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Rundschreiben 11/04 (RS 11/04)

Rundschreiben 11/04 (RS 11/04)
vom 10. Mai 2004
(Abl. MBJS/04, [Nr. 10], S.317)

Zeiträume und Termine für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10
im Schuljahr 2004/2005

Anlage

1. Für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2004/2005 gelten die als Anlage beigefügten Zeiträume und Termine.

2. Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 33 Satz 3 der Sekundarstufe I-Verordnung gilt:

2.1 Unterrichtsausfall soll vermieden werden. Gegebenenfalls sind für Prüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.

2.2 Zwischen zwei Prüfungen liegt für eine Schülerin oder einen Schüler in der Regel mindestens ein freier Tag.

2.3 Die Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen erfolgt frühestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 48 Abs. 4 Sekundarstufe I-Verordnung.

2.4 Die freiwilligen Zusatzprüfungen dürfen frühestens am zweiten Tag nach der Beantragung der Prüfungen stattfinden.

3. Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2004 in Kraft und am 31. August 2005 außer Kraft

Anlage

Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2004/2005 Zeiträume und Termine

Termin/ZeitraumVorgangBezug zur Sek I-V
bis 27. September 2004 konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses § 38
4. Mai 2005 schriftliche Prüfung Deutsch § 32 Abs. 1 Nr. 1
9. Mai 2005 schriftliche Prüfung Mathematik § 32 Abs. 1 Nr. 2
27. Mai 2005 - letzter Unterrichtstag für die Jahrgangsstufe 10
- Bekanntgabe der Jahresnoten
- Bekanntgabe der Ergebnisse der Prüfungen in Deutsch und Mathematik
- Bekanntgabe der Abschlussnoten, in Gesamtschulen er Abschlussnoten und der Abschlusspunktzahlen, in
 
30. Mai 2005
bis
17. Juni 2005  
Zeitraum für die

- mündlichen Prüfungen, einschließlich Gruppenprüfungen

- Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen in Deutsch und Mathematik und anderen Fächern

freiwilligen Zusatzprüfungen


§ 32 Abs. 1 Nr. 3 und 4


§ 32 Abs. 2,
§ 48 Abs. 4


§ 32 Abs. 2