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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie Historische Fassung

ARCHIV

Errichtung des Staatlichen Prüfungsamtes für Verwaltungslaufbahnen


vom 24. Dezember 1992
(ABl./93, [Nr. 04], S.109)

  1. Als Einrichtung des Landes wird gemäß § 12 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung - Landesorga­nisationsgesetz - (GVBl. 1991 S. 148) im Geschäftsbereich des Ministers des Innern mit sofortiger Wirkung ein staatliches Prüfungsamt errichtet. Es führt die Bezeichnung

    Staatliches Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen.

    Das Prüfungsamt hat folgende Aufgaben:
    • Durchführung der Laufbahnprüfungen für den geho­benen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen Verwaltung des Landes Brandenburg, in den Ge­meinden und Gemeindeverbänden sowie für den geho­benen Polizeivollzugsdienst des Landes,
    • Durchführung der Laufbahnprüfungen für den mitt­leren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen Ver­waltung des Landes Brandenburg,
    • Durchführung der Zwischen- und der Abschlußprü­fungen für den Beruf "Verwaltungsfachangestellte/r" und "Fachangestellte/r für Bürokommunikation",
    • Durchführung von vorgeschriebenen Prüfungen anderer Dienste im Angestelltenbereich.

    Die Zuweisung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.

  2. Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen hat seinen Sitz in O-1501 Neufahrland, Am Lehnitzsee 1.
  3. Es führt das Landeswappen gemäß § 1 der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 30.5.1991(GVBl. 1991 S. 348). Die Umschrift des Landessiegels lautet:

    "Staatliches Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen"

  4. Das Staatliche Prüfungsamt untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministers des Innern.