Suche

Suche innerhalb der Norm

ARCHIV

Link zur Hilfe-Seite

Rundschreiben 65/97 (RS 65/97)

Rundschreiben 65/97 (RS 65/97)
vom 26. November 1997
(Abl. MBJS/97, [Nr. 18], S.910)

Außer Kraft getreten am 11. Juli 2009 durch Rundschreiben vom 12. Mai 2009
(Abl. MBJS/09, [Nr. 5], S.162)

Bescheinigung über den Besuch eines beruflichen Bildungsganges

  1. Wer einen beruflichen Bildungsgang verläßt erhält die in der Anlage beigefügte ”Bescheinigung über den Schulbesuch in beruflichen Bildungsgängen”, wenn aufgrund der Kürze des Besuchs des Bildungsganges eine Benotung nicht oder nicht hinreichend erfolgte und damit kein Abgangszeugnis erteilt werden kann.
  2. Bezüglich der Ausfertigung und Ausgabe dieser Bescheinigung sind die für Zeugnisse geltenden Bestimmungen anzuwenden.