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Richtlinie für die betriebliche Ausbildung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin
Richtlinie für die betriebliche Ausbildung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin
vom 21. Januar 2003
Auf Grund des § 44 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. August 2002 (BGBl. I S. 3140), erlässt das Ministerium des Innern als zuständige Stelle folgende Richtlinie für die betriebliche Ausbildung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin.
1. Zweck
Zweck dieser Richtlinie ist es, auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes nach § 4 Abs.1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin vom 17. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3889), eine Gliederung für die betriebliche Ausbildung vorzunehmen und somit eine sachliche und zeitliche Abstimmung der in den verschiedenen Ausbildungsorten zu vermittelnden Ausbildungsinhalte zu erreichen.
2. Ausbildungskatalog (Anlage 1)
Der Ausbildungskatalog dient der sachlichen und zeitlichen Ausführung des Ausbildungsrahmenplanes. Die Anmerkungen zu den Nummern des Ausbildungsrahmenplanes in kursiver Schrift erläutern die einzelnen Ausbildungsinhalte und stellen keine vollständige Aufzählung dar.
Die Zeitrichtwerte des Ausbildungskataloges sind als reine Ausbildungszeit (ohne Urlaub, Feiertage, Berufschulzeiten) im betrieblichen Ausbildungsplan vorzusehen.
Nehmen Auszubildende nicht, oder nur anteilig, an der überbetrieblichen Ausbildung teil, sind die Zeitrichtwerte des Ausbildungskataloges entsprechend zu erhöhen. (Zeitrichtwerte des Ausbildungskataloges in Klammern entsprechen der Ausbildungszeit ohne überbetriebliche Ausbildungselemente).
3. Ausbildungsort
3.1 Überbetriebliche Ausbildung (Anlage 2)
Die berufspraktische Ausbildung wird für Auszubildende der Landkreise und kreisfreien Städte (Kataster- und Vermessungsämter) und der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (Landesbetrieb-LGB) im Ausbildungsbetrieb sowie überbetrieblich am Aus- und Fortbildungszentrum der Vermessungs- und Katasterverwaltung durchgeführt.
Die berufspraktische Ausbildung wird für Auszubildende der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure oder anderer freiberuflich tätiger Vermessungsbüros im Betrieb und soweit Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplanes nicht oder nicht ausreichend qualifiziert in der betrieblichen Ausbildung vermittelt werden können, in Lehrgangsform am Aus- und Fortbildungszentrum der Vermessungs- und Katasterverwaltung durchgeführt.
Der Bedarf der betreffenden Betriebe ist der zuständigen Stelle zum Ausbildungsbeginn anzumelden. Die Lehrgänge am Aus- und Fortbildungszentrum der Vermessungs- und Katasterverwaltung sind für die entsendenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure oder anderer freiberuflich tätiger Vermessungsbüros kostenpflichtig.
Im Rahmen der jeweils geltenden Richtlinien kann hierfür eine finanzielle Förderung beantragt werden.
Die Zeitabfolge der überbetrieblichen Lehrgänge erfolgt in Abstimmung zwischen dem Aus- und Fortbildungszentrum und den Ausbildungsbetrieben.
3.2 Ausbildungsverbund (Anlage 3)
Im Rahmen eines Ausbildungsverbundes sollen in der zweiten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres die Auszubildenden der Kataster- und Vermessungsämter und der LGB 4 Wochen bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und die Auszubildenden der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure oder anderer freiberuflich tätiger Vermessungsbüros 4 Wochen bei einem Kataster- und Vermessungsamt ausgebildet werden. In diesem Ausbildungsabschnitt sollen die Auszubildenden die Betriebsstruktur, Aufgaben und Arbeitsabläufe eines Kataster- und Vermessungsamtes bzw. eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs kennen lernen.
Die zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf führt eine Liste der Ausbildungsbetriebe, die Auszubildende aufnehmen.
4. Betrieblicher Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung dieser Richtlinie für den Auszubildenden einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen.
