund
222 Schuldendiensthilfen von Ländern
223 Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
224 Schuldendiensthilfen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
226 Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
227 Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden
23 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des “öffentlichen Bereichs“ vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche
Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind
Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs
231 Sonstige Zuweisungen vom Bund
zum Beispiel Erstattung
- von Ausgaben für die Bundestags- und Europawahl
- von Kriegsfolgenhilfeleistungen
- des Anteils des Bundes an den Miet- und Lastenbeihilfen
- des Anteils des Bundes am Wohngeld
- von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw.
- von Ausgaben für statistische Erhebungen
- des Anteils des Bundes an den Zuschüssen an Schülerinnen und Schüler sowie Studierende gemäß BAföG
232 Sonstige Zuweisungen von Ländern
zum Beispiel Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
233 Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
234 Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
235 Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
236 Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
237 Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden
26 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen
Zu Schuldendiensthilfen vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22
261 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland
zum Beispiel Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch
- Banken und Versicherungen
- Stiftungen und Fonds
- Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer
266 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
27 Zuschüsse von der EU
271 Erstattungen von der EU
272 Sonstige Zuschüsse von der EU
28 Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen
281 Sonstige Erstattungen aus dem Inland
282 Sonstige Zuschüsse aus dem Inland
zum Beispiel Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden
286 Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen
287 Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen
29 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69
291 Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
292 Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen
293 Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen
297 Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
298 Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
299 Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
Schuldenaufnahmen:
- Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen
- Disagio- und Geldbeschaffungskosten zur Optimierung der Kreditkonditionen sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen:
- Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind
Besondere Finanzierungseinnahmen sind:
- Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)
- Übertragene Überschüsse aus Vorjahren
- Zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte Mehr- und Mindereinnahmen
- Haushaltstechnische Verrechnungen
31 Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen
311 Schuldenaufnahmen beim Bund
312 Schuldenaufnahmen bei Ländern
313 Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden
314 Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
317 Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden
32 Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt
Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, das heißt ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen.
321 Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der “öffentlichen Unternehmen“ und “öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nummer 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
322 Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit
325 Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt
326 Schuldenaufnahmen im Ausland
33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des “öffentlichen Bereichs“ vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
331 Zuweisungen für Investitionen vom Bund
332 Zuweisungen für Investitionen von Ländern
333 Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
334 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
336 Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
337 Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden
34 Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen
341 Beiträge
Beiträge Dritter - sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine und dergleichen, private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte - zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben
Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, zum Beispiel Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten und Ähnliches
342 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland
zum Beispiel Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Länder für den Anteil des Bundes an der Darlehensförderung gemäß BAföG
346 Zuschüsse für Investitionen von der EU
347 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken
Allgemeine und zweckgebundene, das heißt für Einzelzwecke gebildete Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände/-bestandteile mit besonderen Zweckbestimmungen
352 Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage
355 Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage
356 Entnahmen aus Fonds und Stöcken
359 Sonstige Entnahmen aus Rücklagen
zum Beispiel Entnahme aus der Ausgleichsrücklage, der allgemeinen Rücklage, der Schuldendienstrücklage sowie der Bürgschaftssicherungsrücklage
36 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre
Haushalts- und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen
37 Globale Mehr- und Mindereinnahmen
371 Globale Mehreinnahmen
Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehreinnahmen, die für den Gesamthaushalt erwartet werden
372 Globale Mindereinnahmen
Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushalts die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden
38 Haushaltstechnische Verrechnungen
Die Einnahmen der Obergruppe 38 müssen in der Regel den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen
381 Verrechnungen zwischen Kapiteln
Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (zum Beispiel Versorgungsausgaben)
382 Durchlaufende Posten
Durchlaufende Posten sind im Allgemeinen Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist beziehungsweise bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt,
zum Beispiel Durchlaufspenden
384 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
385 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
386 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
389 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen
4 Personalausgaben
Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, zum Beispiel planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer usw., sowie Versorgungsbezüge für diese Personen
Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Käufe von Dienstleistungen auf Grund von Werkverträgen oder anderen Vertragsformen, zum Beispiel Honorare an Sachverständige
41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
411 Aufwendungen für Abgeordnete
Ausgaben für Aufwendungen der Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten, Abgeordneten und Mitglieder des Bundestages, Bundesrates, des Landtages, der Bürgerschaft und des Abgeordnetenhauses, zum Beispiel
Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten
Versicherungen
Pauschalierte Reisekosten
Sonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen
412 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige
Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, zum Beispiel
- Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter und Wahlvorstände
- Ausgaben für Beiräte (einschließlich Reisekosten), soweit nicht Gruppe 526
- Ausgaben für Mitglieder der Bezirksversammlungen, der Bezirksverordnetenversammlungen sowie der Stadtverordnetenversammlung
- Aufwandsentschädigung an Deputierte
42 Bezüge und Nebenleistungen
421 Bezüge der Bundespräsidentin, des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger
422 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
Grundgehalt
Familienzuschlag
Zuschüsse zum Grundgehalt
Altersteilzeitzuschlag
Zulagen
Vergütungen, zum Beispiel für Mehrarbeit und Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst
Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich
Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen
Anwärterbezüge
Vermögenswirksame Leistungen
Sonderzuwendungen/-zahlungen
Aufwandsentschädigungen
Abfindungen und Übergangsgelder
Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen)
Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
Schulbeihilfen
Sterbegelder an Hinterbliebene
Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen und Ähnlichem
423 Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Wehrpflichtigen sowie Sold der Zivildienstleistenden (nur Bund)
Grundgehalt
Familienzuschlag
Altersteilzeitzuschlag
Zulagen
Vergütungen
Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich
Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen
Vermögenswirksame Leistungen
Urlaubsgeld
Aufwandsentschädigungen
Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten
Abfindungen und Übergangsgelder
Versicherungsbeiträge für Dienstleistende
Entlassungsgeld für Wehrsoldempfänger
Entlassungsgeld für die nach Ableistung des Zivildienstes zu entlassenden Dienstpflichtigen
Wehrsold, besondere Zuwendung, Leistungszuschlag, Reserveunteroffizierzuschlag, Wehrdienstzuschlag, Mobilitätszuschlag, Verpflichtungszuschlag und Auslandsverwendungszuschlag für Wehrpflichtige, Wehrübende und Dienstleistende, Sold für Zivildienstleistende
424 Zuführung an die Versorgungsrücklage
Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes beziehungsweise den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage
427 Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
Entgelt für Stellvertretung und Aushilfe
Vergütungen an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre
Vergütungen nach Heuertarifen
Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben
Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Bedienstete der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind
Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppe 526
Vergütungen für Gastprofessuren, Lehraufträge und Vorträge
Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten
Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer
Vergütungen für Austauschlehrerinnen und Austauschlehrer
Vergütungen für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer
428 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)
Tarifliche, übertarifliche und außertarifliche Entgelte
Aufstockungsbeträge/-leistungen nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit
Vermögenswirksame Leistungen
Sozialversicherungsbeiträge, -zuschüsse sowie -zulagen des Arbeitgebers
Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder zur zusätzlichen/betrieblichen Altersversorgung (zuzüglich pauschaler Lohnsteuer)
Abfindungen
Aufwandsentschädigungen
Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden
Leistungsentgelte, -prämien und -zulagen
Strukturausgleiche
Persönliche Zulagen
Zeitzuschläge und Schichtzulagen
Erschwerniszuschläge
Sonderzuwendungen/-zahlungen
Jubiläumszuwendungen/-gelder
Schulbeihilfen
Sterbegelder an die Hinterbliebenen
429 Nicht aufteilbare Personalausgaben
Zusammenfassung von Personalausgaben, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können
43 Versorgungsbezüge und dergleichen
431 Versorgungsbezüge der Bundespräsidentinnen, der Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerinnen, der Bundeskanzler, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger
432 Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
Wartegelder, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge, Emeritierungsbezüge, Unterhaltsbeiträge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach dem Beamtenrecht
433 Versorgungsbezüge der Soldatinnen und Soldaten (nur Bund)
434 Zuführung an die Versorgungsrücklage
Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes beziehungsweise den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage
437 Versorgungsbezüge nach G 131
438 Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung nach dem Zusatzversorgungsrecht
Widerrufliche Renten an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
439 Sonstige Versorgungsbezüge und dergleichen
Alle Versorgungsleistungen, die nicht unter den Gruppen 431 bis 438 veranschlagt sind
44 Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dergleichen
441 Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Amtsträgerinnen, Amtsträger und andere Kräfte, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, auf Grund der Beihilfevorschriften, der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 31 des Soldatengesetzes und der Tarifverträge
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen
443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
Unfallfürsorge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten und sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger, Tarifbeschäftigte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Hinterbliebene
Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene
Ergänzende Fürsorgeleistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen
Heilfürsorge
Einmalige und laufende Unterstützungen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene usw. nach den Unterstützungsgrundsätzen
Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V
446 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dergleichen
Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene auf Grund der Beihilfevorschriften
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen im Bereich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
45 Sonstige personalbezogene Ausgaben
451 Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen
452 Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst)
zum Beispiel Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich
453 Trennungsgeld oder -entschädigung, Umzugskostenvergütungen
Trennungsgeld/-entschädigung bei Versetzungen und Abordnungen nach der Trennungsgeldverordnung/Trennungsgeldentschädigungsverordnung
Mietbeiträge an Bedienstete mit Anspruch auf Trennungsgeld/-entschädigung
Umzugskostenvergütungen nach dem Umzugskostengesetz und Ausführungsverordnungen
459 Sonstige personalbezogene Ausgaben
Vergütungen für Mehrleistungen, zum Beispiel im Abfertigungsdienst
Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), zum Beispiel für Erprobungs-, Versuchs- und Vermessungsflüge
Verlustentschädigung
Vergütung für Arbeitnehmererfindungen
Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens/Ideenwettbewerb und für besondere Leistungen
46 Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben
461 Globale Mehrausgaben für Personalausgaben
Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können
462 Globale Minderausgaben für Personalausgaben
5 Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst
Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen vgl. Erläuterungen zu Gruppe 8
51
bis
54 Sächliche Verwaltungsausgaben
511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschließlich Verbrauchsgegenstände
Fahrgelder (soweit nicht Gruppen 525 und 527)
Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung; bei Beschaffungen fallen jedoch die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungstiteln zur Last
Druckerzeugnisse auch in digitaler Form, Druck und Buchbinderarbeiten (soweit nicht Gruppen 523 oder 525)
Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise
Entgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen, Rundfunkgebühren, Ausgaben für die Verlegung, Wartung und Miete von Telekommunikationsanlagen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren
Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen vgl. Gruppe 8/Obergruppe 81
Hierzu gehören zum Beispiel:
Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
Informationstechnik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen), Büromaschinen, eigene Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
Ärztliche Instrumente; Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dergleichen
Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
Unterhaltung (einschließlich Wartung) von beweglichen Sachen, soweit nicht Haltung von Fahrzeugen; siehe Gruppe 514
(die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen)
514 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden. Hierzu gehören insbesondere:
- Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.) - Futtermittel - Düngemittel - Saat- und Pflanzgut
- Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial
- Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien
- Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager
(Rüstungskäufe vgl. Obergruppe 55)
Haltung von Fahrzeugen und dergleichen: Kraftstoffe, Schmierstoffe, Instandsetzungen, Nachrüstungen
Erwerb und Haltung von Fahrrädern
Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich Zuschüsse)
Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) vgl. Gruppe 812
Hierzu gehören auch:
Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse
Kleidergeld
Abnutzungsentschädigungen
517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Grundstücke, Gebäude und Räume
Ausgaben für Energie (Heizung, Strom, Gas), Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung
Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder auf Grund von Anliegerverpflichtungen
Versicherung, Steuern und Abgaben
Ausgaben für Bewachung
Sonstige Ausgaben für die Bewirtschaftung
518 Mieten und Pachten
Mieten und Pachten für Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke, Garagen, Stellplätze
Mieten für Maschinen, Fahrzeuge und Geräte
Ausgaben für Leasingraten (Ausgaben nach Ausübung der Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen in den Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen)
Erbbauzinsen
519 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Laufende Unterhaltung
der verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschließlich des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder auf Grund von Anliegerverpflichtungen.
Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben.
Ersatz und Ergänzung des Zubehörs
Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8
520 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten
521 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Grünanlagen, Wäldern, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen usw. innerhalb von Liegenschaften bei Gruppe 519)
Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall vgl. Gruppen 7 und 8
Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei den Gruppen 7 und 8 nachzuweisen (beim Bund grundsätzlich bei der Obergruppe 82)
Material für die Unterhaltung, zum Beispiel Pflaster- und Schottermaterial
Ausgaben für Schneeräumen und Streuen (soweit nicht Gruppe 517)
523 Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) vgl. Gruppe 8
Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken
525 Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel
Ausgaben für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten (einschließlich Sprachausbildung), zum Beispiel Ausbildungs-, Fortbildungs- und Schulungslehrgänge für Verwaltungsangehörige, Arbeitsgemeinschaften und Einführungskurse, Ausgaben für Reisen, Fahrgelder und dergleichen sowie Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Verwaltungsangehörige
Honorare für Lehrkräfte
Lehr- und Lernmittel, zum Beispiel
- Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial
- Lehrbücher und Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften
- Lehrfilme und Bildmaterial
- Lernmittel für Schülerinnen und Schüler
526 Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben
Ausgaben für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher
Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen
Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Ausgaben für Reisen
Preise bei Gutachterwettbewerben
Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattung barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dergleichen. Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen auf Grund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (zum Beispiel Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82).
527 Dienstreisen
529 Verfügungsmittel
Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen
531
bis
546 Sonstiges
Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht eindeutig den Gruppen 511 bis 529 zugeordnet werden können,
zum Beispiel Ausgaben für
- Öffentlichkeitsarbeit
- Besichtigungen (soweit nicht Gruppe 525)
- Staatsbesuche im Ausland
- ausländische Staatsbesuche
- die Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen
- Orden und Ehrenzeichen
- Bewachung (soweit nicht Gruppe 517)
- Fahndung
- Haltung von Tieren
- Ausgaben im Verkehr mit Gewährspersonen (Belohnungen)
- Bergungen, zum Beispiel Beseitigung von Schiffswracks
- Abbrüche
- Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche Verwaltungsausgaben behandelt werden (im Übrigen siehe Gruppe 681)
- Steuern, Abgaben und Versicherungen (soweit nicht bei Gruppen 514 und 517)
- Herstellung von Datenträgern
- Geldbeschaffung, zum Beispiel Provisionen, Ausgaben für Sachkosten wie Papierherstellung, Druck, Inserate, Zeichnungsformulare, Schuldurkunden
- Bankgebühren und dergleichen
- Prägung von Münzen (Münzwesen)
- Hafengebühren, Kanalabgaben, Lotsengelder, Schifffahrtsgebühren
- Umzug und Verlegung von Dienststellen
- Fracht und Transport (soweit nicht bei Beschaffungen bei den jeweiligen Beschaffungstiteln oder bei Gruppe 511)
- Messen und Ausstellungen
- Wertprüfungen, Qualitätsuntersuchungen
- Arbeiten im Auftrage Dritter
- Überführungen und Beerdigungen
- Kranzspenden, Nachrufe
- Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Inserate, soweit nicht Gruppe 459
- Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht
- Schulkindspeisung
- Sächliche Verwaltungsausgaben für Ausbildung, Prüfung und Fortbildung Außenstehender
- Mitgliedsbeiträge, soweit nicht Obergruppe 68
Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zuständigen Titel nicht möglich ist
547 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können
548 Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können
549 Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben
55 Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (nur Bund)
551 Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung
553 Materialerhaltung
554 Militärische Beschaffungen
558 Militärische Anlagen einschließlich kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
559 Beiträge zu Beschaffungsvorhaben und zu Baumaßnahmen Dritter
56 Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
Zu Obergruppen 56 und 57:
Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite
561 Zinsausgaben an Bund
562 Zinsausgaben an Länder
563 Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
564 Zinsausgaben an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
567 Zinsausgaben an Zweckverbände
57 Zinsausgaben an Kreditmarkt
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56
571 Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der “öffentlichen Unternehmen“ und “öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nummer 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
572 Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
573 Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)
575 Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt
hier auch: Disagio
576 Zinsausgaben an Ausland
58 Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
zu Obergruppen 58 und 59:
Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite
581 Tilgungsausgaben an Bund
582 Tilgungsausgaben an Länder
583 Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
584 Tilgungsausgaben an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
587 Tilgungsausgaben an Zweckverbände
59 Tilgungsausgaben an Kreditmarkt
siehe Erläuterungen zu Obergruppe 58
591 Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der “öffentlichen Unternehmen“ und “öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nummer 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
592 Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
593 Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)
hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen
595 Tilgungsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt
hier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen
596 Tilgungsausgaben an Ausland
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 2
61 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des “öffentlichen Bereichs“ vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 21
611 Allgemeine Zuweisungen an Bund
612 Allgemeine Zuweisungen an Länder
zum Beispiel
- Sonder- oder Ausgleichsüberweisungen des Bundes an finanzschwache Länder
- Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
613 Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
zum Beispiel
- Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
- Schlüsselzuweisungen aus dem Steuerverbund
- Bedarfszuweisungen und Sonderzuweisungen (zum Beispiel Ausgleichsstock)
- Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis
- Grundsteuerausfälle
- Amtsdotationen
- Überlassung des Aufkommens an Grunderwerbsteuer
- Zuweisungen des Kostenaufkommens der Landratsämter
- Familienleistungsausgleich
614 Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
616 Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
617 Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände
62 Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des “öffentlichen Bereichs“ vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22
621 Schuldendiensthilfen an Bund
622 Schuldendiensthilfen an Länder
623 Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände
624 Schuldendiensthilfen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
626 Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
627 Schuldendiensthilfen an Zweckverbände
63 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des “öffentlichen Bereichs“ vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 23
631 Sonstige Zuweisungen an Bund
zum Beispiel
- Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
- Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft
- Abführung der Bergmannsprämie
- Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel
- Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)
- Erstattung von Versorgungsbezügen
632 Sonstige Zuweisungen an Länder
zum Beispiel Zuweisungen des Bundes
- zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen
- zur Förderung der Landwirtschaft
- zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
- zur Förderung des Verkehrs
- zur Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gemäß BAföG
Erstattungen des Bundes für
- Ausgaben für die Bundestagswahl
- Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung
- die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten
- Kriegsfolgenhilfeleistungen
- den Anteil des Bundes am Wohngeld
- den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen
- Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
- Versorgungslasten
Erstattungen für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
633 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
zum Beispiel Zuweisungen
- für kulturelle Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)
- für soziale Maßnahmen, soweit nicht Erstattungen von Leistungen der Sozialhilfe
- für Gastschulbeiträge
- zur Straßenunterhaltung
- für die Entwurfsbearbeitung (einschließlich Planung) und Bauaufsicht an Bundesfern- und Landesstraßen
- zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe
- zur Förderung des Fremdenverkehrs
- zum Ausgleich von Sonderlasten durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
Erstattung von Ausgaben
- für Leistungen der Sozialhilfe
- für die Schülerbeförderung
- für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
- für Versorgungslasten
- für öffentliche Wahlen
- nach SGB II (zum Beispiel für Unterkunft und Heizung)
- für Anteile von Gemeinden an der Spielbankabgabe
634 Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
636 Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
zum Beispiel Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte
Verwaltungskostenerstattung
- an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- an die Bundesagentur für Arbeit
637 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände
66 Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22
661 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen
Zur Abgrenzung der “öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nummer 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
662 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen
663 Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland
664 Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der “öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nummer 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
666 Schuldendiensthilfen an Ausland
67 Erstattungen an sonstige Bereiche
671 Erstattungen an Inland
zum Beispiel Erstattungen von Darlehensausfällen gemäß BAföG an die Kreditanstalt für Wiederaufbau
676 Erstattungen an Ausland
68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche
681 Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen
zum Beispiel
- Sozial- und Jugendhilfeleistungen
Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. Hierzu zählen nicht Leistungen an Anstalten oder Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie zum Beispiel vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in Anstalten sind der Gruppe 671 zuzuordnen. - Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen)
- Arbeitslosengeld II
- Unfallrenten
- Wohngeld, Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz
- Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen
- Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)
- Wiedergutmachungsleistungen
- Entschädigungen, Ersatzleistungen, Abfindungen,
zum Beispiel- für Tierseuchenverluste
- für Sprengschäden
- für Übungsschäden
- an Unfallgeschädigte
- für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw.
