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Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, den Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg und den Präsidenten des Finanzgerichts des Landes Brandenburg

Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, den Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg und den Präsidenten des Finanzgerichts des Landes Brandenburg
vom 12. November 1993
(JMBl/93, [Nr. Sondernummer], S.193)

geändert durch Allgemeine Verfügung vom 11. Dezember 2006
(JMBl/07, [Nr. 1], S.3)

1. Folgende Verwaltungsaufgaben werden unbeschadet weiterer Regelungen durch Gesetze, Verordnungen und Allgemeine Verfügungen jeweils für seinen Geschäftsbereich

  • dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts,
  • dem Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg,
  • dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg und
  • dem Präsidenten des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg

übertragen:

1.1 Vorbereitung der Personalbedarfsermittlung

1.2 Vorbereitung der Entscheidungen über Ernennungen und Entlassungen von Richtern bzw. Staatsanwälten, soweit nicht Auskünfte des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einzuholen sind

1.3 Personalangelegenheiten der Angestellten (mit Ausnahme der dem höheren Dienst entsprechenden) und Arbeiter mit dem Recht der Weiterübertragung

1.4 Bewirtschaftung des Sach- und Investitionshaushaltes im Rahmen der zugewiesenen Mittel

1.5 Bewirtschaftung der vom Ministerium der Justiz zugewiesenen Plan-, Hilfs- und sonstigen Stellen des richterlichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Dienstes

1.6 Stellenbewirtschaftung (außer höherer Dienst) im Rahmen der durch Kassenanschlag zugewiesenen Stellen

1.7 Erstellung der Beiträge des Geschäftsbereichs für die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages

1.8 Aufstellung der Mehr- und Minderausgabeübersichten des Geschäftsbereichs

1.9 Beschaffungswesen mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen, Funkanlagen und Hard- und Software der Informationstechnik

1.10 Mitwirkung bei Baumaßnahmen und Bauunterhaltung einschließlich Planung

1.11 Mitwirkung bei der Erstellung des Beitrags für den Voranschlag des Bauhaushaltes und Überwachung des Abflusses der Bauhaushaltsmittel

1.12 Vorbereitung der Anmietung von Diensträumen

1.13 Mitwirkung bei Dienst- und Mietwohnungsangelegenheiten

1.14 Mitwirkung bei Fernmeldeangelegenheiten

1.15 Innere Organisation der Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften und Auswertung der Justizstatistik für Zwecke des Personal- und Raumbedarfs der Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften

1.16 Vordruckwesen mit Ausnahme der Abstimmung der Angelegenheiten, in denen eine Abstimmung mit anderen Bundesländern erfolgt

1.17 Benennung der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen

1.18 Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für den Geschäftsbereich, soweit nicht vom Ministerium der Justiz die Fortbildung organisiert wird.

2. Dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts wird für den gesamten nachgeordneten Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz die Bearbeitung folgender Verwaltungsaufgaben übertragen:

2.1 Kassenwesen (außer Grundsatzfragen) einschließlich Fachaufsicht

2.2 Kassen- und Zahlstellenprüfungen

2.3 Dienstaufsicht über die ADV-Gruppe, die ihm unterstellt wird

2.4 Anweisung von Lehrvergütungen (mit Ausnahme der Deutschen Richterakademie - Tagungsstätte Wustrau - und der Justizakademie des Landes Brandenburg)

2.5. Anweisung der Gebühren für Gesundheitsämter und der Kosten von Gutachten.

3. Mit der Errichtung des Brandenburgische Oberlandesgerichtes sind die Organisationsverfügungen vom 14. August 1991 - 3240-I.1 - (JMBl. S. 71) und vom 17. Dezember 1991 - 3240/1-AS - (JMBl. 1992 S. 12) gegenstandslos geworden; sie werden aufgehoben.

4. Diese Organisationsverfügung tritt am 1. Dezember 1993 in Kraft.

Potsdam, den 12. November 1993

Der Minister der Justiz
In Vertretung

Dr. Faupel