In jedem Fall trägt der Ausbildende die Gesamtverantwortung, dass dem Auszubildenden alle Ausbildungsinhalte des Rahmenausbildungsplanes vermittelt wurden. Berufsschullehrinhalte oder die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung sowie am Ausbildungsverbund entbinden den Ausbildenden nicht von seiner generellen Ausbildungsverpflichtung (§ 6 BBiG).
5. In-Kraft-Treten , Außer-Kraft-Treten
5.1 Diese Richtlinie tritt am 1. Februar 2003 in Kraft.
5.2 Zugleich wird der Runderlass III Nr. 20/1995 vom 13. Juli 1995 aufgehoben.
5.3 Diese Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.01.2007 außer Kraft.
Anlage 1
Ausbildungskatalog
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse | zeitliche Richtwerte in Netto-Tagen im Ausbildungsjahr | ||
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | |||
1 | Berufsbildung (§ 3 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - wichtige Aussagen des Berufsbildungsgesetzes, der Ausbildungsverordnung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin und der Prüfungsordnungen kennen und erläutern c) Notwendigkeit und Möglichkeiten inner- und außerbetrieblicher berufsbezogener Fortbildung darstellen - Ausbildungsgänge im Vermessungswesen beschreiben - Rechtliche Grundlagen kennen: Berufsbildungsgesetz Ausbildungsverordnung |
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
2 | Aufbau und Organisation des Vermessungswesens sowie der Ausbildungsstätte (§ 3 Nr. 2) | a) Aufgaben, Aufbau und Organisation des öffentlichen Vermessungswesens beschreiben - Ministerium - Hauptaufgaben nennen - Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg - Hauptaufgaben nennen - Kataster- und Vermessungsamt - Hauptaufgaben nennen - Amt für Flurneuordnung - Hauptaufgaben nennen - andere behördliche Vermessungsstellen nennen b) Aufgaben, die von gewerblich und freiberuflich Tätigen ausgeführt werden, nennen - Berufsordnung c) Aufbau der Ausbildungsstätte sowie Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Funktionsbereiche beschreiben - Organisationsplan beschreiben - Arbeitsplatz beschreiben - Geschäftsverteilungsplan (Zweck erläutern) d) Beziehungen der Ausbildungsstätte und ihrer Mitarbeiter zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs- und Standesvertretungen und Gewerkschaften darstellene) Aufgaben und Stellung der betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Organe der Ausbildungsstätte beschreiben - wesentliche Regelungen des PersVG nennen |
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
3 | Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3) | a) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages aufzeigen b) wesentliche Bestimmungen der für die Ausbildungsstätte geltenden Tarifverträge aufzeigen c) Bestandteile der Sozialversicherung sowie Träger und Beitragssysteme aufzeigen d) wesentliche Bestimmungen der für die Ausbildungsstätte geltenden Arbeitsschutzgesetze aufzeigen und die Aufgaben und Organisationen des Arbeitsschutzes darstellen - Jugendarbeitsschutzgesetz - Mutterschutzgesetz - gesetzliche Unfallversicherung |
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