- Beträge geringeren Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 531 bis 546 zuzuordnen
- Ehrengaben, Ehrensold
- Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen
- Arbeitsentlohnungen/-entgelte und sonstige Zahlungen an Gefangene in Justizvollzugsanstalten
682 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen (soweit nicht Gruppe 661)
Zur Abgrenzung der “öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nummer 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschließlich Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen
zum Beispiel
- Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung bestimmter schwerbehinderter Menschen
- Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen
- Umsatzsteuer-Rückvergütungen an eigene Betriebe im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug
- Betriebszuschüsse, zum Beispiel an
- Flughafengesellschaften
- Schifffahrts- und Hafenbetriebe
- Staatsbäder
Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung beziehungsweise -umverteilung beziehungsweise eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, nicht hierher, sondern zu der Gruppe 697 (= Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse) (vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. nicht hier, sondern bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugute kommen, wie zum Beispiel Zuschüsse für Messen, Ausstellungen und Ähnliches, sind nicht in die Gruppen 682 und 683, sondern in Gruppe 686 einzuordnen.
683 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen (soweit nicht Gruppe 662)
Vgl. Erläuterungen zu Gruppe 682
zum Beispiel
- Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft
- Frachtbeihilfen
- Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft
684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)
Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
- in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,
- von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet sind,
- sich überwiegend aus (Mitglieds-)Beiträgen, Spenden und ähnlichen freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten.
Hierzu gehören unter anderem
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)
- Religionsgemeinschaften
- Politische Parteien
- Sportverbände und -vereine
- Jugendverbände
- Flüchtlingsorganisationen
- Familienorganisationen
- Verbraucherverbände
(öffentliche Einrichtungen vgl. Gruppe 685; zur Abgrenzung der “öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nummer 3.3 der Allgemeinen Vorschriften)
685 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der “öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nummer 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
686 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (vgl. Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nummer 3.3 der Allgemeinen Vorschriften)
Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem einzelnen Unternehmen zukommt (wie zum Beispiel Messen und Ausstellungen).
Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie zum Beispiel Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen).
687 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688)
Beiträge und sonstige Zuschüsse an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, zum Beispiel
- Einrichtungen der Vereinten Nationen
- Wissenschaftliche Verbände und Vereine
Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten, zum Beispiel Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)
Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsuln im Ausland
Devisenausgleichszahlungen
688 Abführung der Eigenmittel an die EU
69 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die - ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe beziehungsweise Einnahme betrachtet.
Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (vgl. Obergruppen 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (vgl. Obergruppen 88, 89) zu erhöhen.
Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die
- zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen und/oder
- als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen beziehungsweise Institutionen gezahlt werden und/oder
- die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele haben.
691 Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
692 Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen
693 Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen
697 Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
zum Beispiel
- Abwrackprämien und -hilfen
- Stilllegungsprämien
- Hilfsmaßnahmen (Strukturmaßnahmen) im Bereich der Energiepolitik
- Zuschüsse zur Kapitalausstattung
698 Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
zum Beispiel
- Sparprämien
- Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus
- Leistungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz
- Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz
- Ersatzleistungen für Vermögensschäden
- Hauptentschädigungszahlungen (Lastenausgleich)
- Altsparerentschädigung (Lastenausgleich)
- Währungsausgleich (Lastenausgleich)
699 Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
7 Baumaßnahmen
Eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt
Baumaßnahmen des Hochbaues
Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens
Baumaßnahmen des Wasserwesens
Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens
Baumaßnahmen des Straßenbauwesens
Baumaßnahmen des Stadtbauwesens
Baumaßnahmen der Landespflege
Eingeschlossen sind zum Beispiel
- Rohbau und Ausbau, wie zum Beispiel Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten
- alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden, zum Beispiel Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen
- alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind
- alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.
8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall.
Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition.
Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten vgl. Erläuterungen zu Gruppe 518)
81 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81 Erwerb von beweglichen Sachen
Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion - mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion - kommen
Ein Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) - Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt - wird zu den sonstigen Ausgaben für Investitionen gezählt (Gruppe 812).
Rüstungskäufe vgl. Obergruppe 55
811 Erwerb von Fahrzeugen
Beim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertig gestellten
Land- und Schienenfahrzeuge, zum Beispiel
- Personenkraftwagen - Lastkraftwagen und Anhänger - Lokomotiven - Eisenbahn- und Straßenbahnwagen - Spezialfahrzeuge für Polizei, Zoll, Bundespolizei - Krafträder (Fahrräder vgl. Gruppe 514)
Wasserfahrzeuge, zum Beispiel
- Schiffe - Boote für Polizei, Bundespolizei - Lastkähne - Fähren
Luftfahrzeuge, zum Beispiel
- Propeller- und Düsenflugzeuge - Ballone - Segelflugzeuge - Hubschrauber
812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall vgl. Hauptgruppe 5
Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen gehören zum Beispiel
- Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
- Informationstechnik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen), Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
- Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
- Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dergleichen
- Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören zum Beispiel
- Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
- Dienstkleidung
813 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen
82 Erwerb von unbeweglichen Sachen
821 Grunderwerb
Ankauf von bebauten und unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke
Kauf von sonstigen Anlagen (Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten und Ähnlichem)
Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von Grundstücken
Ausgaben im Zusammenhang mit Grunderwerb wie Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer
823 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb von privat vorfinanzierten unbeweglichen Sachen
zum Beispiel Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen
83 Erwerb von Beteiligungen und dergleichen
Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
831 Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Inland
836 Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Ausland
zum Beispiel
- Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Weltbank
- Beteiligungen am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation
85 Darlehen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des “öffentlichen Bereichs“ vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
851 Darlehen an Bund
852 Darlehen an Länder
853 Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände
854 Darlehen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
856 Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
857 Darlehen an Zweckverbände
86 Darlehen an sonstige Bereiche
861 Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der “öffentlichen Unternehmen“ und “öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nummer 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
862 Darlehen an private Unternehmen
863 Darlehen an Sonstige im Inland
zum Beispiel Vergabe zinsloser Darlehen gemäß BAföG
866 Darlehen an Ausland
87 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen
88 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des “öffentlichen Bereichs“ vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Zu Obergruppen 88 und 89:
Zuweisungen für Investitionen sind Ausgaben, die nach ihrer Zweckbindung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppen 7 und 8
881 Zuweisungen für Investitionen an Bund
882 Zuweisungen für Investitionen an Länder
zum Beispiel Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien
883 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände
884 Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nummer 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
886 Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
887 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände
89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88
891 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen
Zur Abgrenzung der “öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nummer 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
892 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen
893 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland
zum Beispiel Wohnungsbauprämien
894 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der “öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nummer 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
896 Zuschüsse für Investitionen an Ausland
9 Besondere Finanzierungsausgaben
91 Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke
Zuführungen an Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)
912 Zuführungen an Betriebsmittelrücklage
915 Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage
916 Zuführungen an Fonds und Stöcke
919 Sonstige Zuführungen an Rücklagen
zum Beispiel Zuführungen an die Ausgleichsrücklage, allgemeine Rücklage, Schuldendienstrücklage sowie Bürgschaftssicherungsrücklage
96 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
97 Globale Mehr- und Minderausgaben
971 Globale Mehrausgaben
Vorsorgliche Veranschlagung von globalen Mehrausgaben, die für den Gesamthaushalt erwartet werden
972 Globale Minderausgaben
Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen
98 Haushaltstechnische Verrechnungen
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 38
981 Verrechnungen zwischen Kapiteln
982 Durchlaufende Posten
984 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
985 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
986 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
989 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen
Allgemeine Vorschriften zum Funktionenplan
1. Der Funktionenplan enthält die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben nach einzelnen Aufgabenbereichen.
