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Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter
Ergänzend zu dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - 45.4-1104-45.4 - vom 14. Dezember 2005 - (ABl. 2006 S. 31) wird mitgeteilt, dass die beabsichtigte Änderung der Jubiläumsverordnung durch das Bundesministerium des Innern rückwirkend zum 1. Oktober 1997 (Urteil des Europäischen Gerichtshofs) vorgesehen ist. Für alle Neueinstellungen ab diesem Zeitraum sind ermäßigte und regelmäßige Arbeitszeiten bei der Gewährung von Jubiläumszuwendungen gleich zu behandeln und damit berücksichtigungsfähig.