4 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Material (§ 3 Nr. 4) | a) Arbeitssicherheitsvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden- Verkehrsrechtliche Vorschriften bei Vermessungsarbeiten - Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Sicherheitsregeln für Vermessungsarbeiten - Sicherheitsregeln für Büro-Arbeitsplätze b) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten c) wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung aufzeigen und die Wirkung von Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräten erläutern d) Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen, leichtentzündbaren Stoffen, vom elektrischen Strom und von Strahlen in der Ausbildungsstätte ausgehen können, beschreiben e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen f) die in der Ausbildungsstätte verwendeten Energiearten bezeichnen und Möglichkeiten rationeller Verwendung von Energie im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich nutzen |
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
5 | Erfassen, Verwalten und Weiterverarbeiten von Daten (§ 3 Nr. 5) | a) Datensammlungen, insbesondere Ordnungskriterien und Inhalt der Dateien sowie unterschiedliche Datenträger erläutern - Struktur von Datensammlungen kennen - Dateien (Inhalt und Form) kennen - Datenträger nennen b) Aufbau eines Datenverarbeitungssystems einschließlich der Peripheriegeräte auch für die graphische Datenverarbeitung beschreiben - Grundkonfiguration eines Einzelplatzes kennen - Peripheriegeräte kennen - Betriebssysteme kennen - Netzwerke nennen - Speichergrößen und Speichermöglichkeiten der DV erläutern |
7 (15) * | ||
c) die Notwendigkeit des Datenschutzes begründen, die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten und die Zugriffsberechtigungen erläutern - Gesetzliche Grundlagen kennen - Zugriffsberechtigung und Datenweitergabe erklären d) Daten auf unterschiedlichen Datenträgern erfassen und sichern - Möglichkeiten der Datenerfassung kennen - Datenübertragung erläutern - Datensicherung beschreiben e) Dateien fortführen |
8 (12) * | ||||
f) Daten nach verschiedenen Kriterien suchen, selektieren und weiterverarbeiten - Suchkriterien nennen - Datenbanken kennen g) Datenfluss von der Erfassung bis zum Endprodukt planen - Projektvorbereitung (z. B. Koordinatenbereitstellung) - Datenerfassung (Messung) - Übernahme und Weiterverarbeitu - Darstellung des Endproduktes - Archivierung h) Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung erläutern - Berechnungsprogramme - Graphische Datenverarbeitung - Informationssysteme i) Auswirkungen der automatisierten Datenverarbeitung auf die Arbeitsorganisation, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsanforderungen an Beispielen der ausbildenden Stätte erklären - Effektive Erfassung von Messdaten - Rasche Aktualisierung des Datenbestandes - Vermeidung von Mehrfachnachweisen - Einheitlicher Basisdatenbestand - Maßstabsfreie Datenspeicherung - Erleichterung von Datenzugriff und Datenaustausch - Vielfältige Möglichkeiten der Datenausgabe - Mitarbeiterschulung k) vermessungstechnische Programme einsetzen - Berechnungsprogramme anwenden - Graphische Datenverarbeitung anwenden |
14 (18) * | ||||
6 | Anwenden berufsbezogener Rechts- und Verwaltungsvorschriften (§ 3 Nr. 6) | a) Eigentum und andere Rechte an Grundstücken sowie Belastungen und Beschränkungen beschreibenb) Möglichkeiten des Eigentumsübergangs erläuternzu a) und b) - Bedeutung des Eigentums am Grund und Boden beschreiben - Einschränkungen des Eigentumsrechts nennen - Möglichkeiten des Eigentumserwerbs aufzählen - Enteignungsmöglichkeiten in Grundzügen beschreiben - Rechte an Grundstücken nennen c) Bedeutung und Aufbau von Grundbuch und Liegenschaftskataster erklärend) Bestimmungen über die Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung anwenden sowie die rechtliche Bedeutung der