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Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB);
Auszüge aus dem Bundeszentralregister, Nebenangebote zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen
(RE Nr. 40-2003 des MSWV, Abt. 5)
Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB);
Auszüge aus dem Bundeszentralregister, Nebenangebote zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen
(RE Nr. 40-2003 des MSWV, Abt. 5)
vom 27. November 2003
An die
Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
nachrichtlich: Landesrechnungshof
- Runderlass des MSWV, Abt. 5 Nr. 28/2003 vom 14.04.2003 i. V. m. dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 15/2003 vom 13.03.2003 - Einführung der 2. Fortschreibung des HVA B-StB (Stand: 12/2002)
- Schreiben des MSWV vom 02.10.2003, Gesch.-Z: 54.3-8212/Änderung HVA B-StB - Bekanntgabe von Änderungen in den Vergabe- und Vertragsunterlagen
Anlage: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 31/2003 vom 16.10.2003
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) hat mit seinem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 31/2003 Änderungen der Vergabeunterlagen und Richtlinien des „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)“ für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen bekannt gegeben.
Kurzfristig erfolgte die Umsetzung bereits mit dem unter Bezugspunkt 2. genannten Schreiben.
(1) Wegen erheblicher praktischer Umsetzungsschwierigkeiten und in Erwartung der gesetzlichen Neuregelung sind ab sofort keine Auszüge aus dem Bundeszentralregister mehr zu verlangen.
Bis zur nächsten Fortschreibung des HVA B-StB sind die entsprechenden Regelungen im HVA B-StB (im ARS 31/2003 unter Nr. (1) aufgeführt) nicht mehr anzuwenden.
Der Vordruck „HVA B-StB-Aufforderung 1 und 2 (12/02) ist durch den Vordruck Stand: 10/03 zu ersetzen, in dem die Ziff. 5.1 und der Stand geändert wurden (sh. Anlage 1 zum ARS 31/2003).
(2) Auf Grund der widersprüchlichen Regelungen in den Bewerbungsbedingungen zu Nebenangeboten (hier: Nr. 4.2, Teil A und Ziff. 4. Zu 4, Teil B) ist der Vordruck „HVA B-StB-Bewerbungsbedingungen/E 1 und E 2 (12/02)“ ab sofort nicht mehr zu verwenden.
Dieser Vordruck ist durch den Vordruck Stand: 10/03 zu ersetzen (sh. Anlage 2 zum ARS 31/2003). Danach sind auch Erklärungen und Nachweise für Nebenangebote für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Ich führe hiermit die vorgenannten Änderungen des HVA B-StB für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen ein und bitte, diese ab sofort allen Bauvergaben zugrunde zu legen.
Die unter 1. und 2. des Bezugsschreibens vom 02.10.2003 aufgestellten Regelungen sind damit hinfällig; ich hebe sie auf.
Die Anwendung für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen wird empfohlen.
Im Auftrag
Vollpracht