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Rundschreiben 7/07 (RS 7/07)
Rundschreiben 7/07 (RS 7/07)
vom 23. August 2007
(Abl. MBJS/07, [Nr. 8], S.334)
Rundschreiben über den Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2008/2009 in der gymnasialen Oberstufe
Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2008/2009 werden folgender Terminrahmen gemäß § 18 Abs. 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 1. März 2002 (GVBl. II Seite 142) sowie organisatorische Hinweise veröffentlicht.
1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2008/2009
Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.
Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 20 Abs. 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung gilt:
- Der von der oder dem Prüfungsvorsitzenden für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
- Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler muss mindestens noch einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach möglich sein.
- Die Zusatzprüfungen und die Wiederholungsprüfungen im vierten Abiturprüfungsfach dürfen frühestens am vierten Schultag nach der Bekanntgabe der Festlegung von zusätzlichen mündlichen Abiturprüfungen stattfinden.
- Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.
Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt die oder der Prüfungsvorsitzende im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Die Aufgabenvorschläge werden in diesem Fall dezentral gemäß § 25 Abs. 3 bis 6 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung erarbeitet und genehmigt. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenvorschlägen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2008 in Kraft und am 31. Juli 2009 außer Kraft.
Anlage
Abiturprüfung im Schuljahr 2008/2009 in der gymnasialen Oberstufe
Termine und Fristen
Termin/Frist | Vorgang | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
bis zum 15.9.2008 | Festlegung der dritten und vierten Abiturprüfungsfächer; Beantragung einer Besonderen Lernleistung oder einer freiwilligen fünften Prüfung | § 11 Abs. 4 GOSTV |
bis zum 23.9.2008 | konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses | § 19 GOSTV |
bis zum 30.1.2009 | Abgabe der dezentralen Aufgabenvorschläge bei der zuständigen Schulrätin oder dem zuständigen Schulrat für die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) | § 25 Abs. 6 GOSTV |
7.4.2009 | Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase | § 14 Abs. 6 GOSTV |
23.4.2009 | Bekanntgabe der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung, letzter Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase | § 14 Abs. 6 GOSTV, § 22 Abs. 2 GOSTV, Nummer 11 Abs. 1 VV-GOSTV, Nummer 14 VV-GOSTV |
24.4. bis 13.5.2009 | Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung, Termine für die Fächer des Zentralabiturs: 24.4., 9.00 Uhr, Deutsch (LK + GK) 27.4., 9.00 Uhr, Englisch (LK + GK) 29.4., 9.00 Uhr, Mathematik (LK + GK) 4.5., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (jeweils LK + GK) 6.5., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik (jeweils LK + GK) 8.5., 9.00 Uhr, Französisch (LK + GK) |
§ 25 Abs.1 GOSTV, Nummer 15 Abs. 4 VV-GOSTV |
ab 18.5.2009 | Mündliche Abiturprüfungen einschl. fünfter Prüfungskomponente sowie Zusatz- u. Wiederholungsprüfungen | § 31 GOSTV |
20.5. bis 4.6.2009 | Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des Zentralabiturs: 20.5., 9.00 Uhr, Deutsch 25.5., 9.00 Uhr, Englisch 27.5., 9.00 Uhr, Mathematik 29.5., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung 2.6., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik 4.6., 9.00 Uhr, Französisch |
|
bis 30.6.2009 | Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife | § 14 Abs. 3 GOSTV |