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Rundschreiben 35/99 (RS 35/99)

Rundschreiben 35/99 (RS 35/99)
vom 24. September 1999
(Abl. MBJS/00, [Nr. 14], S.548)

Nachqualifizierung von Diplomsportlehrern in der Didaktik und Methodik des Schulsports

1. Diplomsportlehrer, die bisher eine Ausbildung und Prüfung in Schulsportmethodik nicht nachweisen können, erhalten die Möglichkeit, sich nach Maßgabe der folgenden Regelungen in Didaktik und Methodik des Schulsports zu qualifizieren.

1.1 Die Lehrkräfte müssen über eine mindestens zehnjährige Unterrichtserfahrung, davon mindestens sechs Jahre ab dem 03.10.90, in Schulsport verfügen.

1.2 Sie weisen die Teilnahme an Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Didaktik und der Methodik des Schulsports im Umfang von mindestens 60 Stunden nach. Tätigkeiten in der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung stehen der Teilnahme gleich.

1.3 Abschließend ist eine Unterrichtsprobe im Fach und ein Kolloquium über die Inhalte der Didaktik und Methodik des Schulsports durchzuführen, über die eine schriftliche Beurteilung zu fertigen ist. Die Beurteilung ist mit einer Entscheidung, ob den Anforderungen erfolgreich entsprochen wurde oder nicht, abzuschließen. Die Beurteilung ist der Lehrkraft zur Kenntnis zu geben.

2. Soweit die unter Nummer 1 genannten Voraussetzungen nachgewiesen werden, ist die als Anlage 1 beigefügte Bescheinigung über die erfolgreiche Nachqualifizierung in der Didaktik und Methodik des Schulsports in zweifacher Ausfertigung zu erstellen. Eine Ausfertigung ist der Lehrkraft auszuhändigen, die andere wird zur Personalakte genommen.

2.1 Die Beurteilung nach 1.3 wird durch den zuständigen Schulrat erstellt und von der Leitung des zuständigen Schulamts schlussgezeichnet. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Nachqualifizierung ist von der Leitung des zuständigen Schulamts zu unterzeichnen.

3. Mit der erfolgreichen Nachqualifizierung sind die Lehrkräfte hinsichtlich der Eingruppierung einem Diplomlehrer für Sport gleichgestellt.

4. Erfolgreich abgeschlossene Qualifizierungen (Studien) in weiteren Fächern erfordern zuvor eine Bewertung durch das Landesprüfungsamt.

Anlage

Bescheinigung über die Nachqualifizierung in der Didaktik und Methodik des Schulsports

Herr/Frau

hat mit Zeugnis vom ________________ den Abschluss
als Diplomsportlehrer erworben.

Er/Sie hat auf der Grundlage des Rundschreibens des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. /99 vom , ABl. MBJS S. , erfolgreich die Qualifizierung in Didaktik und Methodik des Schulsports abgelegt und ist damit dem Diplomlehrer für Sport gleichgestellt.

Erfolgreich abgeschlossene Qualifizierungen (Studien) in weiteren Fächern erfordern zuvor eine Bewertung durch das Landesprüfungsamt.

Datum, Ort, Unterschrift

Leitung des Schulamts

zweifache Ausfertigung