Der Funktionenplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in
Hauptfunktionen - Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
Oberfunktionen - Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
Funktionen - Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.
Die Untergliederung nach Oberfunktionen beziehungsweise Funktionen beginnt mit der Ziffer 1 in der zweiten beziehungsweise dritten Stelle. Die Ziffer 0 ist in der zweiten und dritten Stelle für die Summierung der Oberfunktionen zur Hauptfunktion beziehungsweise der Funktionen zur Oberfunktion vorgesehen. Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert.
2. Schließt eine Zweckbestimmung mehrere vollständige Funktionen verschiedener Art ein, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.
3. Der Funktionenplan sieht für bestimmte Aufgabengebiete (vgl. zum Beispiel 031, 111, 188, 21, 311, 331, 341, 51, 61, 71) eine Trennung der “Verwaltung“ von den Fachaufgaben und Förderungsmaßnahmen vor. Der “Verwaltung“ sind die
- Verwaltungseinnahmen (Obergruppe 11),
- Personalausgaben (Hauptgruppe 4),
- sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54),
- Erstattungen von Verwaltungsausgaben (Obergruppen 23, 26 und 63) und
- Ausgaben für Investitionen, soweit sie Verwaltungsgebäude betreffen (aus Hauptgruppen 7 und 8),
der Verwaltungsaufgaben wahrnehmenden Stellen zuzuordnen.
Eine solche Trennung ist bei anderen Aufgabengebieten nicht vorgesehen. Hier erfolgt eine
Zuordnung zu den wahrgenommenen Fachaufgaben (zum Beispiel 313 Arbeitsschutz).
Funktionenplan
01 Politische Führung und zentrale Verwaltung
02 Auswärtige Angelegenheiten
03 Verteidigung (nur Bund)
04 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
05 Rechtsschutz
06 Finanzverwaltung
1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
11/12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen
13 Hochschulen
14 Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende und dgl.
15 Sonstiges Bildungswesen
16 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen (ohne Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung, vgl. Funktion 036)
18/19 Kultur und Religion
2 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
21 Verwaltung für soziale Angelegenheiten
22 Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung
23 Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. Ä. (ohne Leistungen nach dem SGB VIII)
24 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen
25 Arbeitsmarktpolitik
26 Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung)
27 Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII
28 Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz
29 Sonstige soziale Angelegenheiten
3 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
31 Gesundheitswesen
32 Sport und Erholung
33 Umwelt- und Naturschutz
34 Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste
41 Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie
42 Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung
43 Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft)
5 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
51 Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ohne Betriebsverwaltung)
52 Landwirtschaft und Ernährung
53 Forstwirtschaft und Jagd, Fischerei
6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen
61 Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen
62 Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz
63 Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
64 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung
65 Handel und Tourismus
66 Geld- und Versicherungswesen
68 Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen
69 Regionale Fördermaßnahmen
7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen
71 Verwaltung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
72 Straßen
73 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
74 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
75 Luftfahrt
77 Nachrichtenwesen
79 Sonstiges Verkehrswesen
81 Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
82 Steuern und Finanzzuweisungen
83 Schulden
84 Beihilfen, Unterstützungen u. Ä
85 Rücklagen;
86 Sonstiges
87 Abwicklung der Vorjahre
88 Globalposten
89 Haushaltstechnische Verrechnungen
0 Allgemeine Dienste
01 Politische Führung und zentrale Verwaltung
011 Politische Führung
Beauftragte in besonderen Angelegenheiten, zum Beispiel
- Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages
- Bundes- und Landesbeauftragte für den Datenschutz
- Bundespräsidentin oder Bundespräsident und Bundespräsidialamt
- Rechnungshöfe und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der Rechnungshöfe
- Regierung und Ministerien, Senatsverwaltung der Stadtstaaten
- Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen, die in der Regel bei Kapitel 010 veranschlagt sind, soweit sie nicht anderen Funktionen zuzuordnen sind, zum Beispiel Gruppen 441 bis 443 der Oberfunktion 84. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind gegebenenfalls den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. In gleicher Weise ist bei den “Allgemeinen Bewilligungen“ (in der Regel Kap. .. 020) zu verfahren.
- Gemeinsame Einrichtungen wie zum Beispiel Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz sowie Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder
- Vertretungen der Länder beim Bund und bei der Europäischen Union
Volksvertretungen, zum Beispiel
- Deutscher Bundestag, Bundesrat, Landtag
- Fraktionen
- Ausgaben für Wahlen und Volksabstimmungen
- Mitglieder des Europäischen Parlaments
- Parlamentarische Vereinigungen
- Durchführung des Gesetzes über die politischen Parteien (Wahlkampfkostenpauschale)
012 Innere Verwaltung
zum Beispiel
- Bezirksregierungen, Regierungspräsidien, Landratsämter, Kreisämter, Bezirksverordnetenversammlungen
- Bundesverwaltungsamt, Landesverwaltungsamt
- Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind gegebenenfalls der ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktion zuzuordnen.
- Anteilige Verwaltungsausgaben sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen, zum Beispiel für den Statistischen Dienst (Funktion 014).
- Datenverarbeitungszentralen der inneren Verwaltung (vgl. auch Funktion 019)
- Zentrale Beschaffungsstellen
- Disziplinarangelegenheiten
- Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete, besondere Bildungseinrichtungen (zum Beispiel Bundes- und Landesakademie für öffentliche Verwaltung)
- Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt sind (vgl. auch Funktion 062)
013 Informationswesen
Nachrichten und Informationen für Zwecke der politischen Führung, Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel
- Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschafts-politische Fragen, steuerliche Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik usw. durch Presse, Rundfunk, Fernsehen und sonstige Publikationsmittel
(Fachinformationen und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuordnen.)
014 Statistischer Dienst
zum Beispiel
- Statistisches Bundesamt
- Statistische Landesämter
015 Zivildienst
Bundesamt für den Zivildienst
Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, zum Beispiel
- Ausgaben für Dienstleistende
- Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der Dienstpflichtigen
016 Hochbauverwaltung
Soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen), zum Beispiel Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Auftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch die Länder
(nicht enthalten: ausgliederbare Straßenbauverwaltung, vgl. Funktion 711)
018 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 038, 039, 048, 058, 068, 118 und 138
Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene
019 Sonstige allgemeine Staatsaufgaben
Bundesnachrichtendienst
Rechenzentren
(Datenverarbeitungsanlagen einzelner Verwaltungen beziehungsweise Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen)
Sachverständigenrat
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
02 Auswärtige Angelegenheiten
021 Auslandsvertretungen (nur Bund)
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Bundes im Ausland
Ausgaben für Honorarkonsuln, Passstellen usw.
022 Internationale Organisationen
Beteiligungen an europäischen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen
Hierzu gehören die im Rahmen der internationalen Beziehungen vereinbarten Beitragsanteile zu den Verwaltungshaushalten oder Beiträge ähnlicher Art, zum Beispiel an
- Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
- Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
(Sonstige Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge - im engeren Sinne - an internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen Bereichen zuzuordnen.)
023 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere Organisationen und Dienststellen, zum Beispiel
- Regionale Entwicklungsbanken und -fonds
- Einrichtungen, Entwicklungsprogramme und Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen
- Internationale Familienplanungsföderation (IPPF)
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
- Entwicklungsfonds der Europäischen Union
- Einrichtungen der Weltbankgruppe insbesondere Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
Förderung von Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige Hilfsmaßnahmen, zum Beispiel
- berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer
- bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ)
- entwicklungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen, Sozialstrukturhilfe, Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft
- bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)
- Ernährungssicherungsprogramme in den Entwicklungsländern
- entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe
024 Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland
Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen
Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland, zum Beispiel
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Institut für Auslandsbeziehungen
- Goethe-Institut
029 Sonstige auswärtige Angelegenheiten
Sonstige Aufgaben im Rahmen der internationalen Beziehungen,
zum Beispiel Ausgaben für Kommissionen, Arbeitsdelegationen, Teilnahme an Tagungen im Ausland
Zuschüsse an verschiedene Organisationen, zum Beispiel
- GIZ Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
- Flüchtlingshilfeprogramme der Vereinten Nationen
- humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland
03 Verteidigung (nur Bund)
031 Bundeswehrverwaltung
Zivile Dienststellen der Bundeswehr einschließlich Zivilpersonal bei den Kommandobehörden, Truppen usw.