Vermarkung bzw. Abmarkung erklärenzu c) und d) - Bedeutung des Grundbuchs beschreiben - Bedeutung des Liegenschaftskatasters beschreiben - Aufbau von Grundbuch und Liegenschaftskataster beschreiben, ALB, ALK - Rechtsgrundlage des Vermessungswesens im Aufbau kennen - Beispiele für Verwaltungsakte und Rechtsbehelfe nennen und auf das Vermessungsrecht übertragen e) Bestimmungen über die Landesvermessung bei Aufbau, Erhaltung und Nachweis der Festpunktfelder anwenden - Festlegungen zum amtl. Bezugssystem der Lage und Höhe kennen f) Grundbegriffe der Bodenschätzung nennen |
17 (26) * | ||
g) Ziele der Bauleitplanung beschreibenh) bau- und planungsrechtliche Vorschriften anwendenzu g) und h) - Bauleitpläne und ihre Bedeutung kennen - Rechtsgrundlage der Bauleitplanung nenn - wesentliche Festlegungen von Bauleitplänen erläutern (z. B. GFZ, GRZ, Baugrenze und - linie) i) Ziele des Flurbereinigungsverfahrens beschreiben - Ziele und Ablauf eines Flurbereinigungsverfahrens kennen - Unterlagen und Ergebnisse von Flurbereinigungsverfahren beschreiben k) Ziele des Umlegungsverfahrens beschreiben - Ziele und Ablauf von Umlegungsverfahren kennen - Unterlagen und Ergebnisse von Umlegungsverfahren beschreiben l) Grundsätze der Verkehrswertermittlung von Grundstücken erläutern - Definition Verkehrswert, Bodenrichtwert - Gutachterausschüsse - Kaufpreissammlung - Wertermittlungsverfahren m) bei der Kosten- und Honorarermittlung für Vermessungsleistungen mitwirken - Grundsätze der Kostenermittlung für Vermessungsleistungen kennen, VermGebKO HOAI - Kosten für einfache Aufträge berechnen n) Auskunft und Beratung situationsgerecht und bürgerorientiert vornehmen |
14 (18) * | ||||
7 | Anfertigen, Erneuern und Fortführen großmaßstäbiger Karten, Pläne und Risse (§ 3 Nr. 7) | a) auf verschiedenen Zeichenträgern nach unterschiedlichen Verfahren beschriften und Grenzen, Signaturen und Topographie darstellen- unterschiedliche Zeichenträger und deren Eigenschaften nennen b) Vorschriften für die Herstellung und Fortführung von Karten, Plänen und Rissen anwendenc) einfache Kartierungen anfertigen - Handhabung der Kartiergeräte - Kartieren nach Vermessungszahlen und Koordinaten d) Deutsche Schrift lesene) in der Ausbildungsstätte gebräuchliche Vervielfältigungsverfahren anwenden - Bürokopiergeräte kennen und bedienen - Druckverfahren nennen |
21 (47) * | ||
f) Risse anfertigen und ausarbeiten - Risse im Außendienst führen - Alte Zahlennachweise lesen und interpretieren g) großmaßstäbige Karten und Pläne anfertigen und fortführen sowie dabei auftretende Abweichungen berücksichtigen - Fehlerverteilung (graphisch und mathematisch) durchführen, Kartenverzug und Kontrollen kennen - nach Koordinaten und Vermessungszahlen in vorhandene Karten kartieren - Karteninhalt und Randgestaltung kennen - Herstellung und Beschreibung abgeleiteter Karten und Pläne (z. B. Lageplan ...) - Plots prüfen h) Maßstabsumwandlungen nach verschiedenen Verfahren durchführen - Verfahren zur Vergrößerung und Verkleinerung von Karten kennen, Maßstabsumwandlungen von Strecken und Flächen durchführen und verschiedene Verfahren beschreiben |
23 (36) * | ||||
i) Höhenpunkte auftragen, Höhenlinien konstruieren und zeichnen- graphische und rechnerische Interpolation k) Längs- und Querprofile konstruieren und zeichnen - Stationierung - Maßstabswahl für Länge und Höhe l) Geländeprofile aus Höhenlinien entwickeln - Reliefs zeichnen und erläutern - Neigungsverhältnisse ableiten m) großmaßstäbige Karten und Pläne anfertigen sowie fortführen unter Einsatz der graphischen Datenverarbeitung durch Digitalisieren, Konstruieren und Plotten - Karten und Pläne digitalisieren - digitalisierte Karten fortführen - Verschiedene Digitalisierverfahren nennen |
30 (38) * | ||||
8 | Ausführen vermessungstechnischer Berechnungen (§ 3 Nr. 8) | a) Längen- und Winkelmaßeinheiten erläutern und gebräuchliche Einheiten anwenden b) historische Maßeinheiten umrechnen c) ebene Geometrie, lineare Algebra und Arithmetik anwenden d) Sätze und Funktionen der ebenen Trigonometrie anwenden - Funktionen am rechtwinkligen Dreieck anwenden - Sinus-und Kosinussatz anwenden e) Höhe und Höhenfußpunkt aus den Dreieckseiten berechnen und die Rechenformeln ableiten f) Sicherungs- und Kontrollberechnungen zu Strecken- und Höhenmessungen durchführen |
21 (47) * | ||
g) Koordinaten aus orthogonalen und polaren Aufnahmeelementen berechnen und die Rechenformel ableiten h) die Form des Erdkörpers und seine unterschiedlichen mathematischen Hilfskörper beschreiben i) Abbildungssysteme von Gauß/Krüger und Soldner sowie deren Eigenschaften erläutern - UTM Abbildungssystem k) polare und orthogonale Absteckungselemente aus Koordinaten ermitteln l) Flächen nach unterschiedlichen Verfahren ermitteln und Fehlereinflüsse berücksichtigen - Flächenberechnungsarten kennen - Flächenberechnung durch Zerlegung in Trapeze und Dreiecke durchführen - Flächenberechnung aus Feldmaßen durchführen - Flächenberechnung aus Koordinaten durchführen - Aufbau und Wirkungsweise gebräuchlicher Hilfsmittel zur graphischen und halbgraphischen Flächenermittlung kennen - Fehlereinflüsse bei der graphischen und halbgraphischen Flächenermittlung nennen m) geometrisches Nivellement auswerten n) trigonometrische Höhenübertragungen auswerten o) Koordinaten aus einem ebenen Koordinatensystem über zwei identische Punkte in ein anderes ebenes Koordinatensystem umformen p) Schnittpunkte berechnen - Linienschnitt - Parallelschnitt - Sonderfälle q) Kontrollberechnungen zu Richtungs- und Winkelmessungen durchführen |
25 (39) * | ||||
r) Polygonzug einfacher Art berechnen - Polygonzugarten - Polygonzug mit An- und Abschlussrichtung s) Flächenteilungen nach verschiedenen Bedingungen berechnen und Absteckungselemente sowie Verschiebemaße ermitteln - nach Sollflächen in einem Dreieck oder Trapez über Parallel- oder Senkrechtteilung oder durch einen gegebenen Punkt - nach Sollflächen in einem Viereck über Parallel- oder Senkrechtteilung - Grenzausgleich t) Absteckungselemente eines Kreisbogens berechnen - Hauptpunkte eines Kreisbogens von der Tangente oder Sehne mit gleichen Abszissenunterschieden oder mit gleichen Bogenlängen berechnen u) Erdmassen aus Querprofilen, Flächennivellements und Höhenlinienplänen ermitteln |
23 (30) * | ||||
9 | Durchführen von Lage- und Höhenvermessungen (§ 3 Nr. 9) | a) Arbeitsgeräte und -hilfsmittel einsetzen und warten- auf gebräuchliche Geräte und Hilfsmittel beschränken b) Lagevermessungen nach verschiedenen Verfahren durchführen - Lagevermessungen nach dem Einbinde-, Orthogonal- und Polarverfahren durchführen - weitere Verfahren nennen c) grobe Messungsfehler aufdecken und beseitigen d) Strahlengänge in optischen Bauteilen skizzieren und Gesetzmäßigkeiten der geometrischen Optik erläutern |
18 (40) * | ||
