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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2018 (TL Gestein-StB 04/Fassung 2018)
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2018 (TL Gestein-StB 04/Fassung 2018)
vom 19. November 2018
(ABl./18, [Nr. 49], S.1233)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 11/2008 vom 9. Juni 2008 (VkBl. S. 522) hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (TL Gestein-StB 04, Fassung 2007)“ bekannt gegeben. Mit Runderlass des damaligen Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 20/2008 - Verkehr vom 30. Oktober 2008 (ABl. S. 2492) wurden die TL Gestein-StB 04, Fassung 2007 für den Straßenbau im Land Brandenburg eingeführt.
Mit dem ARS Nummer 6/2016 vom 22. März 2016 (VkBl. S. 388) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Anhänge A und B der TL Gestein-StB 04, Fassung 2007 an die Änderungen des Europäischen Regelwerkes angepasst. Diese Änderungen wurden mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abteilung 4, Nummer 15/2016 - Verkehr vom 1. Juni 2016 (ABl. S. 719) im Land Brandenburg eingeführt.
Aufgrund von Verzögerungen in der Weiterführung des europäischen Regelwerkes hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Mit dem ARS Nummer 8/2018 vom 27. April 2018 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2018 (TL Gestein-StB 04/Fassung 2018)“ bekannt gegeben.
Die Fassung 2018 berücksichtigt neben den Änderungen aus dem oben genannten ARS Nummer 6/2016 weitere zwischenzeitliche Änderungen nationaler und europäischer Vorschriften. Die Anforderungen für Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemische im Anwendungsbereich der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen, Ausgabe 2009/Fassung 2013 (ZTV BEA-StB 09/13)“ sind in einem zusätzlichen Anhang F.1 zusammengefasst.
Ergänzende Regelungen
Für rezyklierte Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemische sowie industriell hergestellte Gesteinskörnungen beziehungsweise Gesteinskörnungsgemische gelten im Land Brandenburg zusätzlich zur TL Gestein-StB 04/Fassung 2018 die „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau, Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14)“. Anstelle der umweltrelevanten Merkmale gemäß Anhang D der TL Gestein-StB 04/Fassung 2018 gelten die Anforderungen des Anhangs A der BTR RC-StB 14.
Für Schottertragschichten aus Naturgestein, die nicht ausschließlich aus gebrochenen Gesteinskörnungen hergestellt sind, gilt ergänzend zum Abschnitt 2.2.6 der TL Gestein-StB 04, Fassung 2018, dass mindestens 50 M.-% der dem Baustoffgemisch zugesetzten feinen Gesteinskörnungen die Anforderung an die Kategorie ECS35 für den Fließkoeffizienten erfüllen müssen. Der Wert ist im Prüfzeugnis anzugeben.
Hiermit werden die „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2018 (TL Gestein-StB 04/Fassung 2018)“ für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen sowie für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt.
Die TL Gestein-StB 04/Fassung 2018 ersetzen die „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2007“.
Die Runderlasse des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 20/2008 vom 30. Oktober 2008 (ABl. S. 2492) und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abteilung 4, Nummer 15/2016 vom 1. Juni 2016 (ABl. S. 719) werden hiermit aufgehoben.
Das technische Regelwerk ist bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.