Militärseelsorge
Schulen der Bundeswehrverwaltung (Bundeswehrfachschulen, Bundeswehrverwaltungsschulen, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Bundeswehrverwaltung)
Wehrdienstgerichtsbarkeit
032 Deutsche Verteidigungsstreitkräfte
Militärische Dienststellen und Einheiten einschließlich zentraler Sanitätsdienststellen der Bundeswehr
Bundeswehrkrankenhäuser
Hochschulen der Bundeswehr
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen sowie Beiträge zum militärischen und zivilen Teil des Haushalts der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO) und zu den Kosten von der Bundeswehr mitbenutzter Anlagen im Ausland
Truppenbetreuung und Berufsförderung
033 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte
036 Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung
Wehrtechnische und militärische Forschung, Entwicklung und Erprobung einschließlich der Beiträge zu den wissenschaftlichen Programmen der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO)
037 Unterhaltssicherung
Leistungen des Bundes nach den Gesetzen über
- den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse (Eignungsübungsgesetz)
- den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz)
- Sicherung des Unterhalts für Angehörige der zum Wehrdienst (Wehrübung) einberufenen Wehrpflichtigen (Unterhaltssicherungsgesetz)
038 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Bundeswehrverwaltung
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
039 Versorgung einschließlich Beihilfen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
04 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
042 Polizei
Behörden und Einrichtungen nach dem Gesetz über die Bundespolizei
Vollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit
043 Öffentliche Ordnung
Allgemeine öffentliche Ordnungsmaßnahmen, zum Beispiel
- Glücksspielaufsicht
- Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren
044 Brandschutz
Maßnahmen und Einrichtungen der Länder für den Brandschutz
045 Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, des Verkehrs und des Fernmeldewesens
Besondere Einrichtungen beziehungsweise Maßnahmen, zum Beispiel
- für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Zentralstelle für Zivilschutz
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Selbstschutz
- Katastrophenschutz im Zivilschutz
- Maßnahmen des Bundes nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz
Maßnahmen der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des Verwaltungsaufwandes
Sonstige Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, soweit nicht bei den Funktionen 042 oder 044 zugeordnet, zum Beispiel
- Kampfmittelbeseitigung
- Rettungsdienste
046 Wetterdienst
Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Meteorologie, zum Beispiel
- Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)
- Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)
- Flugwetterdienst
- Klimagutachten
047 Schutz der Verfassung
zum Beispiel Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz
048 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
05 Rechtsschutz
051 Gerichte und Staatsanwaltschaften
056 Justizvollzugsanstalten
Hierzu gehören auch:
- Arbeitslosenversicherung der Inhaftierten
- Gefängniskrankenhäuser
(nicht enthalten: Maßregelvollzug, vgl. Funktion 312)
058 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder)
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
059 Sonstige Rechtsschutzaufgaben
Besondere Aufgaben der Rechtspflege, zum Beispiel
- überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Internationaler Seegerichtshof)
- Deutsches Patent- und Markenamt/Europäische Patentorganisation
- internationale Organisationen des Rechtswesens im Ausland (vgl. auch Funktion 022)
- Schiedsgerichte und sonstiges Schlichtungswesen
06 Finanzverwaltung
061 Steuer- und Zollverwaltung
Bundesfinanzverwaltung
Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik
Bundeszentralamt für Steuern
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Bundesfinanzdirektionen und Zollkriminalamt
Hauptzollämter
Landesfinanzverwaltung
062 Schulden-, Vermögens- und sonstige Finanzverwaltung
Bundesschuldenverwaltung, Finanzagentur GmbH
Kassenverwaltungen,
soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt
Schuldenverwaltung der Länder,
soweit besonders veranschlagt
Sonstige Angelegenheiten der Finanzverwaltung
Verteidigungslastenverwaltung
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen,
soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (vgl. auch Funktion 012)
Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister
Verwaltung des Grundvermögens,
soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen
Verwaltung des Kapitalvermögens und Sondervermögens,
soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen
068 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Finanzverwaltung
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
11/12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen
Unter den jeweiligen Schularten für öffentliche Schulen und Privatschulen sind auch die Ausgaben für Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal (einschließlich Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter; sofern eine Aufteilung nicht möglich ist, bei Funktion 129), die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel, für schulische Betreuungsangebote
(nicht enthalten: Auslandsschulen, vgl. Funktion 024)
111 Unterrichtsverwaltung
zum Beispiel
- Schulaufsicht
- allgemeine Schulverwaltung
- Schulplanung
- nichtwissenschaftliche Prüfungsämter
- Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte, Schülervertretungen
- Einrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
112 Öffentliche Grundschulen
Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die Klassen 1 bis 6)
113 Private Grundschulen
Grundschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 112
114 Öffentliche weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen)
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft, zum Beispiel
- Hauptschulen
- kombinierte Grund- und Hauptschulen (auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe)
- kombinierte Haupt- und Realschulen
- Realschulen
- Gymnasien
- Integrierte und additive Gesamtschulen (auch Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener gymnasialer Oberstufe)
- Schulformunabhängige Orientierungsstufe (nur selbstständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind)
115 Private weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen)
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 114
118 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder)
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
124 Öffentliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in öffentlicher Trägerschaft, wie Sonderschulen/Förderschulen für seh-, körper-, geistig- und lernbehinderte Menschen sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, Schulen für sprachbehinderte Menschen, Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung, auch Sonderschulen/Förderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen
(nicht enthalten: öffentliche berufliche Sonderschulen/ Förderschulen, vgl. Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von behinderten Menschen an öffentlichen Grundschulen und öffentlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, vgl. Funktionen 112 und 114; Sonderkindergärten gemäß SGB VIII, vgl. Oberfunktion 27)
125 Private Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 124
127 Öffentliche berufliche Schulen
Berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft:
- Berufsschulen (einschließlich Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr)
- Berufsaufbau-, Berufsfachschulen
- Fachoberschulen
- Fachgymnasien
- Berufs- und technische Oberschulen
- Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen
- Fachschulen aller Art (Fachschulen für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik, Landwirtschaft, Gestaltung, Bibliothekare usw., aber ohne Verwaltungsfachschulen)
- Schulen des Gesundheitswesens
- Berufliche Schulzentren (auch mit angegliederter gymnasialer Oberstufe)
(nicht enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, vgl. Oberfunktionen 01, 03, 04)
128 Private berufliche Schulen
Berufliche Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 127
129 Sonstige schulische Aufgaben
Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemeinbildende und berufliche Schulen,
zum Beispiel schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung
- des Schulsports
- von Schulwettbewerben
- des Schüler- und Lehreraustauschs
- der Verkehrs- und Medienerziehung
Serviceeinrichtungen für Schulen wie
- Medienzentren
- Schulberatungsstellen
- schulpsychologischer Dienst
- Schullandheime
Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, soweit nicht Funktionen 112 bis 115 oder 124 bis 128
(nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung von Schülerinnen und Schülern in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten und andere Ausgaben der Bildungsförderung, vgl. Funktion 141)
13 Hochschulen
132 Hochschulkliniken
Hochschulkliniken
Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken
133 Öffentliche Hochschulen und Berufsakademien
Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft:
- Universitäten
- Technische Universitäten
- Pädagogische und theologische Hochschulen
- Sonderforschungsbereiche der Universitäten
- Fernuniversitäten
- Fachhochschulen des Bundes, Verwaltungsfachhochschulen der Länder (soweit nicht den für den betreffenden Fachbereich vorgesehenen Funktionen zugeordnet, vgl. zum Beispiel Funktion 031)
- Musikhochschulen
- Hochschulen für bildende und darstellende Kunst
- Hochschulen für Film und Gestaltung
- Fachhochschulen
- Duale Hochschulen
Berufsakademien in öffentlicher Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist
(nicht enthalten: Universitäten der Bundeswehr, vgl. Funktion 032; öffentliche Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 127)
134 Private Hochschulen und Berufsakademien
Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 133
Berufsakademien in privater Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist
(nicht enthalten: private Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 128)
137 Deutsche Forschungsgemeinschaft
Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- beziehungsweise Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens, der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-Programms, des Leibniz-Programms, der Habilitationsförderung, der Graduiertenkollegs, der Forschungszentren, der Exzellenzinitiative)
(nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; der Hochschulen, vgl. Funktionen 133 und 134)
138 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder)
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
139 Sonstige Hochschulaufgaben
zum Beispiel
- Studienberatung
- Zuschüsse an Hochschul-Informations-System (HIS)
- Hochschulrektorenkonferenz
- Wissenschaftsrat
- Stiftung für Hochschulzulassung
- wissenschaftliche Prüfungsämter
- zentrale Forschungsmittel für Hochschulen
14 Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende und dergleichen
141 Förderung für Schülerinnen und Schüler
BAföG für Schülerinnen und Schüler
Stipendien für Schülerinnen und Schüler
Individuelle Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dergleichen
(nicht enthalten: Schülerbeförderung, vgl. Funktion 145)
142 Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs
Förderung für Studierende:
- BAföG für Studierende
- Mittel der Hochbegabtenförderung
- Zuschüsse an Studentenwerke
- Zuschüsse an Stiftungen für die Hochbegabtenförderung
- Individuelle Zuschüsse für den Studierendenaustausch
- Landesämter für Ausbildungsförderung
Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs:
- Stipendien für Promovierende sowie Habilitierende
- Stipendien für Aufbaustudiengänge
- Individuelle Zuschüsse für den Wissenschaftleraustausch
- Zuschüsse an Stiftungen für die Doktoranden- und Habilitandenförderung
Wohnraumförderung für Studierende:
- Förderung der Errichtung und Unterhaltung von Wohnheimen und Wohnungen für Studierende
- Betrieb landeseigener Wohnheime
144 Förderung für Weiterbildungsteilnehmende
zum Beispiel Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG)
145 Schülerbeförderung
Fahrtkostenzuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern
Ausgaben für die Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs)
15 Sonstiges Bildungswesen
(nicht enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, vgl. Oberfunktionen 26 und 27)
152 Volkshochschulen
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter, zum Beispiel
- Heimvolkshochschulen
- Volkshochschulen
153 Sonstige Weiterbildung (ohne Förderung für Teilnehmende)
Förderung der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie
Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse
Spezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung
Weiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen
Sprachkurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Überbetriebliche Lehrwerkstätten
Werkkunstschulen
Weiterbildungsstätten
Förderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern
Sprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt)
Kulturpädagogische Einrichtungen
Bundeszentrale/Landeszentralen für politische Bildung
(nicht enthalten: Schulen, vgl. Oberfunktion 11/12; Musikschulen, vgl. Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, vgl. Oberfunktionen 01, 03, 04; Förderung der Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, vgl. Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, vgl. Funktion 253; Volkshochschulen, vgl. Funktion 152; Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, vgl. Funktionen 154 und 155; Rehabilitationsmaßnahmen, vgl. Funktion 314)
154 Ausbildung der Lehrkräfte
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, zum Beispiel Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtseferendarinnen und -referendaren sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern
(nicht enthalten: Hochschulen, vgl. Oberfunktion 13; Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, vgl. Oberfunktion 11/12)
155 Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, zum Beispiel
- Fortbildungsstätten für Lehrkräfte
- Fahrt- und andere Kostenerstattungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsmaß-nahmen
16 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen (ohne Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung, vgl. Funktion 036)
162 Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164)
163 Wissenschaftliche Museen
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164)
164 Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern (ohne Deutsche Forschungsgemeinschaft)
Institutionelle Förderung von Helmholtz-Zentren, Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, Instituten der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, Akademien der Wissenschaften
165 Forschung und experimentelle Entwicklung
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, zum Beispiel
- Bundes-, Landes- und kommunale Forschungsanstalten
- außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung geförderte Forschungsinstitute
- Zuschüsse an die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen
- Landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten
- Technologietransferstellen
- Innovationsberatungsstellen
- Geologische Landesämter
- Materialprüfämter
Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung gemäß der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS 2007, Hrsg: Eurostat)
(nicht enthalten: Grundlagenforschung: mit Allgemeinen Hochschulforschungsmitteln finanzierte FuE (Kapitel 12 der NABS), vgl. Oberfunktion 13; Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung im Bereich Verteidigung (Kapitel 14 der NABS), vgl. Funktion 036)
167 Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen
Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie CERN, EMBL
18/19 Kultur und Religion
(nicht enthalten: kulturelle Angelegenheiten im Ausland, vgl. Funktion 024)
181 Theater
Theater, Opernhäuser
Förderung von Theaterfestivals
Kulturpreise für Theater
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater
182 Musikpflege
Berufsorchester (soweit nicht Teil eines Theaters)
Chöre
Musikhallen
Förderung von Musikfestspielen und Rockkonzerten
Kulturpreise für Musik
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Musikpflege
183 Museen, Sammlungen, Ausstellungen
Museen
Sammlungen
permanente Kunstausstellungen
Heimat-, Literatur- und Musikarchive
Förderung einzelner Ausstellungen
Förderung der bildenden Künste
Arbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende Künstler
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen
184 Zoologische und botanische Gärten
Tierparks
Aquarien
botanische Gärten
(nicht enthalten: Landschaftsparks, vgl. Funktion 321)
185 Musikschulen
Jugendmusikschulen
(nicht enthalten: berufsbildende Schulen, vgl. Funktionen 127 und 128)
186 Nichtwissenschaftliche Bibliotheken
Büchereien
Lesehallen
Jugend- und Wanderbüchereien
Einrichtungen des Bibliothekswesens
Musikbibliotheken
(nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, vgl. Funktion 162; Medienstellen der Schulen, vgl. Funktion 129)
187 Sonstige Kulturpflege
Kommunale Kinos
Kulturzentren
Sternwarten (soweit nicht Forschungseinrichtungen)
Einrichtungen des Filmwesens
Einrichtungen der Heimatpflege
Institutionelle Förderung von Zirkussen
Institutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literaten
Filmförderung (Kino- und Fernsehfilm)
Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur
Literatur- und allgemeine Kunstpreise
Arbeitsstipendien für Schriftsteller
Durchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals
(nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, vgl. Oberfunktion 43; Sporthallen, vgl. Funktion 322; Sammlungen und Archive, vgl. Funktionen 162, 163, 183, 186; Kunstschulen und ähnliche kulturpädagogische Einrichtungen, vgl. Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, vgl. Funktionen 181 bis 186)
188 Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten
Landesämter für Denkmalpflege
Verwaltung staatlicher Schlösser und Gärten
(nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, vgl. Funktion 186; Naturschutzverwaltung, vgl. Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen staatlicher Schlösser, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, vgl. Funktion 195)
195 Denkmalschutz und -pflege
Einrichtungen:
- Schlösser und Burgen mit künstlerischer und historischer Bedeutung
- Denkmale
- Ausgrabungsstätten
- Mahnmale und Gedenkstätten
Zuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden- und Kunstdenkmalen
(nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen [zum Beispiel Forschungsinstitut, vgl. Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, vgl. Oberfunktion 15])
199 Kirchliche Angelegenheiten
Zuschüsse an Religionsgemeinschaften
Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke
(nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, vgl. Funktionen 112 bis 127; für Sozialeinrichtungen, vgl. Oberfunktionen 23/24; für Gesundheitseinrichtungen, vgl. Oberfunktion 31)
2 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
21 Verwaltung für soziale Angelegenheiten
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen. Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten.
Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
211 Verwaltungskostenerstattung SGB II (nur Bund)
219 Sonstige Verwaltung für soziale Angelegenheiten
zum Beispiel
- Versicherungsverwaltung (hierzu gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung)
- Sozialverwaltung, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband
- Jugendverwaltung
- Versorgungsverwaltung
- Lastenausgleichsverwaltung
- Wiedergutmachungsverwaltung
22 Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung
221 Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger)
Aufwendungen für die Einbeziehung der in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen in die Sozialversicherung
Zuschüsse an die Rentenversicherung
222 Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger)
Zuschüsse an die knappschaftliche Rentenversicherung/hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung im Saarland
223 Unfallversicherung
Aufwand des Bundes und der Länder als Träger der Unfallversicherung nach dem SGB VII
Fremdrenten in der Unfallversicherung
Zuschüsse an
- die Berufsgenossenschaft für Transport- und Verkehrswirtschaft für die Unfallversicherung der Kleinbetriebe der See- und Küstenfischerei
- die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
224 Krankenversicherung
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung)
225 Arbeitslosenversicherung (nur Bund)
Zuschüsse an die Bundesagentur für Arbeit
226 Alterssicherung der Landwirte (nur Bund)
227 Pflegeversicherung
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung
229 Sonstige Sozialversicherungen,
zum Beispiel
- Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes
- Zahlungen an Sonder- und Zusatzversorungssysteme
23 Familienhilfe, Wohlfahrtspflege und Ähnliches (ohne Leistungen nach dem SGB VIII)
231 Kindergeld, Kinderzuschlag
232 Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz
233 Wohngeld
235 Soziale Einrichtungen
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter,
zum Beispiel
- Einrichtungen für behinderte Menschen, für Wohnungslose, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge
(nicht enthalten: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung, vgl. Oberfunktionen 26 und 27; Einrichtungen der Kriegsopferversorgung, vgl. Funktion 241)
236 Förderung der Wohlfahrtspflege
Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege
(nicht enthalten: Zuschüsse für individuelle Hilfeleistungen, vgl. Oberfunktion 28)
237 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
24 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen
241 Kriegsopferversorgung und -fürsorge und gleichartige Leistungen
Aufwendungen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, ihnen gleichgestellte Personen und für Angehörige von Kriegsgefangenen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
Einrichtungen der Kriegsopferversorgung
Ausgaben für die Kriegsopferfürsorge
Leistungen an Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz, ihnen gleichgestellte Personen sowie an Angehörige von Kriegsgefangenen
243 Lastenausgleich
244 Wiedergutmachung
Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen Vorschriften
Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen (SED-Unrecht)
Sonstige Wiedergutmachungsleistungen, zum Beispiel
- Sicherung und Betreuung der Friedhöfe ehemaliger jüdischer Gemeinden
- Stiftung 20. Juli 1944
246 Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Vertriebenen
Leistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Vertriebene außerhalb der Sozialhilfe, zum Beispiel
- Hilfen an deutsche Vertriebene im Ausland
- Eingliederungshilfen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie für ehemalige politische Häftlinge
- Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene
(nicht enthalten: Kulturausgaben, vgl. Oberfunktionen 18/19; Sprachkurse, vgl. Funktion 153)
249 Sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen
Andere Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen, zum Beispiel
- Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
- Angelegenheiten der Suchdienste und der Deutschen Dienststelle (WASt)
Leistungen auf Grund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, zum Beispiel
- Beseitigung deutscher Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften
- Nachversicherung nach § 99 AKG, Versorgungs- und Schadensersatzansprüche nach § 5 AKG
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
Heimkehrerstiftung
Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR
25 Arbeitsmarktpolitik
251 Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
252 Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II
253 Aktive Arbeitsmarktpolitik
Arbeits- und Berufsförderung von Jugendlichen
Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen
Verbesserung der Beschäftigungssituation, zum Beispiel
- durch berufliche Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften
- durch Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen (zum Beispiel für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Problemgruppen des Arbeitsmarktes)
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II
(nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, das heißt Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, vgl. Funktion 153)
259 Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
26 Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung)
261 Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
Leistungen gemäß §§ 11 und 12 gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (unter anderem Jugendwerke)
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 11 und 12 gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII
262 Jugendsozialarbeit
Leistungen gemäß § 13 gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Integrationsmaßnahmen
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß § 13 SGB VIII
263 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie
Leistungen gemäß §§ 14 bis 21 gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 14 bis 21 SGB VIII
265 Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen
Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII
(nicht enthalten: Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, vgl. Funktion 283)
266 Weitere Aufgaben der Jugendhilfe
Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe
27 Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII
Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII
Hierzu gehören auch:
- Ausgaben zur Förderung von Kindern in Ländern, in denen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen besteht (ganz oder teilweise)
- Tagespflege durch Tagesmütter/Tagesväter
28 Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz
Zu den Leistungen nach dem SGB XII:
Hier werden auch solche Ausgaben nachgewiesen, die den Trägern der Sozialhilfe durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind.