e) Aufbau von Vermessungsinstrumenten skizzieren und Arbeitsweisen erläutern f) Streckenmessgeräte und Winkelmessinstrumente prüfen g) Nivellierinstrumente prüfen h) Höhenvermessungen nach verschiedenen Verfahren durchführen - insbesondere nach dem geometrischen und trigonometrischen Nivellement i) zufällige und systematische Fehler unterscheiden, systematische Fehlereinflüsse berücksichtigen k) Vermessungs- und Grenzpunkte nach Vermessungsunterlagen aufsuchen, überprüfen, vermarken, sichern und einmessen |
23 (36) * | ||||
l) kombinierte Lage- und Höhenvermessungen für Längs- und Querprofile und zur flächenhaften Geländeaufnahme durchführen- Anwendung satellitengestützter Verfahren m) Absteckungsarbeiten nach Lage und Höhe unter Einsatz verschiedener Verfahren durchführen n) Datenfluss vom Feldeinsatz bis zum Endprodukt planen und durchführen - vgl. hierzu lfd. Nr. 5 Buchstabe g o) Vermessungsergebnisse dokumentieren p) Feldvergleiche nach Karten und Luftbildern durchführen q) Signalisierungsarbeiten für Bildflüge beschreiben |
35 (45) * | ||||
10 | Karten und Luftbilder (§ 3 Nr. 10) | a) Karten mit Hilfe der Zeichenerklärung lesen und den Karteninhalt beschreiben - Grundbegriffe der Kartographie, amtlichen Karten , thematischen Karten - Bestandteile der Karten b) die Maßstabsfolge der Landeskartenwerke sowie das System von Blattschnitt und -benennung erläutern |
3 (6) * | ||
c) Punkte auf der Erdoberfläche mit Hilfe geographischer Koordinaten lokalisieren d) aus der Darstellung durch Höhenlinien, Koten, Schraffen und Schummerung Geländeformen interpretieren e) Zweck und Grundzüge der Generalisierung erläutern und an Beispielen aufzeigen |
4 (6) * | ||||
f) Karten als Informationsträger nutzen- Auswertung kartographischer Informationsdarstellungen - Auswertungen digitaler Informationen ATKIS g) charakteristische Merkmale thematischer und topographischer Karten aufzeigen h) Grundzüge der Luftbildmessung beschreiben - Grundlagen der Bildflugplanung erklären - Aufgabe, Auswahl und Bestimmung von Lage- und Höhenpasspunkten erläutern - Notwendigkeit der Entzerrung von Luftbildern erläutern i) Luftbilder interpretieren |
4 (6) * | ||||
Betriebliche Gesamtausbildungsdauer in Tagen | 70 | 100 | 120 | ||
Betriebliche Gesamtausbildungsdauer ohne überbetriebliche Ausbildung in Tagen | 155 | 155 | 155 |
* Zeitrichtwert ohne überbetriebliche Ausbildung
Anlage 2
Überbetriebliche Ausbildung am Aus- und Fortbildungszentrum der Vermessungs- und Katasterverwaltung
1. Ausbildungsjahr | Kataster - u. Vermessungsämter | ÖbVI/Vermessungsbüros | ||
---|---|---|---|---|
lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vermittelnde Fertigkeiten | Dauer in Wochen | |
1 | Grundfertigkeiten in der einfachen Lagemessung (§ 3 Nr. 7 b, c, d, f) |
- Mechanische Streckenmessung - Grundfunktionen der Totalstation |
6 | *) |
2 | Vermessungstechnisches Zeichnen und manuelle Kartierungen (§ 3 Nr. 7 a, b) |
- Grundsätze zur Beschriftung von Karten |
6 | 4 |
3 | Einführung in die Informatik (§ 3 Nr. 5 a, b) |
- Informationen zu Windows NT |
1 | 1 |
4 | Einführung in die rechnergestützte Risserstellung und Kartierung (§ 3 Nr. 5 k, Nr. 7 f Nr. 8 a bis f, Nr. 9 b, k) |
- Nutzung anwenderorientierter Registrierprogramme von Totalstationen |
4 | 1 |
2. Ausbildungsjahr | Kataster- u. Vermessungsämter | ÖbVI/Vermessungsbüros | ||
lfd.- Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vermittelnde Fertigkeiten | Dauer in Wochen | |
5 | Geometrische Höhenbestimmung (§ 3 Nr. 9 g, h, Nr. 8 m) |
- Prüfen und Justieren von Nivellierinstrumenten |
1 | *) |
6 | Winkelmessung und trigonometrische Höhenbestimmung (§ 3 Nr. 8 n, 9 f, h) |
- Prüfen und Justieren von klassischen Theodoliten |
2 | *) |
