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Errichtung des Staatlichen Prüfungsamtes für Verwaltungslaufbahnen
vom 24. Dezember 1992
(ABl./93, [Nr. 04], S.109)
- Als Einrichtung des Landes wird gemäß § 12 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung - Landesorganisationsgesetz - (GVBl. 1991 S. 148) im Geschäftsbereich des Ministers des Innern mit sofortiger Wirkung ein staatliches Prüfungsamt errichtet. Es führt die Bezeichnung
Staatliches Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen.
Das Prüfungsamt hat folgende Aufgaben:
- Durchführung der Laufbahnprüfungen für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen Verwaltung des Landes Brandenburg, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes,
- Durchführung der Laufbahnprüfungen für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen Verwaltung des Landes Brandenburg,
- Durchführung der Zwischen- und der Abschlußprüfungen für den Beruf "Verwaltungsfachangestellte/r" und "Fachangestellte/r für Bürokommunikation",
- Durchführung von vorgeschriebenen Prüfungen anderer Dienste im Angestelltenbereich.
Die Zuweisung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.
- Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen hat seinen Sitz in O-1501 Neufahrland, Am Lehnitzsee 1.
- Es führt das Landeswappen gemäß § 1 der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 30.5.1991(GVBl. 1991 S. 348). Die Umschrift des Landessiegels lautet:
"Staatliches Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen"
- Das Staatliche Prüfungsamt untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministers des Innern.