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Erlaß der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 14.8.1991 über Errichtung des Sozialpädagogischen Fortbildungswerks

Erlaß der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 14.8.1991 über Errichtung des Sozialpädagogischen Fortbildungswerks
vom 14. August 1991
(Abl. MBJS/92, [Nr. 4], S.288)

  1. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wird gemäß § 12 Landesorganisationsgesetz (LOG) mit Wirkung vom 01.07.1991 das

    Sozialpädagogische Fortbildungswerk Brandenburg

    errichtet.
  2. Das Sozialpädagogische Fortbildungswerk Brandenburg ist die zentrale Einrichtung des Landes zur Fortbildung der Fachkräfte der verschiedenen Arbeitsbereiche der Jugendhilfe, zur Unterstützung beim Aufbau regionaler Fortbildungsangebote und zur Unterstützung von Innovationsprozessen im Bereich der Jugendhilfe. Für die Arbeitsbereiche der Jugendhilfe (im wesentlichen Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Familienberatung und -hilfe sowie Erziehungshilfen) entwickelt das Sozialpädagogische Fortbildungswerk unter Berücksichtigung der Methoden der Erwachsenenbildung ein in Angebotsformen und Inhalten differenziertes Fortbildungsangebot, das Multiplikatoren und Praktikern zur Verfügung stehen soll. Das Sozialpädagogische Fortbildungswerk arbeitet mit den Trägern, die Fortbildungsangebote für Beschäftigte des Jugendhilfebereichs machen, und mit dem Landesjugendamt zusammen.
  3. Das Sozialpädagogische Fortbildungswerk hat seinen Sitz in Schönhagen. Das ehemalige Jugendzentrum Blankensee wird Teil des Fortbildungswerks.
  4. Das Sozialpädagogische Fortbildungswerk unterliegt der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

Der Erlaß ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren und dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg.