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Dienstwohnungsvorschriften/Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen
Beigefügtes Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. März 2007 zur Anwendung des § 26 Abs. 3 Satz 2 der Dienstwohnungsvorschriften (DWV) mit der Neufestsetzung der Entgelte für den Wärmeverbrauch vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 wird mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung übersandt.
Ferner wird gebeten, die in dem Rundschreiben auch für Bundesmietwohnungen enthaltenen Regelungen ebenfalls für Landesmietwohnungen, die an dienstliche Versorgungsleitungen angeschlossen sind, entsprechend anzuwenden.
die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden gebeten, entsprechend zu verfahren.