7 | Durchführung von Lage- und Höhenvermessungen (§ 3 Nr. 5 g, k Nr. 7 f, g, m Nr. 9 n, o) |
- Tachymetrische Geländeaufnahme mit Datenregistrierung und rechnergestützter Auswertung |
5 | *) |
8 | Erarbeitung eines Reliefs (§ 3 Nr. 7 i, l Nr. 9 n, o) |
- Aufnahme eines kupierten Geländes mit Datenregistrierung |
2 | 1 |
9 | ALK-GIAP (§ 3 Nr. 7 m) |
- Bearbeiten von Ausschnitten einer Liegenschaftskarte unter Verwendung von digitalisierten, gemessenen und gerechneten Daten |
1 | 1 |
3. Ausbildungsjahr | Kataster- u. Vermessungsämter | ÖbVI/Vermessungs- büros | ||
lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vermittelnde Fertigkeiten | Dauer in Wochen | |
10 | Geodätische Berechnungen I (§ 3 Nr. 8 g, k, l, q) |
- Auswerten von Richtungsmessungen |
1 | 1 |
11 | Geodätische Punktbestimmungen (§ 3 Nr. 5 k, Nr. 8 r, t, Nr. 9 m, Nr. 10f) |
- Geodätische Berechnungen am PC - Satellitengeodätische Punktbestimmungen |
3 | *) |
12 | Längs- und Querprofile (§ 3 Nr. 9 l, Nr. 7 k) |
- Messen von Profilen an langgestreckten Objekten mit Datenregistrierung |
2 | 2 |
13 | Geodätische Berechnungen II (§ 3 Nr. 8 o, p , r, t, u) |
- Berechnung von Polygonzügen, Geradenschnitten und Koordinatentransformationen, Kreisbögen |
1 | 1 |
*) Auszubildende der ÖbVI/Vermessungsbüros können im Rahmen freier Kapazitäten an diesen Lehrgängen teilnehmen
Anlage 3
Ausbildungsinhalte die im Rahmen des Ausbildungsverbundes zu vermitteln sind
1. Für Auszubildende der Kataster- und Vermessungsämter /der LGB im „Ausbildungsbetrieb Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur“
Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vermittelnde Fertigkeiten | zeitliche Richtwerte in Netto-Tagen |
---|---|---|
§ 3 Nr. 2 b) | Aufgabenfeld und Organisationsstruktur des Büros im Überblick darstellen. | 1 |
§ 3 Nr. 2 d) | Beziehungen des Büros und seiner Mitarbeiter zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs- und Standesvertretungen und Gewerkschaften darstellen. | |
§ 3 Nr. 5 f) - k) | Überblick über bürospezifische Lösungen hinsichtlich
- der Datenerfassung/des Datenflusses |
|
§ 3 Nr. 5 f) - k) | Messungsvorbereitung
- vorhandene Unterlagen sichten (Unterlagenvorbereitung KVA, Bezugsaufträge aus Geschäftsbuch ermitteln, Archivarbeit) |
4 |
§ 3 Nr. 9a) - q), Nr. 6 e) | Mitarbeit bei örtlichen Vermessungsarbeiten
- Arbeiten im Festpunktfeld (Punktbestimmung nach |
10 |
§ 3 Nr.5 f) - k), Nr.7b, f | Dokumentation und Auswertung örtlicher Vermessungsarbeiten
- Datenfluss/Datenaufbereitung |
5 |
2. Für Auszubildende der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im „Ausbildungsbetrieb Kataster- und Vermessungsamt“
Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vermittelnde Fertigkeiten | zeitliche Richtwerte in Netto-Tagen |
---|---|---|
§ 3 Nr .2a) | Aufgabenfeld und Organisationsstruktur des Katasteramtes im Überblick darstellen. | 1 |
§ 3 Nr. 6 a) - e | Bestimmungen über die Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung anwenden sowie die rechtliche Bedeutung der Vermarkung bzw. Abmarkung erklären
- Bedeutung des Grundbuchs beschreiben |
6 |
§ 3 Nr. 6 a) - e), n), Nr. 7 d) | Mitwirkung bei der Erstellung von Auszügen aus dem Katasterbuch- und Zahlenwerk, Festpunktfeld usw.
- Unterlagenvorbereitung |
10 |
§ 3 Nr.5 f) - k) | Grundkenntnisse im Umgang mit Katasterauskunftssystemen vermitteln | |
§ 3 Nr. 6 l) | Grundsätze der Verkehrswertermittlung von Grundstücken sowie die Funktionsweise des GA-Ausschusses erläutern
- Definition Verkehrswert, Bodenrichtwert |
3 |