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Rundschreiben 15/00 (RS 15/00)
Rundschreiben 15/00 (RS 15/00)
vom 3. Mai 2000
(Abl. MBJS/00, [Nr. 6], S.213)
Zusammenarbeit zwischen den allgemeinen Förderschulen des Landes Brandenburg und der Berufsberatung im Land Brandenburg
1. Allgemeines
Die qualifizierte Vorbereitung auf Beruf und Beschäftigung sowie auf den Übergang in die Arbeitswelt bestimmt wesentlich Erziehung und Unterricht der allgemeinen Förderschulen. Zur Erhöhung der Effizienz der qualifizierten Vorbereitung auf Beruf und Beschäftigung ist die Zusammenarbeit zwischen den allgemeinen Förderschulen und der Berufsberatung weiter zu intensivieren. Gemäß Nummer 4.4 der Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Brandenburg vom 7. April 1992 (ABl. MBJS S. 213) gelten deshalb für die allgemeinen Förderschulen folgende Maßgaben:
2. Durchführung schulinterner Fortbildungs- und Beratungsmaßnahmen zum Themenbereich Berufsberatung
Gemäß Rundschreiben 37/98 vom 31. Juli 1998 (ABl. MBJS S. 485) sind die allgemeinen Förderschulen angehalten, schulinterne Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen. Es wird empfohlen, alle zwei bis drei Jahre eine schulinterne Fortbildungsmaßnahme für den Themenbereich Berufsberatung zu nutzen. Diese schulinterne Fortbildung sollte von den Lehrkräften genutzt werden, die in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 unterrichten. Es ist zu prüfen, ob diese Fortbildungsmaßnahmen schulübergreifend für mehrere allgemeinen Förderschulen realisiert werden können. Die Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regional zuständigen Arbeitsämter ist zu nutzen.Thematische Inhalte dieser Fortbildungsveranstaltung können zum Beispiel sein:
- Möglichkeiten und Angebote der beruflichen Rehabilitation
- Erläuterungen zur Arbeitsweise der psychologischen Dienste der Arbeitsämter.
3. Benennung von Kontaktlehrkräften
Gemäß Nummer 4.1 der Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Brandenburg vom 7. April 1992 (ABl. MBJS S. 213) benennen die allgemeinen Förderschulen für die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung Kontaktlehrkräfte. Für die Tätigkeit als Kontaktlehrkräfte werden in der Regel die Lehrkräfte benannt, die auch für die Organisation und Realisierung der Betriebspraktika zuständig sind und in der Fachkonferenz für das Fach Arbeitslehre mitwirken.
4. Vorbereitungskonferenz
Im ersten Halbjahr des jeweiligen Schuljahres finden auf Einladung der zuständigen Schulrätin bzw. des zuständigen Schulrats für die allgemeinen Förderschulen im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen staatlichen Schulamtes Zusammenkünfte der Klassenlehrkräfte der 9. Klassen der allgemeinen Förderschulen und den schulbetreuenden Berufsberatern statt. Im Rahmen dieser Veranstaltungen, die an einzelnen allgemeinen Förderschulen oder zentral im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt durchgeführt werden können, sollen die Verfahren der Berufsberatung in den jeweiligen Klassen erörtert werden, Zeitleisten (siehe Anlage) erstellt und die entsprechenden Materialien, die an die Schülerinnen und Schüler verteilt werden, bekannt gemacht und erläutert werden.
5. Schlussbestimmungen
Die Bestimmungen des § 91 Abs. 1 Nr. 11 des Brandenburgischen Schulgesetzes bleiben durch die Regelungen dieses Rundschreibens unberührt. Die Übermittlung personenbezogener Daten ist nicht Inhalt der Zusammenarbeit zwischen allgemeiner Förderschule und Berufsberatung. Für Schülerinnen und Schüler, die nach den Rahmenplänen der allgemeinen Förderschule im gemeinsamen Unterricht gefördert werden, gilt dieses Rundschreiben entsprechend.
Anlage
Muster für den Ablauf der Berufsberatung für die Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Förderschulen oder im gemeinsamen Unterricht
Jahrgangsstufe 9
- Vorbereitungskonferenz aller Klassenlehrkräfte der Jahrgangsstufe 9 (im ersten Halbjahr)
- Elternversammlung - Information über Berufsberatung und Schülerbetriebspraktikum
- Schulbesprechung und erste Berufsberatung durch die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Arbeitsämter
- Schülerbetriebspraktikum (günstig 2. Schulhalbjahr)
- Elternversammlung mit Berufsberaterinnen oder Berufsberatern.
Jahrgangsstufe 10
- Berufsberatung
- Veranstaltungen im Berufsinformationszentrum (BIZ)
- zusätzliches Schülerbetriebspraktikum (günstig: im 1. Schulhalbjahr) gemäß Nummer 2 Abs. 2 VV-Schülerbetriebspraktika vom 4. September 1995 (ABl. MBJS S. 502)
- Weitere berufsvorbereitende Veranstaltungen z. B. Besuche von Bildungsträgern, von Betrieben, dem OSZ
- Elternversammlung unter Beteiligung der Bildungsträger und der Oberstufenzentren (OSZ); Hinweise auf Schulpflichtregelungen.