Suche
ARCHIV
Abstimmung der Daten an der Landesgrenze Berlin/Brandenburg (Prioritätenerlass II)
Abstimmung der Daten an der Landesgrenze Berlin/Brandenburg (Prioritätenerlass II)
vom 19. Juni 2007
Die Auswertung der vorliegenden Daten der Landesgrenze Berlin-Brandenburg durch den Landesbetrieb LGB hat deutlich gemacht, dass die Abstimmung ein diffizileres Vorgehen erfordert.
Zu beachten ist, dass
- das neue Datenmodell jede Grenzlinie mit ihren "Läufersteinen" für abgehende Grenzen als Polygon sieht,
- somit alle Grenzpunkte in der Landesgrenze gemeinsame Grenzpunkte sind und bei der Abstimmung berücksichtigt werden müssen,
- zur Identität und eindeutigen Zuordnung der gemeinsamen Grenzpunkte der Landesgrenze jeder dieser Punkte sowohl in Berlin als auch in Brandenburg nummeriert sein muss,
- jeder Grenzpunkt der Landesgrenze als Abstimmungsergebnis nur ein identisches ETRS89-Koordinatenpaar haben darf, auf das sich Berlin und Brandenburg verständigen müssen.
Aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit haben sich beide Länder darauf verständigt, die gemeinsamen Grenzpunkte der Landesgrenze in einer das Projekt begleitenden Datei (Anlage) zu erfassen, die sowohl den Aufwand als auch den Fortschritt der Harmonisierungsarbeiten dokumentiert. Die Entscheidung über Punktidentität und Vorgehensweise wird in der Regel eine Einsicht in die Katasterakten erfordern, so dass die Liste nur durch Zusammenarbeit der betroffenen Katasterbehörden erstellt werden kann.
Für die Abstimmung gilt:
- Ziel ist die identische Abbildung der Landesgrenze. Nur Punkte, deren Koordinaten im Grundrissnachweis der ALK beider Länder mit identischen Koordinaten (bezogen auf ETRS89/UTM) geführt werden, gelten als abgestimmt.
- Alle Landesgrenzpunkte sind in die Folie 52 zu übernehmen.
- Die qualitativ hochwertigste Koordinatenbestimmung ist abzubilden.
- Die einvernehmlich abgestimmten Koordinaten unterliegen keiner einseitigen Homogenisierung.
Weiteres Vorgehen:
Die Katasterbehörden werden gebeten, in der vorgegebenen Datei (Anlage) zunächst die Daten zu den Landesgrenzpunkten aus dem brandenburgischen Grenznachweis einzutragen, danach die ausgefüllte Liste zur Ergänzung an die benachbarte Katasterbehörde in Berlin weiterzuleiten, die ergänzte Liste nach Rücklauf an den Landesbetrieb LGB zu senden.
Die erste Datei, die den Stand der Arbeiten ausweist, bitte ich bis zum 1.September 2007 an die LGB zu übersenden.
Der Landesbetrieb LGB wird gebeten, dem Ministerium des Innern bis zum 28. September 2007 eine Zusammenstellung und Beurteilung des Arbeitsstandes vorzulegen.
Im Auftrag
Oswald