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Erlass Nr. 06/2013 im Ausländerrecht
Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zum Zwecke des Studiums an innergemeinschaftliche mobile Studierende
hier: Bescheinigung über innergemeinschaftlich mobile Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten (§ 16 Abs. 6 Aufenthaltsgesetz - AufenthG)