Hier sind sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII zuzuordnen.
(nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, vgl. Funktion 236)
281 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
282 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
283 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
(nicht enthalten: Eingliederungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, vgl. Funktion 265)
284 Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
285 Weitere Leistungen nach dem SGB XII
286 Leistungen nach dem SGB XII - nur Flächenländer
Soweit in Flächenländern eine Aufteilung der Leistungen nach dem SGB XII entsprechend den Funktionen 281 bis 285 nicht möglich ist.
287 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Hier sind auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger zuzuordnen.
29 Sonstige soziale Angelegenheiten
zum Beispiel
- Familienpolitische Programme
- Schuldnerberatung
- Leistungen an Opfer von Gewalttaten
- SGB IX
- Ausgleichsabgaben sowie Leistungen nach dem SGB IX
- Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
- Nicht aufteilbare Maßnahmen zur Zuwanderung und Integration, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar (zum Beispiel Funktion 246)
- Nicht aufteilbare Maßnahmen der Gleichstellung/Gleichbehandlung, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar
- Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen
3 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
31 Gesundheitswesen
311 Gesundheitsverwaltung
312 Krankenhäuser und Heilstätten
Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung
Maßregelvollzug
(nicht enthalten: Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; Bundeswehrkrankenhäuser, vgl. Funktion 032; Gefängniskrankenhäuser, vgl. Funktion 056)
313 Arbeitsschutz
Nicht enthalten sind Maßnahmen für die eigene Verwaltung, zum Beispiel personalärztliche Dienste, Arbeitsschutzbeauftragte
314 Gesundheitsschutz
Allgemeine Maßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung), Gesundheitseinrichtungen, zum Beispiel
- Arznei- und Lebensmittelkontrolle
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sonstiges, zum Beispiel
- Deutsches Müttergenesungswerk
- Kongresse
32 Sport und Erholung
321 Park- und Gartenanlagen
zum Beispiel
- Bundes-/Landesgartenschauen
- Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen
- Spielplätze
322 Sport
Sportamt (Einrichtungen der Stadtstaaten)
Sportanlagen und -einrichtungen, zum Beispiel
- Freizeitsportanlagen
- Schwimmbäder
- Sportärztliche Hauptberatungsstelle, Berlin
- Turn- und Sporthallen (ohne Schulturn- und -sporthallen, vgl. Oberfunktion 11/12)
Allgemeine Förderung des Sports
zum Beispiel Zuwendungen an Sportverbände und -vereine
(nicht enthalten: Förderung des Schulsports, vgl. Funktion 129)
33 Umwelt- und Naturschutz
331 Umwelt- und Naturschutzverwaltung
Umweltbundesamt
Bundesamt für Naturschutz
Umweltverwaltung der Länder, zum Beispiel Landesanstalten für Immissionsschutz
332 Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes
Maßnahmen im Bereich
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Immissionsschutz
- Chemikaliensicherheit und Gefahrstoffe
- Strategien Klimaschutz, Emissionshandel
- Umweltbildung
- Gewässerschutz (soweit nicht Funktion 645)
- Bodenschutz, Untersuchung und Sanierung von Altlasten
Ausgaben für
- Sachverständige und Fachbeiräte
- internationale Zusammenarbeit
- Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
- Messnetze und -programme
- Veröffentlichungen
- Mitgliedschaften
Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden
(nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, vgl. Funktion 165; Fachinformationszentren, vgl. Funktion 162)
34 Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
341 Verwaltung für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
Bundesamt für Strahlenschutz
342 Maßnahmen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes
Ausgaben für
- Sachverständige und Fachbeiräte
- internationale Zusammenarbeit
- Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
- Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowie des Strahlenschutzes
- gesetzliche Ausgleichsansprüche
- Beteiligung an internationalen Aktions- und Sanierungsprogrammen
- End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle
- staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen
4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste
41 Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie
411 Förderung des Wohnungsbaues
Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sogenannte Fehlbelegungsabgabe)
Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für zum Beispiel
- Förderung des sozialen Wohnungsbaues
- Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige
- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Rückflüsse aus Darlehen
Wohnungsbauunternehmen
412 Wohnungsbauprämie/Vermögensbildung (nur Bund)
419 Sonstiges Wohnungswesen
Sonstige Angelegenheiten des Wohnungswesens, zum Beispiel
- Ausstellungen und Wettbewerbe
- Beiträge an deutsche und internationale Verbände für das Wohnungswesen
42 Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung
421 Geoinformation
zum Beispiel Kataster- und Vermessungsverwaltung
422 Raumordnung und Landesplanung
Aufgaben der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und -ordnung, zum Beispiel
- Förderung von Beispielmaßnahmen zur Verwirklichung der Raumordnungsgrundsätze
- Landesentwicklungsplan
- Landschaftsplanung
- Planungswettbewerbe
- Regionalplanung
- Zuschüsse und Beiträge an Verbände des Städtebaues und der Landes- beziehungsweise Raumplanung
- Bauleitplanung (Stadtstaaten)
423 Städtebauförderung
Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, zum Beispiel Finanzhilfen oder Ausgaben für
- Baumaßnahmen (zum Beispiel Erneuerung ausgewählter denkmalswerter Gebäude und historischer Stadtkerne)
- städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete
- Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben
- Wohnumweltverbesserung und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
43 Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft)
Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen sowie eigene Einrichtungen der Stadtstaaten, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (vgl. Funktionen 043, 321 und 322, Oberfunktion 64, Funktion 726)
5 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
51 Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ohne Betriebsverwaltung)
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
511 Verwaltung für Ernährung und Landwirtschaft
zum Beispiel Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung
512 Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung
Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung, soweit nicht Teil des Forst-, Jagd- oder Fischereibetriebs (vgl. Funktionen 531 und 532)
52 Landwirtschaft und Ernährung
521 Agrarstruktur und ländlicher Raum
zum Beispiel Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Die wasserwirtschaftlichen und kulturbautechnischen Maßnahmen sowie die Küstenschutzmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sind der Funktion 623 beziehungsweise der Funktion 625 zugeordnet.
- Dorferneuerung
- Flurbereinigung
- Integrierte ländliche Entwicklung
522 Einkommenstabilisierende Maßnahmen
Nationale Maßnahmen zur Marktstützung
EU-Marktordnungsmaßnahmen
Sonstiges, zum Beispiel
- Absatzförderung
- Beseitigung außergewöhnlicher Notstände in der Landwirtschaft
- Beteiligung an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen im In- und Ausland
523 Landwirtschaftliche Produktion, Tiergesundheit und Ernährung
Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder und ähnliche Einrichtungen (nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden; vgl. Hauptfunktion 1)
Landwirtschaftliche Unternehmen, zum Beispiel
- Domänen
- Gärtnereien
- Gutsbetriebe
- Mustergüter
- Versuchswirtschaften
- Weingüter
Sonstiges, zum Beispiel
- Beiträge und Zuschüsse an Verbände, Vereine und Einrichtungen im In- und Ausland
- Bekämpfung der pflanzlichen und tierischen Schädlinge
- pflanzliche Erzeugung
- Tierzucht und Tierhaltung
- Tiergesundheit und Tierschutz
53 Forstwirtschaft und Jagd, Fischerei
531 Forstwirtschaft und Jagd
zum Beispiel Forstbetriebe
532 Fischerei
zum Beispiel
- Fischereischutzboote
- Förderung der Fischerei
6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen
61 Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen
zum Beispiel
- Bergverwaltung
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Bundeskartellamt
- Wasserwirtschaftsverwaltung
62 Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz
623 Wasserwirtschaft und Kulturbau
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
Sonstige Maßnahmen
624 Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken
625 Küstenschutz
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
Sonstige Maßnahmen
63 Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
631 Kohlenbergbau
632 Sonstiger Bergbau
634 Verarbeitende Industrie
zum Beispiel Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie
Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes
635 Handwerk und Kleingewerbe
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes, zum Beispiel
- Auf- und Ausbau sowie Unterhaltung der betriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen
- Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen
- Finanzierungshilfen für mittelständische gewerbliche Unternehmen
638 Baugewerbe
64 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung
641 Kernenergie
zum Beispiel
- Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen
- Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), Wien
(nicht enthalten: Ausgaben für die End- und Zwischenlagerung, vgl. Funktion 342)
642 Erneuerbare Energieformen
Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energiegewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien
643 Elektrizitätsversorgung
644 Wasserversorgung
645 Abwasserentsorgung
646 Abfallwirtschaft
Abfallbeseitigung und -verwertung, zum Beispiel Deponien
647 Straßenreinigung
649 Sonstige Energie- und Wasserversorgung
Erdölversorgung
Förderung der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung, zum Beispiel Bau von Ferngasleitungen und regionalen Erdgasleitungen
Bau von Kohleheizkraftwerken
Fernwärmeversorgung
Kohleveredelungsanlagen
Steinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten
Sonstige Maßnahmen der Energiewirtschaft, zum Beispiel
- Beiträge an internationale Kommissionen oder Organisationen, Kongresse usw.
