Errichtung der Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg
vom 30. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 53], S.960)
- Als Einrichtung des Landes wird gemäß § 12 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung - Landesorganisationsgesetz - (GVBl. 1991 S. 148) im Geschäftsbereich des Ministers des Innern mit sofortiger Wirkung eine Aus-Fortbildungsstätte errichtet. Sie führt die Bezeichnung
Landesakademie für öffentliche Verwaltung BrandenburgDie Einrichtung hat folgende Aufgaben:
- Durchführung von Auswahlverfahren für Bewerber der Beamtenlaufbahnen in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Landes Brandenburg sowie entsprechender Verwaltungsberufe
- Vorbereitung und Durchführung von Lehrgängen für Nachwuchskräfte der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Landes Brandenburg
- Vorbereitung und Durchführung von Lehrgängen für Auszubildende entsprechender Verwaltungsberufe
- Durchführung von Fortbildungsseminaren gemäß Fortbildungsprogramm des Ministeriums des Innern
- Die Akademie hat ihren Sitz in O-1501 Neufahrland, Am Lehnitzsee 1.
- Sie führt das Landeswappen gemäß § 1 der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 30.5.1991 (GVBl. 1991 S. 348). Die Umschrift des kleinen Landessiegels lautet:
Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg
- Die Landesakademie untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministers des Innern.