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Rundschreiben 06/22 (RS 06/22)
Rundschreiben 06/22 (RS 06/22)
vom 8. August 2022
(Abl. MBJS/22, [Nr. 33], S.366)
Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2023/2024 in der gymnasialen Oberstufe
Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2023/2024 werden folgender Terminrahmen gemäß § 16 Absatz 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 21. August 2009 (GVBl. II S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. April 2021 (GVBl. II/21, Nr. 47), sowie folgende organisatorische Hinweise veröffentlicht.
1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2023/2024
Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.
Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 17 Absatz 6 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung gilt:
- Der von dem Prüfungsausschuss für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
- Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler kann bis zu zwei Werktagen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach möglich sein.
- Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.
- Die Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife kann auch nach dem 30. Juni 2024 erfolgen, wenn an einer Schule kein Prüfling den Bundesfreiwilligendienst oder den Freiwilligen Wehrdienst zum 1. Juli 2024 antritt.
Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Die Aufgabenvorschläge werden in diesem Fall dezentral gemäß § 23 Absatz 3 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung erarbeitet und genehmigt. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenvorschlägen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2023 in Kraft und am 31. Juli 2024 außer Kraft.
Anlage
Abiturprüfung im Schuljahr 2023/2024 in der gymnasialen Oberstufe
Termine und Fristen
Termin/Frist |
Vorgang |
Rechtsgrundlage |
---|---|---|
bis zum 04.09.2023 |
konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses |
§ 17 GOSTV |
bis zum 08.09.2023 |
Festlegung der Abiturprüfungsfächer; Beantragung einer Besonderen Lernleistung |
§ 10 Absatz 2, 3 und 4 GOSTV |
bis zum 26.01.2024 |
Abgabe der dezentralen Aufgabenvorschläge bei der zuständigen Schulrätin oder dem zuständigen Schulrat für die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) |
§ 23 Absatz 3 GOSTV, Nummer 14 Absatz 1 und 2 VV-GOSTV |
10.04.2024 |
Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase |
§ 19 GOSTV |
12.04.2024 |
Bekanntgabe der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung, letzter Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase |
§ 19 GOSTV, § 19 Absatz 2 GOSTV, Nummer 13 |
15.04. bis 13.05.2024 |
Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung, Termine für die Fächer des Zentralabiturs: |
§ 22, § 23 Absatz 1 GOSTV, Nummer 14 |
ab 13.05.2024 |
Mündliche Abiturprüfungen einschl. Kolloquien der Besonderen Lernleistung sowie Zusatzprüfungen |
§ 25 GOSTV, Nummer 16 |
15.05. bis 05.06.2024 |
Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den dezentral zu prüfenden Fächern: Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des Zentralabiturs: |
§ 23 GOSTV Nummer 14 |
bis 28.06.2024 |
Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife |
§ 34 Absatz 4 GOSTV |