- nicht aufgegliederte Fördermaßnahmen
- Beiträge zu internationalen Rohstoffübereinkommen
Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen
Sonstiges, zum Beispiel
- Fernheizwerke
- Maschinenzentralen
65 Handel und Tourismus
651 Handel
Handel allgemein
- Auf- und Ausbau von Betriebsberatungsstellen (Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen)
- Erfahrungsaustausch im Handel
- Mittelstandsförderung zur Leistungssteigerung im Handel
- Zwischenbetriebliche Vergleiche
Exportförderung, Auslandsmessen
- Beteiligung an exportorientierten Messen, Weltausstellungen usw.
- Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, zum Beispiel
- Außenwirtschaftsberatungen
- Unterstützung von Außenhandelskammern
Märkte und Inlandsmessen
- Beteiligungen und Zuschüsse an Messen und Ausstellungen im Inland
- Förderung der Auslandswerbung für deutsche Messen und Ausstellungen und Ähnliches
Sonstiges, zum Beispiel
- nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des Handels
- Verbraucherberatungen und -vertretungen, soweit nicht anders zuordenbar
(nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, vgl. Oberfunktion 43)
652 Tourismus
zum Beispiel
- Förderung der Fremdenverkehrsverbände
- Förderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes
66 Geld- und Versicherungswesen
661 Banken und Kreditinstitute
669 Sonstiges Geld- und Versicherungswesen
Versicherungen
Sonstiges,
zum Beispiel Internationaler Währungsfonds
68 Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen
zum Beispiel
- Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland
- Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung
- Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkks)
- Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen
- nicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung
69 Regionale Fördermaßnahmen
Globale oder überregionale Förderprogramme des Bundes und der Länder
Einzeln veranschlagte beziehungsweise objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen.
691 Betriebliche Investitionen
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe, zum Beispiel
- Betriebliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten
- Existenzgründungsprogramm in der gewerblichen Wirtschaft
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Ansiedlung, Erweiterung und Rationalisierung von Produktionsbetrieben
692 Verbesserung der Infrastruktur
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft
Strukturförderungsprogramme
693 Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen
71 Verwaltung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
711 Verwaltung für Straßen- und Brückenbau
Straßenbauverwaltung, Straßenverwaltung
712 Verwaltung für Wasserstraßen und Häfen
Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes und der Länder
719 Sonstige Verkehrs- und Nachrichtenverwaltung
Sonstige Verwaltungsbehörden, zum Beispiel
- Bundesamt für Güterverkehr
- Bundesanstalt für Straßenwesen
- Eisenbahn-Bundesamt
- Kraftfahrt-Bundesamt
72 Straßen
721 Bundesautobahnen
722 Bundesstraßen
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
723 Landesstraßen
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
724 Kreisstraßen
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
725 Gemeindestraßen
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
726 Straßenbeleuchtung
729 Sonstiger Straßenverkehr
Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr,
zum Beispiel Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen
Sonstige Maßnahmen für den Straßenverkehr und das Straßenwesen, zum Beispiel
- Beschaffung von technischem und wissenschaftlichem Material
- Veröffentlichungen
73 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
731 Wasserstraßen und Häfen
Aus- und Neubau, Unterhaltung und Betrieb
- der Wasserstraßen und ihrer Anlagen
- von landeseigenen Häfen und Schifffahrtsanlagen
Besondere Einrichtungen
- Bundesanstalt für Gewässerkunde
- Bundesanstalt für Wasserbau
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie
- Lotseinrichtungen
Beteiligung an Bauvorhaben Dritter
Beteiligung der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und Kanälen
Schiffssicherheitsaufgaben
(Erstattung der Kosten an die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft)
Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer Hafenanlagen
Hafenbetriebe, Umschlag- und Kaibetriebe
732 Förderung der Schifffahrt
74 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
741 Öffentlicher Personennahverkehr
Finanzhilfen nach dem Regionalisierungsgesetz, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV),
zum Beispiel Bau oder Ausbau von Verkehrswegen einschließlich Bau oder Ausbau von Betriebshöfen, zentralen Werkstätten, P+R-Plätzen usw.
742 Eisenbahnen
Maßnahmen für Eisenbahnen
zum Beispiel
- Abgeltung von Belastungen im Schienenverkehr
- Darlehen und Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege
- sonstige Zuschüsse
75 Luftfahrt
Flugsicherung
- Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL)
- Flugsicherungsdienststellen in Grönland und Island
- Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
- Luftaufsichtsmaßnahmen auf Flugplätzen
- Schutzmaßnahmen
Flughäfen und Luftverkehr
Sonstiges, zum Beispiel
- Luftfahrt-Bundesamt
- Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
- Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Luftfahrt
77 Nachrichtenwesen
771 Post und Telekommunikation
772 Rundfunk und Fernsehen
zum Beispiel Rundfunkanstalt “Deutsche Welle“
79 Sonstiges Verkehrswesen
Nicht aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Verkehrs,
zum Beispiel
- Beiträge und Zuschüsse an nationale und internationale Vereine und Organisationen
- Transrapid
8 Finanzwirtschaft
Einnahmen und Ausgaben für den Gesamthaushalt
81 Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Die Verwaltung des Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und Vermögensverwaltung (vgl. auch Funktion 062).
811 Grundvermögen
Grundvermögen, soweit die Grundstücke nicht dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion dienen und entsprechend veranschlagt sind, zum Beispiel
- Baumaßnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Erwerb und Verkauf, Finanzierungskosten, Unterhaltung und Bewirtschaftung
Bebaute Grundstücke, zum Beispiel
- Wohn- und Geschäftsgrundstücke
Grundstücksgleiche Rechte, zum Beispiel
- Erbbaurechte, Erbpachtrechte, Nutzungsentschädigungen (Wassernutzungsgebühren und sonstige den Grundstücken gleichzuachtende Rechte)
Unbebaute Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft selbst genutzt, vermietet oder verpachtet sind, zum Beispiel
- Grundstücke, die zur Weiterveräußerung oder späteren Bebauung in eigener Regie bestimmt sind oder deren Verwendungszweck noch nicht feststeht
- landwirtschaftlich genutzte Einzelgrundstücke (Äcker, Kleingärten, Obstländereien, Wiesen), soweit sie nicht den landwirtschaftlichen Betrieben zuzuordnen sind
- sonstige Grundstücke, Teiche, Seen, Grünanlagen usw.
812 Kapitalvermögen
Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der Wirtschaftsunternehmen gehören. Zu den Geldvermögensbeständen in diesem Sinne rechnen Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen.
Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienen
Erbschaften des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handelt
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährungen
813 Sondervermögen
Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind
82 Steuern und Finanzzuweisungen
83 Schulden
Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme
84 Beihilfen, Unterstützungen und Ähnliches
Dieser Oberfunktion sind Personalausgaben der Obergruppe 44 “Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dergleichen“, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, zuzuordnen, die im Haushaltsplan beziehungsweise in den Einzelplänen zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können:
Gruppe 441 Beihilfen
Gruppe 443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
Unter dieser Oberfunktion sind auch die Personalausgaben der Obergruppe 45 “Sonstige personalbezogene Ausgaben“, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, nachzuweisen, die nicht nach einzelnen Funktionen aufgeteilt werden können.
85 Rücklagen
Allgemeine Rücklagen
Fonds, Stöcke
Spezielle Rücklagen
Rücklagen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben
86 Sonstiges
Einnahmen und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet werden können
87 Abwicklung der Vorjahre
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß § 25 BHO/LHO sowie Übertragung von Überschüssen
88 Globalposten
Globale Mehrausgaben/-einnahmen
Globale Minderausgaben/-einnahmen
Verstärkungsmittel für Personalausgaben
89 Haushaltstechnische Verrechnungen
Dieser Oberfunktion sind die Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 “Haushaltstechnische Verrechnungen“ zuzuordnen.
Haushaltssystematik Brandenburg (VV-HS Bbg) - PDF zum Download Stand: 29. Januar 2014