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Richtlinie über die Anwendung der IT-Strategie und von IT-Standards in der Landesverwaltung Brandenburg (IT-Standardisierungsrichtlinie)

Richtlinie über die Anwendung der IT-Strategie und von IT-Standards in der Landesverwaltung Brandenburg (IT-Standardisierungsrichtlinie)
vom 15. Juni 2004
(ABl./04, [Nr. 30], S. 566)

zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ausschusses der Ressort Information Officer vom 28. September 2021
(ABl./21, [Nr. 47], S.1007)

Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Gesetzes über Ziele und Vorgaben zur Modernisierung der Landesverwaltung (VerwModG) erlässt die Landesregierung nachfolgende Regelungen für die Standardisierung im Bereich der Informationstechnik.

1 Gegenstand und Geltungsbereich

Die IT-Standardisierungsrichtlinie regelt die Anwendung und die zeitliche Gültigkeit der IT-Strategie und der IT-Standards des Landes Brandenburg. Grundlagen sind das Gesetz zur Sicherung des Landeshaushaltes und zur Modernisierung der Landesverwaltung (HSichG 2003), hier Artikel 2 (Gesetz über Ziele und Vorgaben zur Modernisierung der Landesverwaltung - VerwModG - vom 10. Juli 2003 [GVBl. I S. 194, 195], geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Mai 2004 [GVBl. I S. 186, 193]), die eGovernment-Strategie (Beschluss der Landesregierung vom 11. Februar 2003) und die eGovernment- und IT-Organisationsrichtlinie (Beschluss der Landesregierung vom 16. Dezember 2003) des Landes Brandenburg.

Diese Richtlinie gilt für die Staatskanzlei, die Landesministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden, Einrichtungen und Landesbetriebe.

Länderübergreifende IT-Verbünde auf Basis von Staatsverträgen oder Verwaltungsabkommen sind von Regelungen im Zusammenhang mit dieser Richtlinie ausgenommen. Von den Regelungen kann in begründeten Einzelfällen auch abgewichen werden, wenn zur Aufgabenerfüllung notwendige Funktionalitäten anders nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder Kosten zur Verfügung gestellt werden können.

2 Definitionen

2.1 Informationstechnik (IT) im Sinne dieser Richtlinie umfasst alle Formen der elektronischen Informationsverarbeitung und Telekommunikation.

2.2 Unter Standards sind grundlegende Techniken (Protokolle, Schnittstellen, Datenformate, Methoden) beziehungsweise konkrete Anwendungsprogramme im Sinne der Vereinheitlichung und Kompatibilität der IT im Land Brandenburg zu verstehen.

3 Anwendung der IT-Strategie

Die IT-Strategie legt verbindlich den Rahmen für den weiteren Ausbau der Informationstechnik in der Landesverwaltung fest. Alle Behörden, Einrichtungen und Betriebe des Landes planen und realisieren den IT-Einsatz in ihren jeweiligen Bereichen nach Maßgabe der in der IT-Strategie festgelegten Ziele, Leitlinien und Migrationswege.

Die IT-Strategie ist Bestandteil dieser Richtlinie und liegt als Anlage 1 bei.

Die Ziele und Migrationswege der IT-Strategie umfassen jeweils einen Zeitraum von fünf Jahren.

4 Anwendung von IT-Standards

Die Landesregierung verfolgt mit der Festlegung von ressortübergreifenden IT-Standards die Ziele, die IT-Infrastruktur im Sinne von Wirtschaftlichkeit zu effektivieren, die Sicherheit von eGovernment- und IT-Verfahren zu gewährleisten und die IT-Infrastruktur, wo es möglich ist, zu vereinheitlichen und zu zentralisieren.

Die IT-Standards liegen dieser Richtlinie als Anlage 2 bei.

5 Fortschreibung der IT-Strategie und IT-Standards

Die IT-Strategie wird über die gesamte Geltungsdauer begleitet und fortgeschrieben.

Die IT-Standards sind jährlich fortzuschreiben. Das Verfahren zur Fortschreibung ist in der eGovernment und IT-Organisationsrichtlinie geregelt.

Die jeweils neuen IT-Standards gelten ab dem Tag der Veröffentlichung im Intranet der Landesregierung. Sind zwecks Übergang auf einen neuen Standard Migrationsfristen vorgesehen, so ist der jeweils neue Standard spätestens nach Ablauf der Migrationsfrist verbindlich anzuwenden.

6 Schlussbestimmungen

Diese Richtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Zugleich treten folgende Regelungen außer Kraft:

  • Runderlass des Ministeriums des Innern - AZ: II/8-2.100 - vom 17. Juli 1991 (Festlegung von UNIX und MS-DOS als Betriebssystem-Standards)
  • Runderlass des Ministeriums des Innern - AZ: II/7-2.100 - vom 23. Oktober 1991 (Standards und Empfehlungen für den Einsatz von Informationstechnik in der Landesverwaltung - IT-Standards -)
  • Runderlass des Ministeriums des Innern - AZ: II/7-2.100 - vom 6. März 1992, aktualisiert durch den Beschluss des Interministeriellen Ausschusses für Informationstechnik vom 15. Juni 2000 (Grundsätze und Verfahrensregeln für die Planung von Informationstechnik in der Landesverwaltung Brandenburg)
  • Runderlass des Ministeriums des Innern - AZ: II/7-2.100 - vom 11. September 1992 (Datenvermittlungssystem Brandenburg - DVS Brandenburg -).

Der Beschluss des Interministeriellen Ausschusses für Informationstechnik vom 10. Oktober 1995 (Festlegung von Standards im Bereich der Informationstechnik - IT-Standards -) sowie die Empfehlungen für den Einsatz von Informationstechnik in der Landesverwaltung - IT-Empfehlungen - vom 17. April 2001 verlieren mit In-Kraft-Treten dieser Richtlinie ihre Gültigkeit.

Anlagen